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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 605 von 1171<br />

3.600 Meter. Der Abstand der beiden Startpunkte zum Startbahnbezugspunkt erhöht sich damit gegenüber<br />

der derzeitigen Situation um jeweils 300 Meter, während die Landeschwellen an ihren heutigen<br />

Positionen verbleiben.<br />

Da die Landeschwellen unverändert bleiben, ändern sich auch die Überflughöhen der Flugzeuge während<br />

des Landeanfluges in der Umgebung des Flughafens nicht. Die Verlängerung der bestehenden<br />

Start- und Landebahn hat somit auf die von den landenden Flugzeugen verursachten Geräuschimmissionen<br />

keine Auswirkungen, so dass diese unverändert bleiben.<br />

Um die Auswirkung der Verlagerung der Startpunkte um jeweils 300 Meter auf die Geräuschimmissionen<br />

in der Umgebung des Flughafens zu ermitteln, wurden Lärmberechnungen sowohl für den Fall der<br />

Verlängerung der bestehenden südlichen Start- und Landebahn auf 3.600 Meter als auch für den Fall<br />

der Beibehaltung der derzeitigen Länge von 3.000 Metern durchgeführt.<br />

Für beide Fälle wurden die Konturen des energieäquivalenten Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von 60 dB(A)<br />

auf der Grundlage der vom DLR modifizierten Flugzeugklasseneinteilung für das Szenario 20XX berechnet<br />

und miteinander verglichen.<br />

Der Vergleich der beiden Konturen zeigt, dass die Verlängerung der Start- und Landebahn zu einer<br />

Reduzierung der Längsausdehnung der Kontur von ca. 60 Metern im Bereich unmittelbar unterhalb der<br />

Anfluggrundlinie führt. Diese verringerte Länge der Kontur entspricht einer Reduzierung des Dauerschallpegels<br />

um ca. 0,2 dB(A).<br />

10.1.6.2 Geräuschbelastung durch das Parallelbahnsystem am Tag<br />

Es werden die Orte betrachtet, für die Fluglärmimmissionen berechnet wurden, welche die von der<br />

Planfeststellungsbehörde festgelegten Zumutbarkeitsgrenzen überschreiten. Diese Orte sind durch ihre<br />

Lage innerhalb der Kontur des energieäquivalenten Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von 60 dB(A) gekennzeichnet.<br />

Im Vergleich zu der anhand des Jahres 1997 beschriebenen Geräuschvorbelastung wird die<br />

Kontur des Leq(3,Tag) von 60 dB(A) nach der Inbetriebnahme des beantragten Ausbauvorhabens ein erheblich<br />

größeres Gebiet umfassen. Die von der Kontur umschlossene Fläche wird von 15,7 Quadratkilometern<br />

im Jahr 1997 auf 71,6 Quadratkilometer ansteigen. Die Zahl der innerhalb der Kontur lebenden<br />

und somit von einer erheblichen Fluglärmbelastung betroffenen Anwohner wird sich von 2.340 Personen<br />

im Jahr 1997 auf 24.630 Personen erhöhen. Diese erheblich Vergrößerung der Kontur ist insbesondere<br />

dadurch begründet, dass der Flugbetrieb auf der neuen südlichen Start- und Landebahn eine<br />

beträchtliche Aufweitung der Kontur in Richtung Süden bewirkt.<br />

Mahlow, einschl. Waldsiedlung ohne den Ortsteil Glasow: Große Bereiche der südlichen Teile des Ortes<br />

Mahlow liegen innerhalb der Kontur des energieäquivalenten Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von 60 dB(A).<br />

Die punktuellen Berechnungen des Leq(3,Tag) weisen für Mahlow einen Dauerschallpegel von bis zu 68,4<br />

dB(A) aus. Gegenüber dem Jahr 1997 erhöht sich der durch die Geräusche der Flugzeuge verursachte<br />

Dauerschallpegel in diesem Bereich somit um Werte zwischen 4,8 dB(A) und 5,5 dB(A). Der o. g. Dauerschallpegel<br />

von 68,4 dB(A) wird im Süden von Mahlow im Bereich der Waldsiedlung, die sich zu großen<br />

Teilen innerhalb der Kontur Leq(3,Tag) von 65 dB(A) befindet, erreicht. Die Zahl der Flugbewegungen<br />

während des Tages in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr, die einen maximalen Schallpegel von 70<br />

dB(A) im Freien überschreiten, lag in Mahlow im Jahr 1997 zwischen 24 und 31 Flugbewegungen und<br />

wird zukünftig zwischen 176 und 246 Flugbewegungen betragen. Der mittlere Maximalschallpegel erreicht<br />

in Mahlow Werte zwischen 73,4 dB(A) und 80,5 dB(A).

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