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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 635 von 1171<br />

Start- und Landebahn handelt. Die Schließung der bestehenden nördlichen Start- und Landebahn (bisher<br />

07L/25R) ist in diesem Zusammenhang unter Lärmgesichtspunkten begründet, sie bringt für sich<br />

gesehen eine erhebliche Entlastung von Fluglärm für eine größere Zahl von Anwohnern, vor allem im<br />

Berliner Stadtteil Bohnsdorf, mit sich.<br />

Im Rahmen des Ausbaus des Flughafens Schönefeld sind die Flugbetriebsflächen und die Abfertigungsanlagen<br />

des Flughafens insgesamt neu zu ordnen. Kernstück des Ausbauvorhabens ist die Errichtung<br />

einer neuen Start- und Landebahn südlich der bestehenden Südbahn bei Beibehaltung der<br />

jetzt bestehenden Südbahn. Der Bedarf für den Neubau einer Start- und Landebahn im Süden wird<br />

durch den zu erwartenden Verkehr in Folge der Ersetzungsfunktion und des steigenden Verkehrsbedarfs<br />

begründet.<br />

Ausgehend von der angestrebten Kapazität der unter flugbetrieblichen Gesichtspunkten erforderlichen<br />

unabhängig nutzbaren zwei parallelen Start- und Landebahnen mit zentralen Abfertigungsanlagen und<br />

leistungsfähigem Rollbahnsystem (siehe Abschnitt C.II.7 „Flughafenausbau“, ab Seite 404) wurde eine<br />

Konfigurationsanalyse (Gutachten M 12) zur Bestimmung der Lage der im Süden neu zu bauenden<br />

Start- und Landebahn und zur Dimensionierung sämtlicher Flugbetriebsflächen erstellt.<br />

Ausgeschieden wurden dort alle Varianten, welche eine Drehung des Bahnsystems bzw. der neuen<br />

südlichen Bahn gegenüber der bestehenden Start- und Landebahn 07R/25L des Verkehrsflughafens<br />

Berlin-Schönefeld zum Gegenstand hätten. Die bestehende Hauptbahn soll in ihrer Lage und Ausrichtung<br />

nicht verändert werden; dies hat zur Folge, dass - zur Vermeidung sich kreuzenden An- und Abflugverkehrs<br />

- die neue südliche Start- und Landebahn des Flughafens parallel zur bestehenden Start-<br />

und Landebahn angelegt werden muss und damit alle Varianten unberücksichtigt bleiben, welche eine<br />

veränderte Lage der neuen Start- und Landebahn gegenüber der bestehenden Start- und Landebahn<br />

des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld zum Gegenstand haben. Die vorhandenen Start- und Landebahnen<br />

liegen in der Hauptwindrichtung, so dass auch aus diesem Grund die Beibehaltung der Achsrichtung<br />

geboten ist (siehe Abschnitt C.II.7 „Flughafenausbau“, ab Seite 404).<br />

In zwei Etappen wurden die einzelnen Planungsalternativen nach Maßgabe der folgenden Untersuchungskriterien<br />

bewertet und beurteilt:<br />

- auswirkungsbezogene Kriterien (Fluglärm, Überflug, Umsiedlung, vorhandene Ortsstrukturen,<br />

Landschaftsökologie und Naturschutz),<br />

- vorhabensbezogene Kriterien (Geländeverbrauch, Hindernisfreiheit, großräumiger Erdbau).<br />

Ergänzend werden mögliche Konfliktsituationen mit Planungen Dritter betrachtet. Soweit es sich dabei<br />

um Wohnbebauungen handelt und festgesetzte oder bereits in Aufstellung befindliche Bebauungspläne<br />

vorliegen, wurden diese bei der Betrachtung der Lärmauswirkungen berücksichtigt. Darüber hinaus sind<br />

die beiden Bebauungspläne für „Golfplatz Groß Kienitz“ und „High-Tech-Park Selchow“ berücksichtigt.<br />

Der Schutz des Menschen steht in der Liste der zu berücksichtigenden Umweltschutzgüter an erster<br />

Stelle. Ihm wurde bei der Konfiguration des Bahnsystems die höchste Bedeutung zugemessen. Die<br />

Untersuchung zum Lärm differenziert hierbei nach Dauerschall, Einzelschall, bzw. Maximalpegel und<br />

Doppelbeschallung.<br />

Zur Beurteilung des Fluglärms wurden hinsichtlich des Dauerschalls folgende Parameter eingestellt:

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