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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 828 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Insgesamt verbleibt ein Maßnahmendefizit bezüglich der Anlage von Lesesteinhaufen (ca. 0,007 ha),<br />

Erlenbruchwälder (ca. 23 ha), Wiesen- und Staudenfluren (ca. 342 ha), Baumreihen (ca. 12 ha), Abbruchkanten<br />

(ca. 0,105 ha) sowie Aufwertung der Vogellebensräume (ca. 150 ha) - zusammen ca. 527<br />

ha. Zudem kann der Bedarf an ca. 447 ha Entsiegelungsflächen nicht gedeckt werden. Gemessen am<br />

Gesamtkompensationsbedarf verbleibt eine Anzahl von 11.907 Einzelbäumen, die nicht auf den konkret<br />

festgestellten Maßnahmenflächen gepflanzt werden können.<br />

Hinsichtlich der nicht vollständig auszuschließenden potenziellen Eingriffe durch baubedingte Grundwasserabsenkungen<br />

verbleibt ein potenzielles Maßnahmendefizit bezüglich der Wiedervernässung<br />

degradierter Niedermoore von ca. 29,4 ha (Schutzgut Boden) sowie der Anlage von ca. 1,3 ha Kleingewässer,<br />

ca. 16,3 ha Wald/Gehölze/Baumreihen, ca. 87,9 ha Erlenbruchwald und ca. 73,2 ha Wiedervernässung/Anlage<br />

feuchter Wiesen- und Staudenfluren - insgesamt ca. 208 ha. Außerdem verbleibt<br />

ein Defizit an ca. 726 lfm Fließgewässer.<br />

15.1.11 Ausschöpfung weiterer Ersatzmaßnahmenpotenziale im Naturraum<br />

Hinsichtlich der oben festgestellten Maßnahmedefizite ist geprüft worden, ob weitere Ersatzmaßnahmenpotenziale<br />

im Naturraum vorhanden sind, mit denen eine Vollkompensation der Eingriffe erreicht<br />

werden kann.<br />

15.1.11.1 Vorschläge zu weiteren Ersatzmaßnahmen<br />

15.1.11.1.1 Vorschläge aus dem Anhörungsverfahren<br />

Die von zahlreichen Fachbehörden im Anhörungsverfahren eingebrachten konkreten Kompensationsmaßnahmenvorschläge<br />

und Vorschläge aus Landschaftsplänen sind von den Trägern des Vorhabens<br />

ausgewertet worden. Die Erkenntnisse sind für die Planfeststellungsbehörde in dem Papier „Prüfung<br />

Kompensationsflächenpotenzial“ vom 28.1.2004 (mit Ergänzung vom 16.4.2004) zusammengestellt<br />

worden. Nach eingehender Prüfung der Unterlagen und dem innerhalb der ergänzten Fassung des LBP<br />

integrierten Kompensationskonzepts Zülowniederung (Maßnahmeblätter zu Maßnahmekomplexen, Plan<br />

H 6.2-12E) ist die Planfeststellungsbehörde zu der Auffassung gelangt, dass nur die Maßnahmenvorschläge<br />

in der Zülowniederung für einen naturschutzfachlich sinnvollen Ersatz geeignet sind.<br />

Einige der Maßnahmenvorschläge waren zu unkonkret, um eine Überprüfung auf Geeignetheit zuzulassen.<br />

Viele Gemeinden forderten weitere Maßnahmen in ihrem Gemeindegebiet, da die durch das Vorhaben<br />

verursachten Eingriffe vorrangig ortsnah in den betroffenen Gemeinden auszugleichen seien. Aus Sicht<br />

der Planfeststellungsbehörde richtet sich die Kompensation nicht nach administrativen Grenzen, sondern<br />

nach landschaftsökologischen Gesichtspunkten. Das BbgNatSchG sieht keine zwingende Kompensation<br />

im jeweils betroffenen Gemeindegebiet vor.<br />

Ersatzmaßnahmen, die kein Aufwertungspotenzial ermöglichen, wie beispielsweise die Renaturierung<br />

der Kiesgrube bei Waltersdorf, sind nach Einschätzung der Planfeststellungsbehörde ebenso wenig<br />

geeignet, wie Flächen, die Maßnahmen betreffen, bei denen kein Defizit vorliegt. Zum Beispiel hat die<br />

Gemeinde Selchow nachträglich die Anlage von Streuobstwiesen und Entschlammung von Seen vorgeschlagen,<br />

für die kein Defizit gegeben ist.

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