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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 484 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

- Amt für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung,<br />

- Amt für Forstwirtschaft Königs Wusterhausen Sitz Waldstadt,<br />

- Amt für Immissionsschutz Wünsdorf,<br />

- Regionale Planungsgemeinschaften Havelland-Fläming, Lausitz-Spreewald und Oderland-Spree,<br />

- Landkreise Dahme-Spreewald, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming,<br />

- Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren, Groß Machnow, Schönefeld, Schulzendorf,<br />

Stahnsdorf und Zeuthen,<br />

- Städte Königs Wusterhausen, Teltow und Zossen,<br />

- Amt Spreenhagen.<br />

Über die im Anhörungsverfahren aufrecht erhaltenen Einwendungen, Forderungen und Bedenken sowie<br />

Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange wird wie folgt entschieden.<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat sich überzeugt, dass die hiermit planfestgestellten straßenbaulichen<br />

Folgemaßnahmen des Flughafenausbaus (insbesondere seine Straßenanbindungen) ausreichend leistungsfähig<br />

und erforderlich sind. Das öffentliche Interesse daran überwiegt die entgegenstehenden<br />

Belange.<br />

8.5 Verkehrsprognose und Gutachten M 16<br />

In mehreren Schreiben rügen Einwender und Träger öffentlicher Belange, die Vorhabensträger hätten<br />

die Auswirkungen des Flughafens auf das benachbarte Straßennetz nicht umfassend bzw. nicht richtig<br />

in den ausgelegten Planunterlagen beschrieben. In den Schreiben wird die Befürchtung geäußert,<br />

- in den benachbarten Ortslagen Blankenfelde, Brusendorf, Dahlewitz, Diedersdorf, Eichwalde, Groß<br />

Kienitz, Groß Machnow, Großziethen, Kiekebusch, Königs Wusterhausen, Mahlow, Ragow, Rangsdorf,<br />

Rotberg, Schönefeld, Schulzendorf, Selchow, Sputendorf, Waltersdorf, Waßmannsdorf, Wildau<br />

und Zeuthen,<br />

- in nördlich des Flughafens gelegenen Berliner Stadtteilen und<br />

- sogar in weiter entfernt gelegenen Gemeinden und Städten<br />

könne es durch Zunahmen des Kfz-Verkehrs infolge des geplanten Flughafenausbaus zu (teilweise<br />

stark) steigenden Beeinträchtigungen kommen.<br />

Zweifel gebe es u. a. an den Prognosezahlen für die BAB 113n, die B 96a und die L 75n (Ortsumgehung<br />

Selchow).<br />

Die im Gutachten M 16 enthaltenen Angaben zum Anteil leichter Nutzfahrzeuge von einheitlich 1,6 %<br />

der durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke sahen vereinzelte Einwender als nicht plausibel an. Sie

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