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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 803 von 1171<br />

onswirkungen innerhalb der FFH Verträglichkeitsuntersuchung Glasowbachniederung war sie einzubeziehen.<br />

15.1.4.4 Eingriffe in das Schutzgut Boden<br />

Der geplante Flughafenausbau wird zu einem erheblichen Verlust von Böden und ihren ökologischen<br />

Funktionen in einem Umfang von ca. 988 ha führen. Böden im Land Berlin sind nicht betroffen. Wert-<br />

und Funktionselemente besonderer Bedeutung sind in einem Umfang von insgesamt 0,05 ha betroffen.<br />

Hierbei handelt es sich um Niedermoorböden im Bereich der Glasowbachniederung, welche durch die<br />

wasserbaulichen Maßnahmen in Anspruch genommen werden. Die Versiegelung von Böden allgemeiner<br />

Funktionsausprägung ist in erster Linie durch das Teilprojekt Flughafenausbau bedingt (ca. 461 ha).<br />

Die Straßenverkehrsanbindung und die Infrastrukturmaßnahmen tragen ca. 15,2 ha zur Versiegelung<br />

bei. Durch die Schienenanbindung werden 5 ha versiegelt. Durch Abgrabungen und Aufschüttungen<br />

sowie durch die Maßnahmen zur Böschungsgestaltung und zum Gewässerausbau wird zudem auf einer<br />

Fläche von insgesamt ca. 400 ha der Aufbau der Böden allgemeiner Funktionsausprägung mehr oder<br />

weniger tiefgreifend gestört, was nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde ebenfalls als Eingriff zu<br />

werten ist. Dieser Eingriff wird über die Betroffenheit der Biotopfunktionen abgehandelt und kompensiert.<br />

15.1.4.5 Eingriffe bezüglich Einzelbäumen<br />

Über die schutzgutbezogene Eingriffsermittlung hinaus, sind auch die Verluste von Einzelbäumen nach<br />

Baumschutzverordnung zu erfassen. Die geplante Realisierung des Vorhabens führen zu einem Verlust<br />

von insgesamt 10.307 Einzelbäumen auf Brandenburger Landesgebiet.<br />

15.1.5 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

Nach § 12 BbgNatSchG a.F. ist der Verursacher verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur<br />

und Landschaft zu unterlassen.<br />

Dass sich die Eingriffe durch Wahl anderer, die Umwelt weniger belastende technische Varianten nicht<br />

weiter vermindern lassen, ist bereits im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung geprüft und dargestellt<br />

worden. Hervorzuheben ist, dass im Ergebnis des Anhörungsverfahrens die Eingriffe im FFH Vorschlagsgebiet<br />

„Glasowbachniederung“ durch eine optimierte wasserbauliche Variante fast vollständig<br />

vermieden werden können.<br />

Außerdem werden z. B. Eingriffe durch folgende technische Varianten und Planungsoptimierungen<br />

vermieden:<br />

- Die Schienenanbindung im Bereich Selchower Flutgrabenaue verläuft zum Schutz angrenzender<br />

Biotope im Trog.<br />

- Die Trassen der technischen Infrastruktur halten einen ausreichenden Abstand zu den Söllen am<br />

Flughafenzaun ein. Sie werden um die Pfuhle bei Selchow herumgeführt.<br />

- Die 110 kV Freileitungstrasse der Umverlegung Wildau-Großbeeren vermeidet Verluste an gliedernden<br />

Gehölzbeständen und verringert Sichtbeeinträchtigungen.

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