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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 759 von 1171<br />

Gleichzeitig ist der Rückbau des Selchower Flutgrabens auf einer Länge von 3.221 m und die Beseitigung<br />

von vier Söllen (Ziegelpfuhl, Röthepfuhl, Gutsteich Diepensee und Soll an der ehemaligen Kläranlage<br />

Diepensee) beantragt, da sich diese auf dem zukünftigen Flughafengelände befinden. Der Ausbau<br />

des Selchower Flutgrabens und des Glasowbachs im beantragten Umfang ist einerseits erforderlich, um<br />

die Abflusskapazität für das einzuleitende Niederschlagswasser zu sichern, andererseits um nachteilige<br />

Auswirkungen zu verhindern, die sich daraus ergeben könnten, dass die beiden Vorfluter zumindest<br />

zeitweise mehr Wasser führen werden. Dort wo die zusätzliche Sicherung der Sohle und Böschung<br />

beauflagt wurde, sind diese aufgrund der vorhandenen Bodenverhältnisse erforderlich. Die Sicherung<br />

der Einleitstellen durch Wasserbausteine ist erforderlich, weil die Faschinenbauweise aufgrund der sporadischen<br />

Beauflagung des Grabens, die zur Verrottung der Ufersicherung beiträgt, ungeeignet ist. Die<br />

Entfernung der vorhandenen Leitungen im Abflussprofil der Brücke bei Station 3+055 im Glasowbach ist<br />

erforderlich, weil die Leitung bei Extremlage (Hochwasser) durch Treibgut ein Gefährdungspotential<br />

darstellt.<br />

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat in seiner Stellungnahme vom 28.04.2004 zu den Anträgen auf<br />

Planänderung Nr. 1 bis 9 auch Ausführungen zu einer möglicherweise erforderlich werdenden Schadstoffsanierung<br />

des Rotbergbeckens (RBB) gemacht. Auch die Gemeinde Eichwalde hat im Zusammenhang<br />

mit der Planung des Regenrückhaltebeckens auf die Schadstoffbelastung hingewiesen. Diese<br />

rührt aus der ehemaligen Kläranlage Diepensee her (vgl. auch Abschnitt C.II.18 „Altlasten, Altlastenverdachtsflächen,<br />

Kampfmittel“, ab Seite 887). Die Möglichkeiten einer Schadstoffsanierung, für die ein<br />

Haftungsfreistellungsbescheid nach dem Umweltrahmengesetz (DDR) vom 29.6.1990 (Anlage II zum<br />

Einigungsvertrag, Kap. XII Nr.1) ergangen ist, werden derzeit näher untersucht. Nach dem derzeitigen<br />

Kenntnisstand kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Erweiterung des Rückhaltebeckens<br />

nicht in der geplanten Weise realisierbar ist. Nach Auskunft der Unteren Wasserbehörde des<br />

Landkreises Dahme-Spreewald bestehen aber, selbst wenn das Regenrückhaltebecken nicht in der<br />

geplanten Weise gebaut werden kann, grundsätzlich alternative Retentionsmöglichkeiten zum Schutz<br />

der Unterlieger bei Starkregenereignissen (z. B. durch Verschiebung des Rückhaltebeckens oder Errichtung<br />

von Staukanälen). Sollten die anstehenden Sanierungsmaßnahmen es nicht oder nicht rechtzeitig<br />

ermöglichen, den schadstoffbelasteten Bereich in das Regenrückhaltebecken einzubeziehen,<br />

bedarf es einer Planänderung, um die erforderliche Kapazität an Retentionsvolumen anderweitig sicherzustellen.<br />

Zum Ausbau des Glasowbachs wurden im Anhörungsverfahren zahlreiche Einwendungen vorgebracht,<br />

die insbesondere darauf abstellten, dass die geplante Einleitstelle im Bereich des FFH-<br />

Vorschlagsgebietes Glasowbachniederung liegen sollte, was zu Beeinträchtigungen der Natur führen<br />

könne.<br />

Mit dem Antrag auf Planänderung Nr. 1 - Entwässerung/Änderung Ausbau Glasowbach vom<br />

13.06.2003 ist aufgrund der Kritik aus dem Anhörungsverfahren eine geänderte Planung zum Ausbau<br />

des Glasowbachs zum Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens gemacht worden, wobei es insbesondere<br />

darum ging, im Bereich des Glasowbachs Beeinträchtigungen des FFH-Vorschlagsgebietes<br />

Glasowbachniederung zu vermeiden oder zu verringern. In diesem Zusammenhang ist u. a. die Einleitstelle<br />

für Niederschlagswasser in den Glasowbach aus dem FFH-Vorschlagsgebiet herausverlegt worden.<br />

Der Befürchtung, durch die Grundräumung des Glasowbachs könne es zu einem Absinken des<br />

Wasserspiegels um ca. 30 bis 40 cm kommen und dadurch zur Austrocknung der angrenzenden Flächen<br />

mit prioritären Lebensraumtypen lt. FFH-Richtlinie, soll durch eine dauerhafte Beschickung des<br />

Glasowbachs mit Wasser begegnet werden. Weiterhin sind teilweise Gewässerausbaumaßnahmen<br />

entfallen (z. B. Böschungserhöhungen), andere (z. B. Steinschüttungen) hinzugenommen worden. Zu<br />

den naturschutzfachlichen Zusammenhängen wird auf Abschnitt C.II.15 „Natur und Landschaft“, ab<br />

Seite 786, verwiesen.

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