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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 876 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde ist eine detaillierte Aufnahme in den <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

nicht nötig und zum derzeitigen Stand der Planungen auch nicht möglich. Die genaue Bauausführung<br />

wird insbesondere von den konkreten Hochbauten abhängen. Für diese sind noch Baugenehmigungen<br />

einzuholen. Innerhalb der Bauausführung sind dann die entsprechenden Waldfahrgenehmigungen<br />

zu erwirken. Die Träger des Vorhabens haben außerdem eine enge Abstimmung mit den zuständigen<br />

Forstbehörden bei der Bauausführungsplanung und dem Baulogistikkonzept zugesagt. Diese<br />

Zusage wird durch Aufnahme in den <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> verbindlich.<br />

16 Leitungen und Anlagen<br />

Das Vorhaben bedingt umfangreiche Rückbauten und Neu- bzw. Umverlegungen von Leitungen, die<br />

jedoch unter Beachtung der Auflagen und Hinweise mit den öffentlichen und privaten Belangen vereinbar<br />

sind. Die Einzelheiten der Maßnahmen sind in den Plänen und Berichten der Bände F sowie dem<br />

Bauwerksverzeichnis Band B des Antrags dargestellt. Die Funktionalität des Flughafens ist aus der<br />

Sicht der Ver- und Entsorgung sichergestellt.<br />

16.1 Auswirkungen des Vorhabens auf Leitungen<br />

Auf der Fläche des künftigen Flughafengeländes sind derzeit Leitungen verschiedener Medien verlegt,<br />

die entlang der Grenze der künftigen Flughafenanlage umverlegt werden müssen, um den jeweiligen<br />

Versorgungsunternehmen jederzeitige Zugänglichkeit zu ermöglichen. Aus diesem Grunde kommt auch<br />

eine Unterbauung des Flughafens und damit der Start- und Landebahnen nicht in Betracht.<br />

Es ist eine Bündelung der erdverlegten Kabel und Druckleitungen in einer Umverlegungstrasse vorgesehen.<br />

Diese Gesamttrasse von ca. 50 m Breite schließt sich eng an das künftige Flughafengelände an.<br />

Die Lage der Gesamttrasse beruht darauf, dass einerseits die Querung des Flughafengeländes und<br />

damit der Flugbetriebsflächen ausgeschlossen wird, andererseits sollte die Bündelung außerhalb des<br />

Flughafens erfolgen. Beide Kriterien ergeben sich aus der Anforderung der Versorgungsunternehmen,<br />

ihnen jederzeit die Zugänglichkeit zu ermöglichen. Gegen die Lage der Gesamttrasse bestehen aus<br />

Sicht der Planfeststellungsbehörde keine Bedenken. Es kommt auch keine alternative Trassenführung<br />

in Betracht. Zu den über die in diesem Kapitel hinausgehenden Ausführungen zur Alternativenbetrachtung<br />

wird auf den Abschnitt C.III „Umweltverträglichkeitsprüfung“, ab Seite 1087, verwiesen.<br />

Die Art der Bündelung war im Plan dargestellt. Aufgrund der Stellungnahme der GASAG wurde die<br />

Reihenfolge der Lage der Medien verändert, um Mehrfachkreuzungen zu vermeiden. Mit der Planänderung<br />

Nr. 06 vom 10.12.2003 wurde die geänderte Lage der Medien mit dem Plan F 5.1-5 A1 zum Gegenstand<br />

des Planfeststellungsverfahrens gemacht.<br />

Weiterhin ist die Verlegung von 110-kV-Freileitungen erforderlich. Hierzu hat die Träger des Vorhabens<br />

im Gutachten N 3 Alternativen untersucht. Die bevorzugte Variante 2, bei der eine überwiegende Bündelung<br />

mit natürlichen Strukturen (Waldkante) erreicht wird, quert die Kienitzer Berge im Rodungsbereich<br />

und führt zu keinen zusätzlichen Zerschneidungen. Sie wurde dem Planantrag zugrunde gelegt.<br />

Die anderen denkbaren Varianten hätten zu Konflikten mit Erholungsnutzungen, zusätzlichen Querungen<br />

und Sichtachsenstörungen sowie Konflikten mit den Hindernisfreiflächen und Zerschneidungen<br />

geführt. Die Darlegung der Auswahlkriterien ist aus umweltfachlicher, wirtschaftlicher und technischer<br />

Sicht nachvollziehbar und aus Sicht der Planfeststellungsbehörde nicht zu beanstanden. Der im Rahmen<br />

des Anhörungsverfahrens gemachte Vorschlag, die 110-kV-Freileitung mit der Bahntrasse bzw.<br />

der B 96a zu bündeln, stellt sich nicht als Alternative dar, da beide nördlich zum Flughafengelände verlaufen,<br />

die Zwangspunkte für die Umverlegung sich jedoch südlich des Flughafengeländes befinden.

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