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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1157 von 1171<br />

sind. Durch die Qualitätskontrolle des einzuleitenden Niederschlagswassers wird erreicht, dass eine<br />

Versickerung nur erfolgt, wenn die Anforderungen an die Einleitung in das Grundwasser erfüllt werden.<br />

5.6.5 Verlust von Oberflächengewässern<br />

Durch die Flächeninanspruchnahme und durch die wasserbaulichen Maßnahmen ergeben sich Beeinträchtigungen<br />

einzelner Oberflächengewässer.<br />

Mit dem Verlust von einzelnen Fließgewässern bzw. Gewässerabschnitten sowie von einzelnen Kleingewässern<br />

gehen die ökologischen Funktionen dieser Strukturen verloren. Beseitigt werden:<br />

- der Dorfteich Diepensee. Er ist als bedingt naturfern einzustufen und wird von Wasserschwaden<br />

und Weidengebüschen gesäumt. Trotz Eutrophierung ist er Lebensraum gefährdeter und bedeutender<br />

Amphibien- und Libellenarten.<br />

- das Soll am Klärwerk Diepensee. Es ist zeitweilig mit Fäkalien verunreinigt, da es bei starken Regenfällen<br />

die Funktion eines Kläranlagenüberlaufs übernimmt. Das Gewässer ist als naturfern einzustufen.<br />

Es wurde eine artenreiche Amphibien- und Libellenfauna nachgewiesen.<br />

- der Röth(e)pfuhl südlich Selchow sowie der Ziegeleipfuhl (Gewässer Nr. 32). Beide Gewässer sind<br />

stark mit Nährstoffen belastet, aufgrund ihrer Strukturvielfalt und Artenausstattung jedoch als naturnah<br />

einzustufen.<br />

Insbesondere kommt es zu einem Verlust von Lebensräumen für Amphibien und Libellen. Diese Beeinträchtigungen<br />

wurden in dem entsprechenden Schutzgutkapitel Tiere und Pflanzen bewertet. Für den<br />

(östlichen) Selchower Flutgraben ergeben sich darüber hinaus keine Auswirkungen auf sein Abflussverhalten,<br />

da der Verlust seines oberen Gewässerabschnittes durch die Einleitung einer Mindestwassermenge<br />

aus dem künftigen Flughafenbereich ausgeglichen wird.<br />

5.6.6 Beeinträchtigungen durch Gewässerausbau<br />

Beeinträchtigungen durch den Ausbau von Fließgewässern ergeben sich nicht.<br />

Die abschnittsweise erforderlichen Veränderungen der Gewässermorphologie des Selchower Flutgrabens<br />

und des Glasowbaches dienen der Sicherung der Vorflutfunktion der Gewässer und gewährleisten<br />

die schadlose Ableitung der aus dem künftigen Flughafenumgriff einzuleitenden Wassermengen. Aus<br />

den Ausbaumaßnahmen ergeben sich keine Veränderungen der Retentionsfunktion, die zu einer Verstärkung<br />

und Beschleunigung des Oberflächenabflusses führen. Am östlichen Selchower Flutgraben<br />

wird durch wasserbauliche Maßnahmen die Retentionsfunktion des Gewässers gefördert, gleichzeitig<br />

wird sich die derzeit bestehende Rückstauproblematik wesentlich entspannen.<br />

Die Möglichkeiten zur Minderung der Beeinträchtigung von Oberflächengewässern wurden berücksichtigt.<br />

Die naturnahe Ausführung der notwendigen Ausbaumaßnahmen wird durch die entsprechenden<br />

Nebenbestimmungen im Kapitel Wasserwirtschaft sichergestellt. Durch die Verlegung des Einlaufbauwerkes<br />

im Glasowbach mit Planänderung Nr. 01 gegenüber der ursprünglichen Planung wird vermieden,<br />

dass es innerhalb des FFH-Vorschlagsgebietes „Glasowbachniederung“ zu Beeinträchtigungen<br />

des Erlen-Eschenwaldes als prioritärem Lebensraumtyp kommt. Zudem werden Steinschüttungen auf<br />

das technisch erforderliche Maß reduziert.

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