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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1053 von 1171<br />

Die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen ist im öffentlichen Interesse geboten. Der Ausbau<br />

des Flughafens Berlin-Schönefeld liegt im öffentlichen Interesse, sowohl in Bezug auf die Daseinsvorsorge,<br />

als auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung des Raumes. Das Interesse an der Erhaltung<br />

der landwirtschaftlichen Flächen einzelner Betriebe muss dahinter zurücktreten. Auch für den<br />

Fall, dass es zur Existenzgefährdung einzelner landwirtschaftlicher Betriebe kommt, muss das Interesse<br />

am Erhalt der einzelnen Betriebe hinter dem überragenden öffentlichen Interesse an dem für die ökonomische<br />

Entwicklung der Region vorteilhaften und für die funktionsgerechte Anbindung des Berlin-<br />

Brandenburgischen Raums an den nationalen und internationalen Luftverkehr erforderlichen Ausbau<br />

des Flughafens Berlin-Schönefeld zurücktreten.<br />

Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Grundstücksinanspruchnahme für das<br />

Vorhaben nach den Verfügungen dieses Beschlusses sowie den planfestgestellten Plänen auf das zur<br />

Erreichung der Planungsziele unabweisbar Erforderliche beschränkt. Eine Reduzierung der in Anspruch<br />

zu nehmenden Flächen ist nicht möglich. Es gibt keine die Ressource Landwirtschaftsfläche schonendere<br />

Alternative im Rahmen des hier gegenständlichen Ausbauvorhabens.<br />

Hinsichtlich der beiden durch Flächenentzug am stärksten betroffenen Betriebe ist durch die seitens der<br />

Träger des Vorhabens bereits abgeschlossenen Entschädigungsvereinbarungen die Möglichkeit zum<br />

weiteren Bestehen der Betriebe sichergestellt.<br />

Dadurch, sowie durch die Zusage der Träger des Vorhabens, bezüglich weiterer betroffener Landwirtschaftsbetriebe<br />

Gutachten einzuholen und auf dieser Grundlage Entschädigungsvereinbarungen abzuschließen,<br />

wird dem Interesse an der weitgehenden Erhaltung der einzelnen Landwirtschaftsbetriebe<br />

und auch der durch sie bestehenden Arbeitsplätze entsprochen. Es verbleiben nur noch wenige landwirtschaftliche<br />

Betriebe, deren Betroffenheit durch Grundstücksinanspruchnahmen und sonstige Beeinträchtigungen<br />

weder einer einvernehmlichen Regelung zugeführt worden ist, noch eine entsprechende<br />

Zusage der Träger des Vorhabens auf Abschluss einer Regelung vorliegt.<br />

Auch das Amt für Flurneuordnung sieht aufgrund der vorgelegten Gutachten und Vereinbarungen, sowie<br />

der Vorstellung der weiteren geplanten Schritte zur Erfassung und Abmilderung der Auswirkungen<br />

auf die Landwirtschaftsbetriebe die Interessen der Landwirtschaftsbetriebe als weitestgehend beachtet<br />

an.<br />

Das Interesse der einzelnen Landwirte an der unveränderten Erhaltung ihrer Betriebe muss aus den<br />

vorstehenden Erwägungen hinter dem öffentlichen Interesse an der Verwirklichung des Ausbauvorhabens<br />

Berlin-Schönefeld zurückzutreten.<br />

22.3.1.5 Schadstoffbeeinträchtigung landwirtschaftlicher Produkte<br />

Das Amt für Landwirtschaft des Landkreises Teltow-Fläming hat geltend gemacht, dass in den Antragsunterlagen<br />

keine Angaben bezüglich der Auswirkungen des Vorhabens auf die in der Region und im<br />

direkten Umfeld des Flugplatzes erzeugten landwirtschaftlichen Produkte und der spezifischen Belastung<br />

der Landwirtschaft durch Luftschadstoffe, Flugbetrieb, Straßen- und Bahnverkehr enthalten seien.<br />

In Einwendungen wurde geltend gemacht, dass durch Immissionen im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb<br />

(auch Ablassen von Treibstoff) eine Verschlechterung der Qualität der landwirtschaftlichen Produkte<br />

zu befürchten sei mit der Folge, dass diese nicht mehr absetzbar oder nur noch eingeschränkt verwertbar<br />

seien. Die Abgase durch Flugzeug- und Straßenverkehr, das Ablassen von Kerosin, sowie verdampfender<br />

Enteisungsmittel würden sich auf die Produktivität des landwirtschaftlich genutzten Grund-

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