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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 726 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

eingegangen, die z. T. auch in der Agenda 21 angesprochen werden, und ihre Vereinbarkeit mit dem<br />

beantragten Ausbauvorhaben festgestellt.<br />

11.4 Auswirkungen des Vorhabens<br />

Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde wird das Vorhaben zu keiner relevanten Erhöhung des<br />

gesundheitlichen Risikos der Bevölkerung führen. Die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen, sowie den<br />

Boden, das Klima und Gewässer sind als gering anzusehen.<br />

11.4.1 Treibstoffablass<br />

Mögliche Immissionen durch Treibstoffablässe führen weder in der unmittelbaren Umgebung noch in<br />

der weiteren Umgebung des Flughafens zu einer Gesundheitsgefährdung oder gar Gesundheitsbeeinträchtigung<br />

der Bevölkerung. Eine Kontamination des Bodens bzw. von Pflanzen und Tieren durch<br />

Treibstoffschnellablässe ist ebenfalls nicht zu erwarten.<br />

Bei einem Treibstoffablass im Flug handelt es sich ausschließlich um schnelles, notfallbedingtes Ablassen<br />

von Treibstoff. Diese Treibstoffschnellablässe können nur bei Langstreckenflugzeugen wie Boeing<br />

B747, Boeing B767, Airbus A340 oder McDonnell MD-11 durchgeführt werden, die über entsprechende<br />

Ablassventile verfügen. Für Kurz- und Mittelstreckenflüge konzipierte Flugzeuge wie Airbus<br />

A300, Airbus A320, Boeing B737, Boeing B757 und MD-80 sind nicht mit Ablassventilen ausgerüstet.<br />

Ein Ablassen von Treibstoff im Flug ist bei diesen Flugzeugen daher technisch nicht möglich. Ein<br />

Treibstoffschnellablass im Flug wird nur dann durchgeführt, wenn ein vollgetanktes Langstreckenflugzeug<br />

zum Beispiel wegen technischer Probleme oder Erkrankung eines Passagiers zum Flughafen<br />

zurückkehren bzw. eine unvorhergesehene Landung durchführen muss und keine Zeit mehr bleibt, den<br />

überschüssigen Treibstoff zu verfliegen.<br />

Das Fahrwerk eines Flugzeugs wird bei der Landung stärker beansprucht als beim Start. Um Fahrwerk<br />

und Bremsen leichter bauen zu können, ist bei Langstreckenflugzeugen, die aufgrund der für Langstreckflüge<br />

benötigten Treibstoffmenge über eine große Tankkapazität verfügen müssen, die maximal<br />

zulässige Startmasse deutlich höher als die maximal zulässige Landemasse. Durch die geringere Gesamtmasse<br />

können im Laufe eines Jahres pro Flugzeug mehrere hundert Tonnen Kerosin eingespart<br />

werden, wodurch unter anderem ein deutlicher Beitrag zu Luftreinhaltung geleistet wird. Wenn kurz<br />

nach dem Start zu einem Langstreckenflug eine außerplanmäßige Landung unumgänglich ist, muss<br />

Treibstoff abgelassen werden, um die Landemasse soweit zu verringern, dass die Struktur des Flugzeugs<br />

bei der Landung keinen Schaden nimmt. Würde mit einer zu hohen Masse gelandet, wären<br />

Fahrwerkstruktur und Bremsen überfordert, die Landerollstrecke würde sehr lang werden. Im Fall einer<br />

Notlandung wird durch den Treibstoffschnellablass zudem die Brandgefahr deutlich reduziert.<br />

Die auf den Regeln der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO beruhenden Verfahrensvorschriften<br />

der Deutschen Flugsicherung sehen für Treibstoffschnellablässe eine Mindestflughöhe von 5.000 ft<br />

(entspricht ca. 1.500 Metern) vor. Das Ablassen von Treibstoff findet aus diesem Grund fast ausnahmslos<br />

in Höhen oberhalb von 1.500 Metern statt. Dem betroffenen Flugzeug wird zudem von der Flugsicherung<br />

ein besonderer Luftraum zugewiesen, möglichst über unbebautem oder dünn besiedeltem<br />

Gebiet.<br />

Beim Treibstoffschnellablass wird das Kerosin mit Hochleistungspumpen in kleinste Tröpfchen verwirbelt<br />

und von den Turbulenzen hinter dem Flugzeug zu einem feinen Nebel verteilt. Bei einer angenommenen<br />

Fluggeschwindigkeit von 450 km/h und einer Gesamtablassrate mittels Schnellablassventilen

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