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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1026 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

22.3.1.1 Eingriffe in landwirtschaftliche Betriebe durch das Vorhaben<br />

Durch das Vorhaben werden landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen und zwar durch Erwerb<br />

(auch für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen), dauerhafte Beschränkung, sowie durch vorübergehende<br />

Inanspruchnahme. Die Belange der Landwirte werden außerdem insbesondere durch Durchschneidung<br />

von Bewirtschaftungseinheiten und entstehende Umwege berührt.<br />

Von den Eingriffen werden die Landwirte zum Teil als Eigentümer, zum Teil als Pächter der von ihnen<br />

bewirtschafteten Flächen betroffen.<br />

Von allen betroffenen Betrieben werden, ausweislich des von den Trägern des Vorhabens erstellten<br />

sog. Sachstandsberichts vom 31.07.2003, aktualisiert mit Schreiben vom 26.02.2004, folgende Flächen<br />

in Anspruch genommen:<br />

- ca. 660,06 ha durch Erwerb<br />

- ca. 2,99 ha durch vorübergehende Inanspruchnahme<br />

- ca. 451,99 ha durch dauerhafte Beschränkung.<br />

Das entspricht insgesamt einer Inanspruchnahme von ca. 1115,05 ha. Hinzu kommt der Entzug von<br />

insgesamt 9,22 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche der Betriebe (19) und (11) , auf die das Landwirtschaftsamt<br />

des Landkreises Dahme-Spreewald hingewiesen und, für die keine detaillierte Aufstellung<br />

nach Erwerb/vorübergehende Inanspruchnahme/dauerhafte Beschränkung vorliegt.<br />

Die Träger des Vorhabens haben sich in zwei Entschädigungsvereinbarungen bereits verpflichtet, die<br />

den betreffenden Betrieben durch das Vorhaben entstehenden Nachteile finanziell auszugleichen (im<br />

Einzelnen siehe unten unter C.II.22.3.1.2 „Betroffene Betriebe im Einzelnen“, ab Seite 1030).<br />

Darüber hinaus haben die Träger des Vorhabens gegenüber der Planfeststellungsbehörde zugesagt, zu<br />

mehreren unten im Einzelnen bezeichneten Betrieben nach Kenntnis des <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es<br />

Gutachten einzuholen, die die Betroffenheit des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes ermitteln und<br />

auf Grundlage dieser Gutachten jeweils Entschädigungsvereinbarungen anzustreben.<br />

Von Trägern öffentlicher Belange wird zur Beeinträchtigung einzelner Landwirte in ihren Stellungnahmen<br />

im Wesentlichen Folgendes geltend gemacht:<br />

1) Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Luckau<br />

Das Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Luckau macht geltend, dass die durch das<br />

Vorhaben beanspruchten Flächen für die Landwirtschaft von existenzieller Bedeutung seien, da die<br />

Betriebskonzepte der Agrarunternehmen flächenbezogen erstellt worden seien. Auch die Zerschneidung<br />

landwirtschaftlicher Nutzflächen, des Netzes der Wirtschaftswege und von Ortsverbindungsstraßen<br />

habe Auswirkungen auf die Struktur und Wirtschaftlichkeit der Landwirtschaftsbetriebe.<br />

Um die Betroffenheit der Agrarunternehmen durch den Flughafenausbau mit seinen Folge- und<br />

Begleiterscheinungen zu erfassen und Möglichkeiten zu deren Minderung zu finden, forderte das<br />

Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung Luckau, die Betriebe frühzeitig in das Planfeststellungsverfahren<br />

einzubeziehen. Entstehende Verluste und Wirtschaftsbeschränkungen seien den<br />

betroffenen Landwirten auszugleichen.

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