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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1111 von 1171<br />

4.2.2.3 Vorbelastungssituation<br />

4.2.2.3.1 Geräuschimmissionen<br />

Die Siedlungs- und Erholungsflächen des Untersuchungsraums sind durch Geräuschimmissionen aus<br />

unterschiedlichen Quellen vorbelastet. Hier ist vor allem auf den Geräuschimmissionen durch den Betrieb<br />

des bestehenden Flughafens und durch den Straßen- und Schienenverkehr auf vorhandenen vielgenutzten<br />

Straßen und Schienentrassen, wie z. B. BAB 113, B 96 a und Berliner Außenring (BAR) hinzuweisen.<br />

Für die plangegebene Vorbelastung (2007ff) ist zusätzlich von einer weiteren Zunahme der<br />

Belastungen auszugehen.<br />

Die Vorbelastungssituation wurde anhand von lärmphysikalischen Prognoserechungen mittels der hierfür<br />

geeigneten Berechnungsverfahren ermittelt. Ergebnisse, Grundlagen und Methoden der Lärmberechnung<br />

sowie eine lärmmedizinische Beurteilung befinden sich in den Gutachten M 1 bis M 8. Einer<br />

Vorbelastung durch den Fluglärm des bestehenden Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld sind derzeit<br />

insbesondere der südliche Bereich des Ortes Mahlow, der nördliche Bereich des Ortes Blankenfelde,<br />

der südliche Bereich des Ortes Waßmannsdorf, der Ortskern von Selchow, die Siedlungen Kienberg<br />

und Hubertus der Gemeinde Waltersdorf und der südliche Bereich von Bohnsdorf im Berliner Stadtteil<br />

Treptow-Köpenick ausgesetzt. Neben der Wohnbevölkerung sind in den Siedlungsbereichen lärmsensible<br />

Einrichtungen (z. B. Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäuser) mit höheren Schutzbedürfnissen<br />

von den Lärmwirkungen des bestehenden Flughafens betroffen.<br />

Dies gilt auch für eine Reihe von Flächen und Einrichtungen, welche für Erholungszwecke genutzt werden<br />

oder genutzt werden können. Dies sind vor allem Erholungswaldflächen und Erholungseinrichtungen<br />

in der Umgebung des Flughafens (Waltersdorf, Waßmannsdorf, Blankenfelde, Mahlow und Selchow),<br />

aber auch Teilflächen der Landschaftsschutzgebiete „Grünauer Forst“ und „Diedersdorfer Heide<br />

und Großbeerener Graben“.<br />

Neben Fluglärm stellt auch Verkehrslärm entlang der Verkehrstrassen eine Vorbelastung für die Bevölkerung<br />

dar. Dies trifft auf eine Vielzahl von Siedlungsflächen entlang von Verkehrstrassen zu. Betroffen<br />

sind hier die straßen- und schienennahen Bereiche in Selchow, Mahlow, Waßmannsdorf, Schönefeld,<br />

Waltersdorf und Kienberg.<br />

4.2.2.3.2 Luftschadstoffe und Gerüche<br />

Insgesamt ergibt sich für die Vorbelastung durch Luftschadstoffe im Flughafenbereich eine Situation,<br />

welche derjenigen in ländlichen bzw. kleinstädtischen Bereichen entspricht. Belastungsschwerpunkte<br />

ergeben sich vor allem für NOX und Schwebstaub (PM10) entlang von stark befahrenen Straßen, wie<br />

z. B. der BAB 113, der B 96 und der B 179.<br />

Auf Grund der Hinweise der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange ist von einer Vorbelastung<br />

durch Geruchsimmissionen für die Umgebung der Kläranlage Waßmannsdorf auszugehen. Im Szenario<br />

2007ff gibt es in geringem Umfang Geruchsvorbelastungen in flughafennahen Siedelungsbereichen.<br />

Die Schwellenwerte der GIRL Bbg werden allerdings nicht überschritten.<br />

Von zahlreichen privaten Einwendern, Trägern öffentlicher Belange und Fachbehörden wurde kritisiert,<br />

die Vorbelastungssituation sei nicht ausreichend untersucht und in der Beurteilung berücksichtigt worden.<br />

Mit diesen Einwendungen und Stellungnahmen hat sich die Planfeststellungsbehörde im Abschnitt<br />

C.II.11 „Luftreinhaltung“, ab Seite 707, auseinandergesetzt. Die Träger des Vorhabens wurden aufge-

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