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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 843 von 1171<br />

ein ausreichender nationaler Schutzstatus hergestellt sein (vgl. EuGH Urt. v. 13.6.2002 NVwZ 2002,<br />

1228; EuGH Urt. v. 7.12.2000 DVBl 2001, 1826). 239 Das bedeutet, dass in einem förmlichen Akt eine<br />

endgültige rechtsverbindliche und außenwirksame Erklärung zum besonderen Schutzgebiet erfolgt sein<br />

muss – rein verwaltungsinterne Auswahlentscheidungen oder Sicherungen vorläufiger Art, wie eine<br />

einstweilige naturschutzrechtliche Sicherstellung eines Gebiets, genügen nicht (BVerwG Urt. v.<br />

1.4.2004, Az: 4 C 2.03). Die Gebiete müssen nach § 10 Abs. 6 BNatSchG im Bundesanzeiger bekannt<br />

gemacht worden sein. Gebiete, die die Voraussetzungen des Art. 4 VRL für die Erklärung zum Vogelschutzgebiet<br />

erfüllen, jedoch – pflichtwidrig – nicht zu solchen erklärt oder als solche anerkannt sind,<br />

sind als „faktische Vogelschutzgebiete gleichwohl zu schützen.<br />

15.2.1.1.1 Meldungsstand in den Ländern<br />

Das Land Brandenburg hat 1998 als 1. Tranche 89 FFH-Gebiete gemeldet (1,3 % der Landesfläche), im<br />

Jahr 2000 wurden weitere 387 Gebiete als 2. Tranche gemeldet (9 % der Landesfläche) und im Jahr<br />

2002 erfolgte die Nachmeldung einer 3. Tranche mit weiteren 129 Gebieten (0,7 % der Landesfläche).<br />

Nunmehr ist für 2004 eine Korrektur der Nachmeldung vorgesehen, bei der 13 Gebiete (0,06 % der<br />

Landesfläche) gemeldet werden. Im Jahr 1997 wurden 12 Vogelschutzgebiete gemeldet, im Jahr 2004<br />

sollen weitere 19 Gebiete nachgemeldet werden. Insgesamt werden damit ca. 11,2 % der Landesfläche<br />

als Natura 2000 Gebiete unter Schutz gestellt werden. Der Kabinettsbeschluss dazu ist noch für das<br />

Jahr 2004 angestrebt. 60 % der gemeldeten Vogelschutzgebiete sind bereits national unter Schutz gestellt.<br />

Das Land Berlin hat 1997 und 2000 auf der Grundlage der Senatsbeschlüsse Nr. 947/97 (erste Meldung)<br />

und Nr. 511/2000 (zweite Meldung) 14 FFH Gebiete, einschließlich des Vogelschutzgebiets „die<br />

Bänke“ gemeldet. Mit einer dritten Meldung 2003 wurde der Bestand auf 17 FFH-Gebiete (6 % der Landesfläche)<br />

erweitert. Vier bestehende und ein neues Gebiet erhielten den Status eines Vogelschutzgebiets.<br />

Das Gebiet „die Bänke“ ging dabei in dem neuen Vogelschutzgebiet „Müggelspree“ auf. Damit<br />

sind im Land Berlin 5,6 % der Landesfläche als Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Insgesamt beträgt der<br />

Landesflächenanteil der Natura 2000 Gebiete 7 % der Landesfläche. Das Land Berlin ist nach Auffassung<br />

der zuständigen Fachbehörden (Stellungnahme vom 12.5.2004) den EU-rechtlichen Meldeverpflichtungen<br />

damit vollständig nachgekommen.<br />

15.2.1.1.2 Rechtliche Beurteilungsgrundlagen<br />

1) Fauna-Flora-Habitat-Gebiete<br />

Da es noch keine FFH-Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung gibt, sind die Regelungen der §§ 26<br />

d ff. BbgNatSchG n.F., 16 f. NatSchGBln noch nicht direkt anwendbar. Eine analoge Anwendung<br />

dieser Vorschriften ist jedoch geboten, denn die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) entfaltet<br />

entsprechende Vorwirkungen.<br />

Für die gemeldeten Gebiete ergibt sich dies schon aus dem Verbot widersprüchlichen Verhaltens.<br />

Hinsichtlich noch nicht gemeldeter Gebiete ist die Zulässigkeit eines Vorhabens an den Anforderungen<br />

des Art. 6 Abs. 3 und 4 der FFH-RL zu messen, wenn sich aufdrängt, dass ein potenzielles<br />

239 Schink DÖV 2002 S. 48f.

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