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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 766 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

wässer nach sich zieht. Zwar werden im Rahmen des Monitorings die Einleitwerte überwacht, ob sich<br />

langfristig jedoch eine Veränderung des Gewässers ergibt, kann erst im Laufe des Betriebs sicher bewertet<br />

werden.<br />

Die Nebenbestimmungen sollen sicherstellen, dass Grundwasserstandsänderungen in Siedlungsbereichen,<br />

die zu Vernässungen oder zu Setzungen des Baugrundes führen können, vermieden werden.<br />

Mögliche Beeinträchtigungen von sonstigen Grundwassernutzungen können mit dem Monitoringprogramm<br />

Wasser frühzeitig erkannt und durch geeignete technische Maßnahmen vermieden werden.<br />

Zur Frage der Variantenuntersuchung wird auf die obigen Ausführungen zu den Gewässerausbaumaßnahmen<br />

und unter C.III „Umweltverträglichkeitsprüfung“, ab Seite 1087, verwiesen.<br />

Mehrere Einwendungen setzten sich mit der Frage der Qualität des einzuleitenden Niederschlagswassers<br />

auseinander. Es wurde ganz allgemein gefordert, dass der Austritt von schadstoffbelastetem Wasser<br />

verhindert werden müsse. Weiterhin sind Befürchtungen zur Belastung des Niederschlagswassers,<br />

insbesondere mit Enteisungsmitteln, geäußert worden.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat die vorgelegte Entwässerungsplanung nachvollzogen und ist zu der<br />

Überzeugung gelangt, dass negative Auswirkungen auf Gewässer durch die Ableitung schadstoffbelasteter<br />

Abwässer in die Vorflut bei Beachtung der Nebenbestimmungen ausgeschlossen werden können.<br />

Es erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Qualität, bei der die vorgeschriebenen Überwachungswerte<br />

zugrundegelegt werden. Die Aufzeichnungs- und Meldepflicht ergibt sich sowohl aus den gesetzlichen<br />

Vorschriften als auch aus der wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. den dazu erteilten Nebenbestimmungen.<br />

Durch das vorgelegte Entwässerungssystem wird eine sichere Abwasserreinigung gewährleistet.<br />

Die eingesetzten Reinigungsverfahren (Bodenfilteranlagen) entsprechen dem Stand der<br />

Technik zur Aufbereitung von Abwässern. Ähnliche Aufbereitungsverfahren werden auch an anderen<br />

Flughäfen (z. B. am Flughafen München) eingesetzt.<br />

Die zuständige Fachbehörde hatte zunächst bezüglich der Einleitung des Niederschlagswassers der<br />

Klasse B und ggf. C in die Vorflut Bedenken geltend gemacht. Diese konnten im Laufe des Anhörungsverfahrens<br />

z. T. dadurch ausgeräumt werden, dass der Antrag auf Einleitung von Niederschlagswasser<br />

für den Glasowbach und auch für den Selchower Flutgraben durch die Erwiderung der Träger des Vorhabens<br />

untersetzt, d. h. differenzierter dargelegt wurde. Im übrigen wird durch die aufgenommenen<br />

Nebenbestimmungen erreicht, dass keine weiteren Bedenken gegen die Realisierung des Entwässerungskonzeptes<br />

bestehen.<br />

Die Grenzwerte für den CSB-Wert des einzuleitenden Niederschlagswassers wurden seitens der Unteren<br />

Wasserbehörde in Abstimmung mit dem wasserwirtschaftlichen Fachamt im Laufe des Anhörungsverfahrens<br />

aufgrund der dort vorgetragenen Argumente überdacht und nunmehr abhängig von den<br />

Einleitmengen differenziert. So wird für die Enteisungsperiode bei einer Einleitmenge bis zu 200 l/s in<br />

den Selchower Flutgraben bzw. bis zu 100 l/s in den Glasowbach ein Überwachungswert von 150 mg/l<br />

CSB festgesetzt, d. h. dieser Wert gilt, wenn die Einleitmenge geringer oder 200l/s bzw. 100l/s ist. Für<br />

die maximal zulässigen Einleitmengen bis zu 2 m³/s in den Selchower Flutgraben bzw. 1 m³/s in den<br />

Glasowbach in der Enteisungsperiode liegt der Überwachungswert bei 100 mg/l CSB. Für MKW (Mineralölkohlenwasserstoff)<br />

wird ganzjährig der Überwachungswert von 5 mg/l festgesetzt.

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