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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 721 von 1171<br />

zelstandort (Flughafen Schönefeld) ergeben. Diese Werte seien für die Gemeinden in der Umgebung<br />

des Flughafens nicht repräsentativ. Die Träger des Vorhabens haben diesen Einwand aufgegriffen und<br />

sind bei den vertiefenden Untersuchungen von Maximalwerten ausgegangen, die für urbane Gebiete<br />

Brandenburgs typisch sind.<br />

Im Einzelnen wurde bemängelt, dass die Hintergrundbelastung für Benzol falsch sei und ergänzende<br />

Untersuchungen deshalb notwendigerweise erfolgen müssten. Bei den von den Trägern des Verfahrens<br />

vorgelegten Nachberechnungen (MISKAM) wurde für Benzol ein Maximum von 3,1 µ g/m³ in einigen<br />

Ortschaften ermittelt, ein Wert, der deutlich unterhalb des Grenzwertes von 5 µ g/m³ gemäß<br />

22. BImSchV liegt. Für die Zusatzbelastung bedeutet dies wegen der angenommenen Hintergrundbelastung<br />

von 2,5 µ g/m³ einen Maximalzuwachs von 0,6 µ g/m³. Die Einhaltung des Grenzwertes ist daher<br />

selbst dann gewährleistet, wenn eine Hintergrundbelastung von 4,4 µ g/m³ vorläge. Bei dieser Berechnung<br />

ist allerdings der flughafenbedingte Anteil von ca. 0,1 µ g/m³ nicht ausschlaggebend. Die Planfeststellungsbehörde<br />

kann daher selbst bei dieser theoretisch angenommenen Überhöhung der Hintergrundbelastung<br />

keine Gefahr sehen, dass der Grenzwert laut 22. BImSchV zukünftig überschritten wird.<br />

Verschiedentlich wurde kritisiert, dass die Berechnungen zu den BaP-Konzentrationen in den Antragsunterlagen<br />

auf Grundlage ungeeigneter Annahmen zur Vorbelastung erfolgten. Wegen der Herkunft<br />

dieser Werte von der nicht repräsentativen Flughafenfläche, sei eine Übertragung auf die Umgebung<br />

nicht möglich. Für BaP als Leitparameter der PAH wurde die Vorbelastung im Bereich des Flughafens<br />

gemessen. Das Ergebnis lag bei 0,42 ng/m³. Da BaP an Schwebstaub gebunden ist, wurde unter der<br />

Annahme, dass der Gehalt an BaP im Schwebstaub gleichbleibend ist, der Planfeststellungsbehörde<br />

am 07.01.2003 von den Trägern des Vorhabens eine durchgeführte ergänzende Untersuchung vorgelegt,<br />

in der eine Anpassungsrechnung für die am Flughafen gemessenen Werte an die umgebenden<br />

Messstationen vorgenommen wurde. Als Maximum ergab sich dabei ein Wert von 0,72 ng/m³ für den<br />

BaP-Hintergrundwert. Für die Zusatzbelastung wurden maximal 0,064 ng/m³ ermittelt. Daraus ergibt<br />

sich eine maximale Gesamtbelastung von 0,79 ng/m³. In einer anderen, von der Planfeststellungsbehörde<br />

nachgeforderten Berechnung wird von einer BaP-Hintergrundbelastung von 0,8 ng/m³ ausgegangen.<br />

Das entspricht einem mittleren Immissionswert in städtischen Bereichen des Landes Brandenburg<br />

im Jahre 2001. Für ländliche Bereiche ist dieser Wert zu hoch angesetzt und entspricht somit einer<br />

„worst case“-Abschätzung. Selbst bei Annahme dieser erhöhten Vorbelastung, ergibt sich als maximale<br />

Gesamtbelastung ein Wert von 0,86 ng/m³. Beide Berechnungen zeigen, dass auch bei einer pessimistischen<br />

Einschätzungen der Hintergrundbelastung die prognostizierten BaP-Werte immer noch deutlich<br />

unterhalb des LAI-Richtwertes von 1,3 ng/m³ liegen. Die Planfeststellungsbehörde kann daher auch bei<br />

Annahme von höherer Vorbelastung durch BaP keine gesundheitliche Gefährdung für die Anwohner<br />

erkennen.<br />

Es wurde der Einwand erhoben, dass hinsichtlich BaP, zusätzlicher Leitparameter der PAH und des<br />

Schwebstaubes eine Neubewertung des Risikos für Krebserkrankungen und Reproduktionsstörungen<br />

auf Basis der Ergebnisse mindestens einjähriger Messungen erfolgen müsse. Die Träger des Vorhabens<br />

haben zur Ermittlung der Hintergrundbelastung Messungen im Verlauf von neun Monaten vorgenommen,<br />

insbesondere, weil zu der Hintergrundbelastung keine Messungen seitens der Länder durchgeführt<br />

worden sind. In Stellungnahmen vom 07.01.2003 und 23.06.2003 haben sich die Träger des<br />

Vorhabens zu dieser Fragestellung geäußert. Dabei wurde überzeugend dargelegt, dass die Messergebnisse<br />

als hinreichend repräsentativ angenommen werden können. Der als Hintergrundbelastung<br />

berechnete Wert von 0,423 ng/m³ liegt im unteren Bereich von verkehrsfernen Messungen im Land<br />

Brandenburg. Die Planfeststellungsbehörde hält die Vorgehensweise der Träger des Vorhabens für<br />

plausibel und folgt dieser Argumentation.

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