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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 742 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Schönefeld entsprechend ausgeweitet werden. Im bisherigen Flughafensystem wären die zu erwartenden<br />

Verkehrszahlen nicht abzuwickeln. Die im bisherigen System gegebenen Immissionsbelastungen<br />

sind auf die Umgebung von drei Standorten verteilt. Mit dem planfestgestellten Vorhaben werden die<br />

innerstädtischen ohnehin schon stärker belasteten Bereiche von Immissionen entlastet, das dort gegebene<br />

Sicherheitsrisiko wird überdies beseitigt. Damit ist in der Gesamtbilanz hinsichtlich des Aspekts<br />

der Umweltvorsorge, eine Verbesserung durch das Vorhaben zu erwarten.<br />

Das geschilderte öffentliche Interesse am Ausbau des Flughafens ist zusammenfassend gewürdigt so<br />

bedeutend, dass demgegenüber die Interessen der Anwohner zurückstehen müssen.<br />

11.6.2 Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Boden und Gewässer<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Tiere/Pflanzen, Boden, Klima sowie Gewässer<br />

durch Luftverunreinigungen sind als gering anzusehen.<br />

Zunächst ist zu beachten, dass der Grenzwert für NOx zum Schutz der Vegetation (30 µ g/m³) auch<br />

nach dem feinauflösenden MISKAM-Modell außerhalb des Flughafengeländes nur entlang der<br />

BAB 113n und der B 179 in einem Bereich bis zu maximal 100 m neben der Fahrbahn überschritten<br />

werden kann. Zusätzlich erfüllen diese Bereiche nicht das Kriterium der Quellenferne (5 km von bebauten<br />

Gebieten, Industrieanlagen und Straßen entfernt), das für den Grenzwert für die Vegetation der<br />

22. BImSchV gilt. Obst- und Gemüseanbau im näheren Straßenraum der BAB 113n sind gegenüber<br />

düngend wirkenden Stickstoffen nicht als empfindliche Vegetation anzusehen. Beeinträchtigungen des<br />

Anbaus oder auch gesundheitliche Risiken durch Verzehr dieser Früchte sind nicht zu erwarten.<br />

Die Stickstoffdeposition sind außerhalb des Flughafennahbereichs und Nahbereichs von Straßen als<br />

niedrig anzusehen. Ergänzend ist festzustellen, dass auch aufgrund der Ergebnisse aus Untersuchungen<br />

zu Boden und Pflanzenbelastungen im Nahbereich von Flughäfen keine schädigenden Auswirkungen<br />

durch den Flugverkehr auf Oberflächengewässer oder Trinkwasserschutzgebiete zu erwarten sind.<br />

Die im Nahbereich von stärker frequentierten Straßen erhöhte Stickstoffdeposition wird ebenfalls keine<br />

nachteilige Beeinträchtigung von Oberflächengewässern oder Trinkwasserschutzgebieten nach sich<br />

ziehen. Trinkwasserschutzgebiete befinden sich nicht im Nahbereich des Vorhabens. Sie werden auch<br />

nicht von zukünftig stark frequentierten Straßen gequert. Einige Kleingewässer bei Kienberg liegen zwar<br />

im näheren Bereich der Straßenanbindung. Der Abstand ist jedoch ausreichend groß, so dass nicht mit<br />

einer stärkeren Beeinträchtigung durch Stickstoffdeposition dieser ohnehin eutrophen Biotope zu rechnen<br />

ist. Auch nach dem „critical loads concept“ sind schädigende Auswirkungen durch Deposition auf<br />

sensible Böden und Biotope für Bereiche außerhalb des Nahbereichs von Flughafen und Straßen nicht<br />

zu erwarten.<br />

Eine gewisse Erhöhung der Belastung des Bodens und des Aufwuchses ist unter dem Gesichtspunkt<br />

der vorrangigen verkehrspolitischen und infrastrukturellen Bedeutung des Flughafenausbaus hinzunehmen.<br />

Eine Besorgnis im Hinblick auf eine schwerwiegende oder nachhaltige luftschadstoffbedingte<br />

Minderung der Bodenqualität und seiner Funktionen sowie des Pflanzenwachstums besteht nach allem<br />

nicht.

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