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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 378 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

- Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree verfügt über einen verbindlichen Teilplan<br />

„Zentralörtliche Gliederung der Nahbereichsstufe, Selbstversorgerorte, Ländliche Versorgungsorte“<br />

vom 21.07.1997, einen verbindlichen Teilplan „Windenergienutzung“ vom 13.10.2003 sowie einen<br />

Entwurf eines „Integrierten Regionalplans“ vom 26.11.2002.<br />

Die in den angeführten Plänen bzw. Planentwürfen dargestellten Grundsätze und Ziele der Raumordnung<br />

stehen nicht im Widerspruch zum LEP FS, der den Ausbau des Flughafens am Standort Schönefeld<br />

landesplanerisch sichert. Die Regionalpläne „Gewinnung und Sicherung oberflächennaher Rohstoffe“<br />

sowie „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz–Spreewald enthalten im<br />

Bereich des planfestzustellenden Vorhabens keine Darstellungen. Im Teilplan „Zentralörtliche Gliederung“<br />

der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz–Spreewald wird das Grundzentrum Schönefeld<br />

und das Kleinzentrum Mittenwalde ausgewiesen. Im Entwurf des integrierten Gesamtplans der Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft Lausitz–Spreewald wurden die Darstellungen bezüglich der Flughafenplanung<br />

nachrichtlich aus dem damals geltenden LEP SF übernommen. Die Darstellungen zum Siedlungs-<br />

und Freiraum wurden aus dem hierfür maßgeblichen LEP <strong>eV</strong> abgeleitet. Grundsätzliche Widersprüche<br />

des planfestzustellenden Vorhabens zu den in den Regionalplänen bzw. Planentwürfen dargestellten<br />

Grundsätzen und Zielen der Raumordnung sind ebenfalls nicht feststellbar.<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin ist der vorbereitende Bauleitplan der Stadt Berlin. Daneben erfüllt<br />

er teilweise die Funktion eines Raumordnungsplanes auf der Ebene der Regionalplanung und enthält<br />

als Ziele der Raumordnung gekennzeichnete Festlegungen. Für seine Funktion als Raumordnungsplan<br />

nutzt der FNP Berlin die selbe Planzeichnung wie für seine Funktion als vorbereitender Bauleitplan<br />

der Stadt Berlin.<br />

Der FNP Berlin unterstützt die Planung des Ausbaus des Flughafens Berlin-Schönefeld durch die Darstellung<br />

von Flächen für flughafeninduzierte Gewerbeansiedlungen, durch die Darstellung bzw. Freihaltung<br />

von Trassen für die Verkehrsanbindung und durch die Vermeidung der Darstellung von Wohn- und<br />

gemischten Bauflächen auf unbebauten Flächen in den Planungszonen Siedlungsbeschränkung des<br />

LEP FS.<br />

Die Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming stellt auf die Planung der<br />

Eisenbahn-Verbindungskurve Golm-Kuhfort (nicht Gegenstand der Planfeststellung), die Gewährleistung<br />

des vollen Umfangs der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie eine Optimierung der Betriebsführung<br />

zur Minimierung vermeidbarer Beeinträchtigungen der durch Lärm betroffenen Anwohner ab.<br />

Die grundsätzliche Übereinstimmung des Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Regionalplanung<br />

wird festgestellt.<br />

Seitens der Regionalen Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald wird u. a. auf die Beeinträchtigungen<br />

der Siedlungsgebiete durch Lärm und Beeinträchtigungen von Freiraumfunktionen hingewiesen, dem<br />

Vorhaben aber grundsätzlich zugestimmt.<br />

Die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree stimmt dem Vorhaben ebenfalls zu und verweist<br />

u. a. auf die Ausschöpfung der rechtlichen Bestimmungen zur Reduzierung des Fluglärms sowie die<br />

Berücksichtigung der betroffenen Gemeinden des Regionalparks Müggel-Spree bei der Durchführung<br />

von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

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