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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 965 von 1171<br />

Für den Ausbau des Flughafens Schönefeld unmittelbar, d. h. für das Flughafengelände, werden<br />

Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 825 ha, verteilt auf 880 Flurstücke, in Anspruch genommen.<br />

Die Grundstücke werden benötigt für unmittelbar dem Flugbetrieb dienende Anlagen (u. a. Start-<br />

und Landebahnen, Rollbahnen, Vorfeld, Entwässerungsanlagen, Hochbauten (Passagierabfertigungsanlagen,<br />

Frachtanlagen), Sicherheitsflächen, Flugsicherungsseinrichtungen und öffentliche Verkehrsflächen).<br />

Außerhalb des Flughafengeländes werden 286 Flurstücke (82,3 ha) erworben, die für den Straßenbau<br />

(61 ha), den Schienenbau (15 ha), Haupt- und Voreinflugzeichen (0,3 ha) sowie für Wasserbau (6 ha)<br />

genutzt werden.<br />

Die zum Erwerb vorgesehenen Flächen wurden u. a. wie folgt genutzt (vgl. Antrag, Band G 1.2 Grunderwerbsverzeichnis,<br />

S. 4) :<br />

- 619 Flurstücke (772 ha) als Acker-, Grün- oder Gartenland,<br />

- 110 Flurstücke (39,8 ha) als Wald, sonstige Grünflächen bzw. Erholungsflächen,<br />

- 96 Flurstücke (11,2 ha) zu Wohnzwecken,<br />

- 136 Flurstücke (36,6 ha) zu gewerblichen Zwecken,<br />

- 44 Flurstücke (5,2 ha) sind Wasserfläche,<br />

- 221 Flurstücke (33 ha) als Verkehrsfläche und<br />

- 33 Flurstücke (10 ha) sind Brachland.<br />

Von den zum Ausbau des Flughafens erforderlichen Grundstücken waren im Zeitpunkt der Einreichung<br />

des Planfeststellungsantrags 26 Flurstücke mit einer Fläche von insgesamt 24 ha bereits im Eigentum<br />

der FBS GmbH. Dabei handelt es sich mit einer Fläche von 3 ha um das Gelände des bisherigen Flughafens<br />

Schönefeld.<br />

Die Erweiterungsfläche für den Ausbau des Flughafens, nämlich eine Fläche von 822 ha, verteilt auf<br />

865 Flurstücke, befand sich im Zeitpunkt der Einreichung zu 61,2 % im Eigentum der öffentlichen Hand<br />

(503 ha, 484 Flurstücke) zu 36,3 % im Eigentum privater Grundstückseigentümer (298 ha, 369 Flurstücke)<br />

und zu 2,5 % im Eigentum der FBS GmbH (3 ha, 5 Flurstücke).<br />

Von den außerhalb des Flughafengeländes gelegenen, für Zwecke des Flughafenausbaus in Anspruch<br />

zu nehmenden Grundstücken waren im Zeitpunkt der Einreichung des Planfeststellungsantrags<br />

Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 32 ha im Eigentum der öffentlichen Hand (38,8 %) und<br />

Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 51 ha im Eigentum Privater (61,2 %).<br />

Die Träger des Vorhabens haben seit Einreichung des Planfeststellungsantrags von den im zur Planfeststellung<br />

beantragten Grunderwerbsverzeichnis aufgeführten Grundstücken über 330 Flurstücke mit<br />

einer Fläche von insgesamt 235 ha Optionsverträge abgeschlossen bzw. freihändig zu Eigentum erworben<br />

(Stand Juni 2004).<br />

863 Flurstücke (523 ha) außerhalb des Flughafengeländes werden dauerhaft in der Nutzung beschränkt<br />

werden. Sie werden überwiegend für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß Landschaftspflegerischem<br />

Begleitplan (LBP) benötigt (622 Flurstücke, 439 ha), in geringerem Umfang für die Verlegung<br />

von Leitungen (77 ha) und Wasserbau (7 ha).<br />

Im Grunderwerbsverzeichnis sind nicht alle für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Flughafengeländes<br />

benötigten Grundstücke enthalten, weil der LBP hinsichtlich der Lokalisierung einzelner

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