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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil A - Verfügung <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 138 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

- Umfang, Ziel und Art der Zustands- und Funktionsprüfungen,<br />

- Zeitpunkte, zu denen die Zustands- und Funktionsprüfungen durchzuführen sind,<br />

- verantwortliche Personen für die Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung,<br />

- Adressen und Rufnummern der Personen und Dienststellen, die bei Betriebsstörungen verständigt<br />

werden müssen und von denen ggf. Unterstützung geleistet werden kann.<br />

11) Gemäß § 21 BbgWG besteht bei Havariefällen auf der Abwasserbehandlungsanlage, welche Gewässerschäden<br />

verursachen oder verursachen könnten, die sofortige Meldepflicht an die untere<br />

Wasserbehörde. Außerdem sind unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine<br />

schädliche Verunreinigung des Gewässers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften<br />

zu verhindern bzw. unverzüglich zu beseitigen.<br />

12) Die Aussteuerung der Überleitung und Übernahme der Abwässer zur Kläranlage Waßmannsdorf<br />

hat durch die Berliner Wasserbetriebe/Kläranlage Waßmannsdorf zu erfolgen. Ein Rahmenvertrag<br />

zwischen den Berliner Wasserbetrieben/Kläranlage Waßmannsdorf und der Flughafengesellschaft<br />

ist abzuschließen.<br />

13) Zum Nachweis der korrekten Dimensionierung und des sicheren Betriebes der Bodenfilteranlage ist<br />

über einen möglichst langen Zeitraum (mindestens zwei Winterperioden) eine Pilotanlage zu betreiben.<br />

Eine wissenschaftliche Begleitung des Pilotbetriebes ist erforderlich. Vor Inbetriebnahme sind<br />

die zu untersuchenden Parameter mit der unteren Wasserbehörde konkret abzustimmen.<br />

14) Die Sohlabdichtung der Bodenfilter mit geeigneten Dichtungsmaterialien hat entsprechend der<br />

technischen Anforderungen an derartige Dichtungssysteme zu erfolgen.<br />

15) Die Leichtflüssigkeitsabscheider sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten<br />

und zu betreiben. Insbesondere ist der Punkt 3.6.2 der DIN 1999 Teil 2 zu beachten. Die<br />

Abscheideranlagen sind nach ihrer Errichtung gemäß DIN EN 858 Teil 1 und Teil 2 sowie DIN 1999<br />

Teil 100 zu prüfen. Die entsprechenden Nachweise sind der unteren Wasserbehörde vorzulegen.<br />

16) Folgende Unterlagen sind im Zuge der Ausführungsplanung nachzureichen:<br />

- Vorlage von Basisdaten zu den einzelnen Flugzeug- und Flächenenteisungsmitteln in Form eines<br />

Gutachtens (auf Grundlage einer Empfehlung der „Bund/Länder-Leitgruppe § 7a WHG“ und<br />

des ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen, entnommen: „Enteisungsabwasser<br />

von Flugplätzen - Hinweise“, 1998, unveröffentlicht),<br />

- Längsschnitte der Bodenfilter,<br />

- detaillierte Angaben zur Ausführung der Bodenfilter (Sohlabdichtung, Verteilerbauwerke, Gefälle<br />

usw.),<br />

- Angaben zur MSR-Technik (z. B. zur Ausführung der kontinuierlichen CSB/TOC-Messung, zur<br />

Steuerung der Zu- und Abläufe der Bodenfilter, zum Programmablauf).

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