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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1152 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

5.2.8 Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen für verbleibende Beeinträchtigungen<br />

Die verbleibenden Beeinträchtigungen werden als Eingriff in Biotope und in ihre Funktion als Lebensraum<br />

für Pflanzen und Tiere gewertet. Diese können durch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen<br />

nur teilweise ausgeglichen werden. Jedoch kann der verbleibende Kompensationsbedarf auf der Grundlage<br />

des planfestgestellten Ersatzmaßnahmenkonzeptes in der Zülowniederung abgedeckt werden. Die<br />

Entscheidung über die konkreten Einzelmaßnahmen bleibt einem ergänzenden Verfahren vorbehalten.<br />

Auch die Eingriffe in störungsempfindliche Vogellebensräume durch den betriebsbedingten Überflug<br />

können im Rahmen des Konzepts in der Zülowniederung kompensiert werden. Die Kompensation erfolgt<br />

teilweise multifunktional.<br />

Sollten sich wider Erwarten flächenbezogene Eingriffe durch die zu erwartende Grundwasserabsenkung<br />

ergeben, können die dann notwendig werdenden Kompensationsmaßnahmen ebenfalls in diesem<br />

Rahmen sowie in der Waltersdorfer Flutgrabenaue umgesetzt werden.<br />

Unter Einbezug der Maßnahmenkomplexe in der Zülowniederung ist eine vollständige Kompensation für<br />

alle Schutzgüter mit Ausnahme des Schutzguts Boden möglich und gewährleistet .<br />

5.3 Schutzgut Luft<br />

Durch die Emission von Luftschadstoffen ist zwar von einer graduellen Verschlechterung der Luftqualität<br />

auszugehen. Sie führt jedoch nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen beim Schutzgut Luft und verändert<br />

das bestehende Niveau eines ländlich und kleinstädtisch geprägten Gebietes nicht. Das Schutzgut<br />

Luft ist das Übertragungsmedium der vorhabensbedingten Luftschadstoff-Immissionen hin zu anderen<br />

Schutzgütern wie Mensch, Tiere und Pflanzen sowie Klima. Aus diesem Grund fehlen für das Schutzgut<br />

Luft eigenständige Beurteilungsansätze. Die durch die Immissionen hervorgerufenen Beeinträchtigungen<br />

werden daher im Rahmen der UVP unter den spezifischen Randbedingen der jeweiligen Schutzgüter<br />

betrachtet. Entscheidend sind die verursachten Auswirkungen beim Menschen sowie bei Tieren und<br />

Pflanzen. Diese Auswirkungen werden in den entsprechenden Abschnitten für die jeweiligen Schutzgüter<br />

dargestellt und bewertet. Die dort vorgenommene Bewertung der Auswirkungen durch Schadstoffimmissionen<br />

ist somit auch auf das Schutzgut Luft zu übertragen.<br />

5.4 Schutzgut Klima<br />

Als erhebliche - nicht vollständig zu vermeidende - Beeinträchtigung für das Schutzgut Klima, ist die<br />

mögliche Ablenkung der „Frischluftbahn Südost“ zu werten. Dies ist eine Folge der vorhabensbedingten<br />

Entstehung von Wärmeinseln auf dem zukünftigen Flughafen.<br />

Eine Minderung durch eine entsprechende Durchgrünung ist nur teilweise möglich. Eine entsprechende<br />

Bepflanzung auf dem Flughafenareal wird in der planfestgestellten Maßnahme GG FA vorgesehen; die<br />

Begrünung von Hochbauten wird durch eine Nebenbestimmungen zum Abschnitt C.II.7.3<br />

„Hochbauanlagen und innere Verkehrserschließung, ab Seite 448, sichergestellt. Als weitere Minderungsmaßnahmen<br />

sind die in den planfestgestellten Maßnahmeplänen der ergänzten Fassung des LBP<br />

vorgesehenen Anpflanzungen von Laub- und Feldgehölzen entlang der Siedlungsränder von Rudow,<br />

Großziethen und Schönefeld zu werten.

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