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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 682 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Mögliche Auswirkungen der Schienenanbindung beschränken sich westlich des Flughafens auf Teile<br />

der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow, Ortsteil Mahlow und auf Teile der Gemeinde Schönefeld, hier auf<br />

die Ortsteile Waßmannsdorf und Selchow sowie östlich des Flughafens auf die Ortslage Kienberg.<br />

10.4.1 Lärmschutz an neu gebauten oder wesentlich geänderten Schienenwegen<br />

Die Schienenanbindung beginnt im Bereich des Ortsteils Mahlow durch Absenkung der beiden nördlichen<br />

Gleise bis zur Unterquerung des Berliner Außenringes. Insofern wird hier im Sinne der 16.<br />

BImSchV die bestehende Gleisanlage durch einen erheblichen baulichen Eingriff geändert. Ansprüche<br />

auf Lärmvorsorge entstehen jedoch nur, wenn die Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2<br />

sowie Satz 2 der 16. BImSchV erfüllt sind. Danach muss sich der Beurteilungspegel entweder um 3<br />

dB(A) oder auf 60 dB(A) in der Nacht bzw. 70 dB(A) am Tag erhöhen. Ein Anspruch entsteht auch,<br />

wenn die Vorbelastung bereits 60 dB(A) in der Nacht bzw. 70 dB(A) am Tag beträgt und diese sich<br />

durch die Änderung des Schienenweges weiter erhöht. Im Bereich des Ortsteils Mahlow ist das jedoch<br />

nicht der Fall.<br />

Nach der Straßenüberführung im Zuge der Bundesstraße B 96a wird zwischen Bau-km 3,2 und Bau-km<br />

4,0 mit der Verbindungskurve zwischen dem Streckengleis Glasower Damm - Berlin-Schönefeld und<br />

dem rechten Flughafengleis ein neues durchgehendes Gleis im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Ziffer 1 der<br />

16. BImSchV gebaut. In diesem Bereich befindet sich keine Bebauung. Insofern war eine Änderung der<br />

Immissionssituation nicht weiter zu untersuchen.<br />

Nach der Unterquerung des Außenringes verlaufen die Flughafengleise bis zum Flughafentunnel in<br />

einem Trog, der im Bereich der Ortslage Selchow bereits ca. 7 m hoch ist. Hierbei handelt es sich um<br />

den Bau eines neuen Schienenweges i.S. des § 1 Abs. 1 der 16. BImSchV. Die entstehenden Immissionen<br />

liegen unter den Grenzwerten gemäß § 2 der 16. BImSchV, die für ein hier zu unterstellendes<br />

Dorfgebiet mit 54 dB(A) in der Nacht und 64 dB(A) am Tage festgelegt sind. Der nächstgelegene Immissionsort<br />

(Dorfstraße 13) weist Beurteilungspegel in Höhe von 44,8 dB(A) in der Nacht und 49,7<br />

dB(A) am Tage auf. Ansprüche auf Lärmvorsorge entstehen somit in der Ortslage Selchow nicht.<br />

Schutzmaßnahmen sind nicht anzuordnen.<br />

Östlich des Flughafens tangiert die Schienenanbindung den nördlichen Bereich der Ortslage Kienberg.<br />

Zu dem bestehenden Gütergleis wird ein weiteres durchgehendes Gleis gebaut. Es handelt sich um<br />

eine wesentliche Änderung des Schienenweges. Nach § 2 der 16. BImSchV ist sicherzustellen, dass<br />

die Grenzwerte nicht überschritten werden, die nach der Gebietseinstufung zu differenzieren sind. Mangels<br />

verbindlicher Bebauungspläne ist bei der Beurteilung der Gebietsnutzung die gegenwärtige Nutzung<br />

ausschlaggebend. Im Bereich Kienberg dominiert zu ca. zwei Dritteln die Kleingartennutzung,<br />

weshalb die Siedlung als Kern-, Dorf- und Mischgebiet i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 3 der 16. BImSchV mit<br />

einer nicht überwiegenden Wohnnutzung anzusehen ist. Die Gebietseinstufung im Bereich Kienberg<br />

wurde bereits im Zusammenhang mit der Planfeststellung für den 6-streifigen Neubau der Bundesautobahn<br />

113n zwischen der Ortslage Kiekebusch und der Landesgrenze geprüft und als Mischgebiet bestätigt<br />

(siehe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> zum sechsstreifigen Neubau der BAB 113n vom 19.07.2000<br />

(Az.: 50.9 7171/113.1). Die Planfeststellungsbehörde bestätigt nach einer Ortsbesichtigung die Ortseinstufung<br />

von Kienberg als Mischgebiet. Dagegen gerichtete Bedenken der Träger öffentlicher Belange<br />

sind nicht begründet. Die Nähe der Immissionsorte und die geländegleiche Lage der Schienenanbindung<br />

führen dazu, dass die Immissionsgrenzwerte für Dorf- und Mischgebiete an verschiedenen Immissionsorten<br />

nachts zwischen 8 und 10 dB (A) überschritten werden. (Am Busch 1 - 3, Ebereschenweg<br />

30). Insgesamt wird der Grenzwert an 19 Immissionsorten nachts überschritten. An einem Immissionsort<br />

wird auch der Tagesgrenzwert überschritten (Am Busch 3).

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