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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 571 von 1171<br />

und Krankenhäuser. Einige Untersuchungen über Lärmwirkung in diesen Gruppen liegen vor, so dass<br />

es gerechtfertigt ist, Begrenzungswerte für Fluglärmbelastungen in diesen Bereichen festzulegen.<br />

Die Begrenzungswerte zur Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen in diesen Bereichen werden<br />

ausschließlich unter präventiven Gesichtspunkten angegeben, d. h. sie liegen deutlich unterhalb<br />

der Gefährdungsschwelle.<br />

10.1.2.5.1 Kranke Menschen<br />

In den letzten zwei Jahrzehnten gab es kaum wissenschaftliche Untersuchungen, die sich mit der Wirkung<br />

von Fluglärm auf Kranke oder auf Bereiche mit überwiegend kranken Menschen beziehen. Im<br />

Vordergrund standen epidemiologische Untersuchungen zur Belästigung oder zur Rolle von kausalen<br />

Faktoren in der Entstehung von Krankheiten. Die Ableitung von Begrenzungswerten erfolgt daher aus<br />

Analogieschlüssen. Untersuchungen zur besonderen Belästigung von Kranken gibt es kaum, auf die<br />

stärkeren Einschränkungen von Schwerhörigen und Hörgeräteträgern wurde im Kommunikationskapitel<br />

hingewiesen.<br />

Im Vordergrund der folgenden Betrachtungen steht daher bei den Kranken die Verhinderung von Verschlechterungen<br />

einer Erkrankung sowie die Beeinträchtigung der Heilungs- und Regenerationsprozesse<br />

durch Fluglärmeinwirkungen. Bei Erkrankten liegen regelwidrige pathophysiologische Zustände und<br />

Behandlungsbedürftigkeiten vor. Die Anpassungsfähigkeit an Umweltbelastungen und veränderte Umweltbedingungen<br />

ist eingeschränkt. Kranke in Krankenhäusern sind häufig an einen Platz gebunden<br />

und haben damit keine Ausweichmöglichkeiten. Bei leichteren Erkrankungen ist diese Empfindlichkeit<br />

deutlich niedriger. Da in Krankenhäusern Leicht- bis Schwerstkranke aufgenommen sind, werden die<br />

Schwerstkranken als Maßstab herangezogen.<br />

Nach wissenschaftlichen Untersuchungen weisen Schwerstkranke (schwerste Hirnverletzung) gegenüber<br />

gesunden Menschen eine um 30 bis 32 dB(A), Schwerkranke (Hirnverletzte) eine um etwa 21 bis<br />

24 dB(A) und leicht erkrankte (Neurotiker) eine um 11 dB(A) erhöhte Empfindlichkeit auf. 205 Die Reaktionen<br />

wurden bei kranken Menschen schon bei geringen Belastungen ausgelöst und waren stärker als<br />

bei gesunden.<br />

Das Gutachten M 8 geht bei einem gesunden Menschen von dem kritischsten Fall, dem Übersteuerungswert<br />

von Lmax 87 dB(A) in der Nacht aus. Da bezüglich der rechtlichen Zumutbarkeit Schwerstkranke<br />

betrachtet werden, ist der Wert um 32 dB(A) zu mindern. Die Übersteuerung setzt dann bereits<br />

bei einem Maximalpegel von 55 dB(A) ein. Um diesen Gefährdungswert deutlich zu unterschreiten, wird<br />

vom Gutachter eine weitere Absenkung des Pegels um 10 dB(A) für erforderlich gehalten. Der zulässige<br />

Maximalpegel für Räume, in denen sich Schwerstkranke aufhalten, beträgt dann 45 dB(A).<br />

Die Fluglärmsynopse legt präventive Begrenzungswerte für den Innenraumbereich von Krankenhäusern<br />

getrennt nach Tag und Nacht fest. Der Dauerschallpegel Leq(3,Tag) soll aus präventiver Sicht tagsüber<br />

nicht mehr als 36 dB(A) im Innenraum betragen. Für die Nacht wird ein Wert von 30 dB(A) innen als<br />

Dauerschallpegel vorgeschlagen. Der Maximalpegel Lmax darf tagsüber einen Wert von 45 dB(A) und<br />

nachts von 40 dB(A) nicht übersteigen. Diese Werte stehen im Einklang mit den Forderungen der WHO-<br />

205 Griefahn, B. (1982): Grenzwerte vegetativer Belastbarkeit. Z. f. Lärmbekämpfung 29: 131-136.

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