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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 481 von 1171<br />

Die Erschließung westlicher Flughafenbereiche erfolgt über die L 75n, Ortsumgehung Selchow (lfd.<br />

Nr. 1 des Bauwerksverzeichnisses). Entsprechend ihrer künftigen Verkehrsbedeutung wurde diese<br />

Straße mit einem Regelquerschnitt 10,5 dimensioniert.<br />

Das übrige Straßennetz wird ebenfalls richtliniengerecht geändert bzw. angepasst (u. a. gemäß den<br />

„Richtlinien für den ländlichen Wegebau“ - RLW 1999, Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und<br />

Kulturbau e. V., ISBN 3-89554-102-8-Heft 137/1999).<br />

Die Überprüfung der Planfeststellungsbehörde ergab, dass die straßenbaulichen Folgemaßnahmen<br />

einer sachgerechten Abwägung in Bezug auf ihren Ausbaustandard entsprechen.<br />

8.2 Abstimmung mit der Schienenanbindung und sonstigen Belangen<br />

Soweit die mit Schreiben vom 07.07.2000 vom Eisenbahn-Bundesamt und mit Schreiben vom<br />

04.07.2000 von der DB Netz AG geäußerten Bedenken bzw. Hinweise im Anhörungsverfahren nicht<br />

ausgeräumt oder erledigt waren, wurden sie bei der Deckblatterstellung beachtet bzw. müssen in die<br />

Ausführungsplanung/Bauausführung einfließen (siehe Auflage A.II.11.2 „Bautechnische Sicherheit“, ab<br />

Seite 131). Die Kreuzungsvereinbarungen zwischen Straßen- und Schienenanbindung im Westen des<br />

Flughafens sind noch abzuschließen (siehe Auflage A.II.10.2.5 „Kreuzungsbauwerke“, ab Seite 57).<br />

Die Träger des Vorhabens legten Vereinbarungen und Abstimmungsprotokolle vor, die belegen, dass<br />

die insbesondere mit Schreiben des Brandenburgischen Autobahnamtes vom 03.07.2000 aus straßenbaulicher<br />

Sicht erhobenen Bedenken bzw. Forderungen ausgeräumt bzw. durch die Planung erfüllt<br />

sind.<br />

Die Planung zum Neubau der BAB 113n wird durch die Auflage A.II.10.2.1 „Änderung der bestehenden<br />

Planung zum Neubau der BAB 113n“, ab Seite 129, an die hiermit festgestellte Planung angepasst, da<br />

durch die BAB 113n u. a. die Erschließung des Flughafens gewährleistet wird.<br />

Der <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> zum vierstreifigen Ausbau der B 96a/Ortsumgehung Waßmannsdorf<br />

vom 20.07.2004 hat die Planung zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld als Bestand berücksichtigt<br />

und sich im erforderlichen Umfang angepasst (Az.: 50.12 7172/96.24). Entsprechend der Abstimmung<br />

mit dem Brandenburgischen Autobahnamt werden die Kompensationsmaßnahmen der hiermit<br />

festgestellten Flughafenplanung nur soweit realisiert, wie sie nicht dem geplanten Neubau der<br />

B 96a, Ortsumgehung Waßmannsdorf, entgegenstehen. Es entsteht kein Kompensationsdefizit, weil die<br />

Änderungen bei der Überarbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes durch die Träger des<br />

Vorhabens berücksichtigt worden sind. Die Abstimmung bezüglich der straßenbaulichen Folgemaßnahmen<br />

muss noch erfolgen, siehe Auflage A.II.10.2.2 „Anpassung der Planung zum Neubau der Ortsumgehung<br />

Waßmannsdorf im Zuge der B 96a“, ab Seite 129. Die Details ergeben sich aus den vorliegenden<br />

Abstimmungsprotokollen.<br />

Die Planung zum Ausbau des Flughafens ist bezüglich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit dem<br />

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> vom 31.05.2002 (Az.: 50.1 7172/96.13) zum vierstreifigen Ausbau der B 96<br />

im Bereich Mahlow abgestimmt.<br />

Diese Planfeststellung ersetzt nicht die für die Durchführung der Bauarbeiten im Bereich des bestehenden<br />

Flughafengeländes (und zwar im Bauschutzbereich gemäß § 12 LuftVG, insbesondere im Umkreis<br />

von 1,5 km Halbmesser um den Flughafenbezugspunkt, sowie auf den Start- und Landeflächen und

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