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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 728 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

11.4.2 Auswirkungen auf den Menschen<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist zu der Überzeugung gelangt, dass durch den Ausbau des Flughafens<br />

Berlin-Schönefeld keine Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit erfolgen wird.<br />

Diese Auffassung erfolgt nach Prüfung und Bewertung des von den Trägern des Vorhabens mit dem<br />

Antrag eingereichten humantoxikologischen Gutachtens M 11 und der aufgrund der Nachberechnungen<br />

im feinen Raster an ausgewählten Straßenabschnitten nötigen ergänzenden humantoxikologischen<br />

Bewertung dieser neuen Ergebnisse, sowie weiteren nachgereichten humantoxikologischen Stellungnahmen<br />

zu einzelnen ausgewählten Problemkreisen.<br />

Auch die Auswertung der im Feinraster durchgeführten Nachuntersuchungen kommt zu dem Ergebnis,<br />

dass humantoxikologisch kritische Konzentrationen an Luftschadstoffen nicht erreicht werden. Trotz<br />

vorhabensbedingt ansteigender Immissionswerte werden insgesamt die Grenzwerte bzw. Richt- und<br />

Prüfwerte der einzelnen Schadstoffe für eine gesundheitliche Beeinträchtigung in den Wohnbereichen<br />

nicht überschritten. Es besteht daher kein Anlass, eine gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung<br />

anzunehmen. Auch für gesundheitlich vorbelastete Menschen oder Allergiker werden keine unzumutbaren<br />

Verhältnisse eintreten.<br />

Von zahlreichen Einwendern wurde vorgebracht, durch die Luftschadstoffe, welche insbesondere die<br />

Luftfahrzeuge ausstoßen, würden bereits bestehende Krankheitsbilder oder sonstige körperliche Störungen<br />

verschlimmert. Als Beispiele für solche Krankheiten bzw. Störungen wurden insbesondere genannt:<br />

Allergien, Bronchialasthma, Magen-Darm-Störungen, Hautausschlag, Schleimhautentzündungen,<br />

Krupp-Husten. Diese Einwendungen stehen dem beantragten Ausbauvorhaben nicht entgegen, da<br />

ein schlüssiger Nachweis, dass diese Krankheiten auf den Luftverkehr am Flughafen Berlin-Schönefeld<br />

zurückzuführen sind bzw. durch diesen in relevanter Weise verschlimmert werden, angesichts der Multikausalität<br />

der dargestellten Diagnosen nicht geführt werden kann. Angesichts der im Verhältnis zu<br />

anderen Verbrennungsvorgängen relativ geringfügigen Ausstöße durch den Luftverkehr ist es nicht<br />

nachweisbar, dass die Schadstoffbelastung durch den Luftverkehr zu den genannten Krankheiten geführt<br />

bzw. diese verschlimmert hat. Dem Vorsorgegrundsatz wird in ausreichendem Maße dadurch<br />

Rechnung getragen, dass die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten werden.<br />

Viele Einwender und einige Fachbehörden äußern sich kritisch zum humantoxikologischen Gutachten<br />

M 11:<br />

Einige Einwender bezweifeln die fachliche Qualifikation des Gutachters.<br />

Der Einwand ist zurückzuweisen. Die medizinische Beurteilung der durch den Ausbau des Flughafens<br />

in der Umgebung zu erwartenden Immissionen erfolgt durch Prof. Dr. med. Eikmann von der Gesellschaft<br />

für Umwelttoxikologie und Krankenhaushygiene mbH (GUK). Die Planfeststellungsbehörde hat<br />

keinen Anlass, die fachliche Qualifikation des Gutachters in Frage zu stellen.<br />

Vielfach wird eingewandt, dass eine gesonderte Betrachtung von Risikogruppen fehle. Nach Auffassung<br />

der Planfeststellungsbehörde ist dieser Einwand zurückzuweisen. Die Bewertung der im Gutachten<br />

M 11 für das Beurteilungsgebiet prognostizierten Immissionskonzentrationen wird für die Gesamtbevölkerung<br />

vorgenommen. Darin eingeschlossen sind natürlich auch Risikogruppen wie Kinder, Schwangere,<br />

alte und kranke Menschen. Die Heterogenität der menschlichen Bevölkerung wird in der novellierten<br />

22. BImSchV bereits berücksichtigt und drückt sich in den nunmehr besonders niedrigen Grenzwerten<br />

für die verschiedenen Luftschadstoffe aus. Damit soll gerade ein höherer Schutz auch für die Risiko-

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