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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil A - Verfügung<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 153 von 1171<br />

9) Es ist zu gewährleisten, dass die Versickerungen keinen nachteiligen Einfluss auf benachbarte<br />

Gebiete, insbesondere Bebauungen, ausüben.<br />

10) Bei auftretenden Schäden jeglicher Art, die auf die Benutzung zurückzuführen sind, sind durch den<br />

Gewässerbenutzer unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Schadensabwehr zu treffen. Die Wasserbehörde<br />

ist zu unterrichten.<br />

11) Das Bauwerk 103a (Versickerungsbecken) befindet sich offensichtlich in einem ehemaligen Rieselfeldgraben.<br />

Es ist zu gewährleisten, dass dieses Becken kein Abflusshindernis darstellt.<br />

Hinweis:<br />

Das Bauwerk 104d (neu zu bauendes Schöpfwerk) kann durch das Planfeststellungsverfahren nicht in<br />

die Unterhaltungspflicht des Gewässerunterhaltungsverbandes übergehen. Eine Betreibung durch den<br />

Gewässerunterhaltungsverband im Auftrag des Begünstigten erscheint jedoch sinnvoll und bedarf einer<br />

vertraglichen Regelung.<br />

12.5 Regelungen zur Schienenentwässerung<br />

Für die Anlage und den Betrieb der im Nachfolgenden im Einzelnen dargestellten Versickerungsanlagen<br />

von Niederschlagswasser aus der Entwässerung der Schienenanlagen wird die unbefristete Erlaubnis<br />

nach § 2, 3 Abs. 2 Nr. 1, 4, 7 WHG i. V. m. §§ 28, 29 BbgWG erteilt:<br />

- Sickerbecken 102a i. d. F. des Planes D 4-03a bzw. D 8-03a bei Station ca. km 2,7+75 mit einem<br />

Füllvolumen von maximal 168,50 m 3 und einer Entleerungszeit von maximal 9,5 h,<br />

- Sickerbecken 103a bei Station ca. km 3,4 mit einem Füllvolumen von maximal 444,00 m 3 und einer<br />

Entleerungszeit von 4,6 h, dargestellt in Plan D 4-04a bzw. D 8-04a,<br />

- Sickerbecken 104c bei Station ca. km 4,1 mit einem Füllvolumen von maximal 226,00 m 3 und einer<br />

Entleerungszeit von maximal 14,3 h, dargestellt in Plan D 4-12a,<br />

- Sickerbecken 104a bei Station ca. km 4,1 mit einem Füllvolumen von maximal 328,50 m 3 und einer<br />

Entleerungszeit von maximal 15,1 h dargestellt in Plan D4-12a.<br />

Die Erlaubnis ergeht mit folgenden Nebenbestimmungen:<br />

- Bau und Betrieb der den jeweiligen Flächen zugeordneten Regenentwässerungssysteme hat entsprechend<br />

§ 18b WHG so zu erfolgen, dass die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser insbesondere<br />

nach § 7a WHG (Einhaltung Stand der Technik) erfüllt werden. Im übrigen gelten für Bau<br />

und Betrieb die allgemein anerkannten Regeln der Technik.<br />

- Das in das Grundwasser eingeleitete Niederschlagswasser muss frei von Verunreinigungen sein,<br />

welche die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Grundwassers beeinträchtigen<br />

können.

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