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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 415 von 1171<br />

sen, dass derartige Anflugverfahren nicht den üblichen Standardanflugverfahren entsprechen und darüber<br />

hinaus technisch nur schwer zu realisieren sowie mit einem nicht unerheblichen zusätzlichen Risiko<br />

verbunden sind.<br />

Das Flugprofil und damit der Abflugwinkel beim Start hängt von den Leistungsdaten des jeweiligen Luftfahrzeugs<br />

und den aktuellen Wetterbedingungen ab und lässt sich somit nur in gewissen Grenzen variieren.<br />

Die standardmäßigen An- und Abflugverfahren einschließlich lärmmindernder Flugverfahren gewährleisten,<br />

dass die westlich des Flughafens gelegenen Kienitzer Berge und das östlich des Flughafens gelegene<br />

Waltersdorfer Gewerbegebiet in einer ausreichenden Höhe überflogen werden. Gefahren entstehen<br />

auch nicht durch den Ausbläser der östlich des Flughafens gelegenen Gasübernahmestation.<br />

Im Hinblick auf Anlagen die dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, ist festzustellen, dass die<br />

Gesellschaft für Luftverkehrsforschung bR (GfL) in ihrem Flugsicherheitsgutachten für den Ausbau des<br />

Flughafens Schönefeld empfiehlt, bei der endgültigen Festlegung der An- und Abflugrouten zu prüfen,<br />

ob der direkte Überflug des Tanklagers Kabelow vermieden werden kann. Wie bereits dargestellt, sind<br />

die Flugrouten nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens. Für die Planfeststellungsbehörde<br />

sind keine Gründe erkennbar, die dagegen sprechen würden, die Flugrouten so zu modifizieren, dass<br />

Überflüge über das Tanklager vermieden werden können. Im übrigen geht die Planfeststellungsbehörde<br />

davon aus, dass aufgrund der großen Entfernung zum Flughafen der Flugbetrieb keine Gefahr für das<br />

Tanklager darstellt. Der Abstand zur Schwelle 25L der dem Tanklager am nächsten gelegenen neuen<br />

südlichen Start- und Landebahn beträgt ca. 14 km. Das Tanklager ist zudem südöstlich des Flughafens<br />

gelegen und befindet sich somit außerhalb der An- und Abflugsektoren des Flughafens.<br />

7.1.3.2 Instrumentenlandesystem<br />

Das Instrumenten-Landesystem ist eine Funknavigationsanlage, die einem entsprechend ausgerüsteten<br />

Luftfahrzeug bei schlechtem Wetter und ungünstigen Sichtverhältnissen eine sichere Landung ermöglicht.<br />

Ein Instrumenten-Landesystem setzt sich aus den Komponenten Landekurssender, Gleitwegsender,<br />

Voreinflugzeichen und Haupteinflugzeichen zusammen.<br />

Das Signal des Landekurssenders gibt den Piloten die Anfluggrundlinie vor, so dass er erkennen kann,<br />

ob er seitlich vom Kurs abweicht. Der Gleitwegsender signalisiert dem Piloten, ob er im richtigen Winkel<br />

sinkt. Vor- und Haupteinflugzeichen liefern zusätzlich an zwei Punkten über optische und akustische<br />

Signale im Cockpit eine Information über die Entfernung zur Landeschwelle.<br />

Alle Landebahnen des ausgebauten Flughafens Berlin-Schönefeld sollen mit einem Instrumenten-<br />

Landesystem ausgerüstet werden, welches Landungen gemäß der Betriebsstufe III b entsprechend der<br />

Richtlinien für den Allwetterflugbetrieb des BMVBW zulässt. Die Betriebsstufe III b erlaubt Landungen<br />

bis zu einer Landebahnsichtweite von 75 m und einer Entscheidungshöhe von 0 m.<br />

Die Aufstellungsrichtlinien der Flugsicherung für Instrumenten-Landesysteme sehen vor, dass die Landekurssender<br />

ca. 360 m hinter dem Ende der jeweiligen Landebahn auf der verlängerten Bahnachse<br />

liegen. Die Gleitwegsender stehen ca. 300 m hinter der jeweiligen Landeschwelle. Der Abstand zur<br />

Mittellinie der Landebahn beträgt ca. 180 m. Die Haupteinflugzeichen befinden sich ca. 1.050 m vor den<br />

Landeschwellen unterhalb der Anfluggrundlinie. Die Voreinflugzeichen haben einen Abstand von ca.<br />

7.200 m zu den Landeschwellen und liegen ebenfalls unterhalb der Anfluggrundlinie. Aufgrund des gro-

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