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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 624 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

betriebs der Interflug erheblich, so dass sich die Fluglärmbelastung durch hohe Dauerschallpegel erheblich<br />

reduzierte.<br />

Mit Bescheid vom 16.09.1993, veröffentlicht in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL I-294/93), wurden in<br />

Erwartung eines sich wieder steigernden Verkehrsaufkommens zum Schutz der Anwohner örtliche<br />

Flugbetriebsbeschränkungen zur Nachtzeit für den Verkehrsfughafen Schönefeld verfügt. Anlass für die<br />

Einführung der örtlichen Flugbeschränkungen war vorrangig die präventive Vermeidung übermäßiger<br />

nächtlicher Fluglärmbelastung durch hohe Maximalpegel der direkt vor Kopf des östlichen Endes der<br />

bestehenden Nordbahn wohnenden Anwohner.<br />

Neben Beschränkungen von Ausbildungs- und Übungsflügen sowie Regelungen zum Einsatz der<br />

Schubumkehr und zu Triebwerksprobeläufen in der Nachtzeit wurde hauptsächlich der Einsatz von<br />

lauten Strahlflugzeugen mit einer Lärmzulassung nach ICAO Anhang 16, Band I, Kapitel 2, auf der bestehenden<br />

Nordbahn zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr Ortszeit und auf der bestehenden Südbahn<br />

(Start- und Landebahn 07R/27L) zwischen 24.00 Uhr und 06.00 Uhr Ortszeit untersagt. Weiterhin wurde<br />

der Einsatz von Strahlflugzeugen mit einer Lärmzulassung nach ICAO Anhang 16, Band I, Kapitel 3, auf<br />

der bestehenden Nordbahn zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr Ortszeit untersagt, sofern die Südbahn<br />

nicht aus betrieblichen Gründen gesperrt ist. Die bestehende Südbahn ist dementsprechend für lärmarme<br />

Strahlflugzeuge mit einer Lärmzulassung nach ICAO Anhang 16, Band I, Kapitel 3, auch zur<br />

Nachtzeit unbeschränkt benutzbar. Nach Nummer 5 des Bescheids traten sämtliche Flugbetriebsbeschränkungen<br />

mit Ablauf des 31.10.2003 außer Kraft. Die zeitliche Befristung wurde festgesetzt, um die<br />

Situation nach Ablauf von 10 Jahren einer erneuten grundlegenden Überprüfung zu ziehen.<br />

Bei Bewertung der Situation in dem Mitte 2003 durchgeführten Verwaltungsverfahren mit dem Ergebnis<br />

einer Verlängerung der Befristung der ansonsten unveränderten Regelungen durch Bescheid vom<br />

27.10.2003, veröffentlicht in den Nachrichten für Luftfahrer (NfL I-283/03), ergaben sich für die Genehmigungsbehörde<br />

folgende Gesichtspunkte:<br />

Im Lauf der seit Einführung der örtlichen Flugbeschränkungen im Jahr 1993 vergangenen Zeit wurde<br />

die Lärmbelastung der Anwohner, insbesondere zur Nachtzeit, fortlaufend kontrolliert. Die Zahl der<br />

Flugbewegungen erhöhte sich zunächst kontinuierlich bis zum Jahr 2000. Mit Schreiben vom<br />

28.11.2000 war der Flughafenunternehmer seitens der Genehmigungsbehörde darauf hingewiesen<br />

worden, dass an verschiedenen Messstellen der Fluglärmmessanlage die nach dem Gutachter Jansen<br />

definierte kritische Schwelle von 6 Lärmereignissen mit Maximalpegeln von 75 dB(A) (sog. Jansen-<br />

Kriterium) deutlich überschritten wurde. Der Flughafenunternehmer erklärte darauf hin, dass er das<br />

freiwillige Schallschutzprogramm zur Verbesserung des Schutzes der Anwohner vor Fluglärm aus dem<br />

Jahr 1995 (siehe nachfolgendes Kapitel) fortzuführen beabsichtige. In Folge dessen wurde von der<br />

Genehmigungsbehörde auf die Einführung weiter gehender Nachtflugbetriebsbeschränkungen verzichtet.<br />

In den folgenden Jahren nahm die Zahl der Flugbewegungen am Flughafen Berlin-Schönefeld bedingt<br />

durch die Terrorangriffe mit Luftfahrzeugen am 11. September 2001 in New York und die negative allgemeine<br />

wirtschaftliche Entwicklung wieder ab. Parallel dazu ging die Fluglärmbelastung der Anwohner<br />

deutlich zurück. In den verkehrsreichsten Monaten des Jahres 2002 (Mai bis Oktober) wurde insbesondere<br />

an den Messstellen in Bohnsdorf , Waltersdorf und Blankenfelde in keiner Nacht das sog. Jansen-<br />

Kriterium erreicht. In Selchow wurde der Wert in 8 Nächten bei maximal 9 Einzelereignissen pro Nacht<br />

überschritten. Die übrigen Messstellen mit z. T. erheblicher Überschreitung befinden sich unmittelbar<br />

vor den Start- und Landebahnen bzw. direkt unterhalb der Anfluggrundlinie in Gebieten, in welchen<br />

bereits freiwillige Schallschutzmaßnahmen seitens der FBS GmbH finanziert worden sind.

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