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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil B - Sachverhalt<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 281 von 1171<br />

08 Anpassung an die Planung der B 96 (Überplanung<br />

der Straßenplanung durch Ausgleichsund<br />

Ersatzmaßnahmen der Flughafenplanung)<br />

09 Landschaftspflegerischer Begleitplan<br />

Anpassung der Kompensationsmaßnahmen<br />

veränderte Grundstücksinanspruchnahmen in<br />

Kienberg<br />

veränderte Grundstücksinanspruchnahme in<br />

Selchow<br />

9.3 Beteiligungsverfahren zu den Planänderungen/Ergänzungen<br />

heiten<br />

Wegfall von Betroffenheiten 1 Ordner<br />

1 veränderte GS-<br />

Betroffenheit<br />

9 GS veränderte Betroffenheiten,<br />

1 GS neue Betroffenheit<br />

2 neue Betroffenheiten<br />

1 Ordner<br />

Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden durch die Anhörungsbehörde, das LBVS, im Februar<br />

2004 über die Planänderungen dadurch informiert, dass sie das Anschreiben zur jeweiligen Planänderung<br />

der Träger des Vorhabens unter Hinweis auf das betroffene Grundstück erhielten. Zugleich bestand<br />

für sie die Möglichkeit, in ortsnaher Lage - am Flughafen Berlin-Schönefeld - in die vollständigen<br />

Planunterlagen, bestehend aus dem ursprünglichen Planantrag und den Planänderungen, im Zeitraum<br />

vom 08.03. bis 08.04.2004 Einsicht zu nehmen. Mit dem Zugang der Mitteilung über die Planänderung<br />

besaßen die Eigentümer die Möglichkeit, innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist ab Zugang des Schreibens<br />

ihre Einwendung dem LBVS zu übermitteln. Sofern von der Einsichtnahmemöglichkeit in den vollständigen<br />

Änderungsantrag Gebrauch gemacht wurde, begann die Zwei-Wochen-Frist zur Einreichung einer<br />

Einwendung erst danach. In gleicher Weise wurden die Mieter und Pächter nach vorheriger Ermittlung<br />

ihrer Adresse angeschrieben.<br />

Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Institutionen, die besondere öffentliche Interessen wahrnehmen,<br />

wurden durch das LBVS zeitgleich mit den Grundstückseigentümern beteiligt, und zwar zunächst<br />

mit der Information über die Planänderung und der Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen<br />

hierzu Stellung zu nehmen. Zugleich bestand die Möglichkeit, die Planänderungsunterlagen vom LBVS<br />

innerhalb von zwei Wochen anzufordern und nach deren Zugang erneut innerhalb von zwei Wochen<br />

hierzu Stellung zu nehmen. Zunächst erhielten alle Träger öffentlicher Belange die Anschreiben der<br />

Träger des Vorhabens zu den Planänderungen.<br />

Mit zwei weiteren Schreiben vom 08.03.2004 in der Version A und B informierte die Anhörungsbehörde<br />

die Träger öffentlicher Belange und Verbände über die Planänderungen 01 bis 09 und über den überarbeiteten<br />

LBP (Version A) bzw. nur über den überarbeiteten LBP (Version B). Mit Version B des Schreibens<br />

vom 08.03.2004 wurde den betreffenden Trägern öffentlicher Belange und Verbänden Gelegenheit<br />

gegeben, den überarbeiteten LBP nebst Anlagen anzufordern.<br />

Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange und sonstigen Institutionen, die besondere öffentliche<br />

Interessen wahrnehmen, und den Grundstückseigentümern wurden die Planänderungsunterlagen und<br />

der überarbeitete LBP angefordert bzw. Einsichtnahmen vorgenommen und Stellungnahmen bzw. Einwendungen<br />

vorgetragen. Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Bericht des LBVS zum zeitlichen Ablauf<br />

der Beteiligung der Betroffenen und Träger öffentlicher Belange vom 17.06.2004 verwiesen.

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