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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 858 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Gebietsbestandteile formuliert werden. Dabei ist insbesondere zu betrachten, inwieweit die von der<br />

Flächeninanspruchnahme betroffene Fläche für den zu sichernden günstigen Erhaltungszustand eines<br />

Lebensraumtyps entscheidend ist. Davon ist in der Regel bei sehr kleinflächigen Flächeninanspruchnahmen<br />

nicht auszugehen.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sich davon überzeugt, dass die Flächenverluste gemessen an der<br />

Gesamtgröße der betroffenen Lebensraumtypen im Gebiet jeweils als geringfügig anzusehen sind,<br />

prioritäre Arten nicht betroffen werden und der Gesamtbestand und die Funktion der betroffenen<br />

Lebensraumtypen als maßgebliche Bestandteile nicht gefährdet werden. Eine Beeinträchtigung des<br />

Schutzgebiets als solches liegt somit nicht vor. (vgl. BVerwG NVwZ 2003, 1253 Lockwitztal).<br />

Mit Schreiben vom 16.6.2004 haben die Träger des Vorhabens die Angaben zu den Größen der<br />

Flächenverluste und zu den Gesamtflächen der Lebensraumtypen in Ergänzung der FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung präzisiert. Die Präzisierung erfolgte auf Grundlage der Kartendarstellung<br />

zu den Konflikten GG528 und GG535 in der ergänzten Fassung des LBP.<br />

Danach ist durch Steinschüttungen auf einer Fläche von etwa 80 bis 90 m 2 ein dauerhafter Verlust<br />

der submersen Vegetation des Lebensraumtyps 3260 „Flüsse der planaren bis montanen Stufe“ zu<br />

erwarten. Bei der Gesamtfläche des Lebensraumtyps im Gebiet, die mit 1,33 ha angegeben wird,<br />

ergibt sich ein Flächenverlust von lediglich 0,6 bis 0,7 %. Der Gesamtbestand und die Funktion der<br />

Unterwasservegetation wird somit nicht gefährdet.<br />

Gleiches gilt auch für den dauerhaften Verlust von Flächenanteilen des Lebensraumtyps 6430<br />

„Feuchte Hochstaudenfluren“. Ausgehend von den ergänzenden Angaben der Träger des Vorhabens<br />

ist der Flächenverlust von ca. 250 m 2 im Verhältnis zur Gesamtfläche des Lebensraumtyps,<br />

der mit 20,15 ha angegeben wird, ebenfalls gering. Es handelt sich um einen Anteil von lediglich ca.<br />

0,1 %.<br />

Die wasserbaulichen Maßnahmen und die örtliche Böschungsaufhöhung führen ebenfalls zu einem<br />

baubedingten temporärer Verlust kleiner Flächen für die genannten Lebensraumtypen. Nach Beendigung<br />

der Maßnahmen erfolgt auf diesen Flächen jedoch eine Regeneration bzw. Neubesiedlung<br />

der Lebensraumtypen, die somit durch diese Auswirkungen nicht erheblich beeinträchtigt werden.<br />

3) Störung durch bauzeitliche Immissionen<br />

Die wasserbaulichen Maßnahmen führen während der mehrwöchigen Bauzeiten durch Verlärmung<br />

und der Anwesenheit von Personen im Ottergebiet zu Störungen des Lebensraumes des Fischotters.<br />

Da der Fischotter vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiv ist, die Bauarbeiten jedoch tagsüber<br />

stattfinden, kann eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung durch Lärm und Personenaufenthalt<br />

ausgeschlossen werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass im Lebensraum des<br />

Fischotters durch die Baumaßnahmen erhebliche Behinderungen für den Fischotter entstehen, da<br />

für örtliche Baumaßnahmen ausreichend Ausweichflächen zum Umschwimmen oder Umwandern<br />

der Baustelle vorhanden sind. Die Vermeidungsmaßnahme „Ottergerechter Ausbau des Verbindungsdurchlasses<br />

unter der B 96“ (OD 304) wirkt sich positiv aus, da die für die Tiere gefährliche<br />

Querung der Bundesstraße 96 auf dem Weg in die nördlichen Gebiete der Glasowbachniederung<br />

unnötig wird. Die bei dieser Baumaßnahme kurzzeitig einwirkenden Störfaktoren (Lärm, Anwesenheit<br />

von Personen) können als gering eingestuft werden, da das Gebiet bereits einer erheblichen<br />

Störungsvorbelastung durch die B 96 unterliegt. Insgesamt können erhebliche und nachhaltige Be-

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