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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 767 von 1171<br />

Der Festsetzung dieser Werte lagen folgende Überlegungen zugrunde:<br />

In der kalten Jahreszeit kann es zu Einleitungen von mit durch Enteisungsmittel belastetem (vorgereinigten)<br />

Niederschlagswasser kommen. Da in den Wintermonaten überwiegend relativ geringe Niederschlagsmengen<br />

anfallen, ist auch die Menge an eingeleiteten Kohlenstoffverbindungen und damit die zu<br />

erwartende durch mikrobielle Abbauvorgänge verursachte Sauerstoffzehrung eher gering. Bei niedrigen<br />

Temperaturen läuft der Kohlenstoffabbau deutlich langsamer ab als bei hohen Temperaturen. Dadurch<br />

ist mit einer längeren Verweildauer des Kohlenstoffes im Wasser zu rechnen. Eine plötzliche, starke<br />

Sauerstoffzehrung ist daher ausgeschlossen. Sollten dennoch Güteprobleme infolge dieser Einleitung<br />

auftreten, besteht die Option, diese Wassermengen zur Kläranlage Waßmannsdorf überzuleiten oder<br />

auch die Möglichkeit der technischen Belüftung. Die Betriebssicherheit der Versickerungsmulde ist damit<br />

gewährleistet. Zudem steht der Wert von 150 mg/l in guter Übereinstimmung mit den Werten in den<br />

Anhängen zur Abwasserverordnung.<br />

Einige Gemeinden haben Befürchtungen geäußert, durch die geplante Einleitung von Niederschlagswasser<br />

in die Vorflut würden ihnen Entsorgungskapazitäten für Abwasser entzogen bzw. bestehende<br />

Einleitungsrechte gefährdet.<br />

Es wird ebenfalls vorgetragen, dass durch die Nutzung des Selchower Flutgrabens als Vorflut bei starken<br />

Regenereignissen die Gefahr bestehe, dass Grundstücke überflutet würden, und es zu Vernässungen<br />

von Kellern kommen könnte. Bereits jetzt sei der Flutgraben bei starken Regenfällen bis zum oberen<br />

Rand gefüllt gewesen.<br />

Eine Gefährdung der gemeindlichen Entsorgungskapazitäten durch die geplante Entwässerung ist aus<br />

Sicht der Planfeststellungsbehörde nicht zu befürchten, da in den Modellrechnungen die Entwässerung<br />

der Gemeinden in den Selchower Flutgraben berücksichtigt wurde. Auch der Eintritt von stärkeren<br />

Rückstauerscheinungen als bisher ist eher unwahrscheinlich, da die maximale Ableitungskapazität des<br />

Entwässerungssystems von 4 m³/s für große Niederschlagsereignisse benötigt wird, die selten auftreten.<br />

Häufiger sind kleine Niederschlagsereignisse, für die eine geringere Ableitungskapazität ausreicht.<br />

Durch die Regelungen des Gewässerausbaus im Selchower Flutgraben (Böschungserhöhungen, Wehre<br />

etc.) und durch die Schaffung von Retentionsraum soll eine Verbesserung der Abflussverhältnisse<br />

erreicht werden. Im Zusammenspiel mit den vorhandenen bzw. neu zu schaffenden Speicherräumen<br />

ergibt sich aufgrund einer Zeitverzögerung der Abflussspitzen um ca. 12 bis 18 Stunden eine Entspannung<br />

der Abflussproblematik der im Unterstrom liegenden Gemeinden Schulzendorf, Eichwalde, Zeuthen.<br />

In den Nebengewässern Trift- und Ebbegraben sowie Plumpengraben sind bereits ohne das Vorhaben<br />

Rückstauerscheinungen aufgetreten. Auf Drängen der Unteren Wasserbehörde hin sind jedoch mittlerweile<br />

gemeindliche Niederschlagswasserkonzepte erarbeitet worden, um künftig erforderliche Entwässerungen<br />

von z. B. Straßen geordnet planen zu können.<br />

Bei einer ordnungsgemäßen Pflege der Vorflut und Nutzung der Retentionsräume ist davon auszugehen,<br />

dass durch die Niederschlagsentwässerung keine weitere Beeinträchtigung der Unterlieger eintreten<br />

wird. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass durch die vorgesehenen Maßnahmen der Rückstau in den<br />

Seitengräben reduziert wird.<br />

Sollte es aber wider Erwarten doch zu stärkeren Rückstauerscheinungen kommen, besteht mit dem<br />

Wassermonitoring ein geeignetes Instrument, um anlagebedingte Auswirkungen frühzeitig zu erkennen<br />

und ggf. das Betriebsregime anzupassen, indem z. B. Wasser im Oberlauf des Selchower Flutgrabens

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