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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 385 von 1171<br />

- Die Umweltbelastung (z. B. Lärm, Luftschadstoffe) würde durch den zu erwartenden erheblichen<br />

Verkehrszuwachs vor allem auf den zentralen Flughäfen Tegel und Tempelhof (theoretische Kapazität<br />

von Tempelhof ist viermal höher als das Aufkommen 2001) ohne Ausbau von Schönefeld im<br />

dichtbesiedelten Berliner Stadtgebiet erheblich zunehmen. Bei einer vollständigen Verlagerung des<br />

Verkehrs nach Schönefeld würde die Umweltbelastung zwar dort erheblich zunehmen, im Saldo jedoch<br />

weitaus weniger Menschen betreffen, als es bei der Nullvariante – auch ohne Erweiterung der<br />

Abfertigungskapazitäten – der Fall ist.<br />

Gegen den Ausbau der drei Flughäfen des vorhandenen Flughafensystems sprechen insbesondere die<br />

hohe Lärmbelastung, sowie die Flugverkehrsabwicklung und die schlechtere Nutzung wirtschaftlicher<br />

und raumstruktureller Entwicklungspotenziale. Die Nullvariante ist daher aus Sicht der Planfeststellungsbehörde<br />

als ungünstigste Lösung zu beurteilen.<br />

Eine parallele Weiterentwicklung aller drei Flughafenstandorte führt nicht zur Lösung der Anbindungsmängel<br />

bezüglich des Regional- und Fernverkehrs. Diese notwendige Verbesserung gegenüber dem<br />

Status quo setzt die Konzentration auf einen Flughafenstandort voraus.<br />

Jeder der drei Standorte des bestehenden Flughafensystems verfügt über zwei Start- und Landebahnen,<br />

die aber jeweils so nahe beieinander liegen, dass dort kein dem Stand der Technik entsprechender<br />

Parallelbetrieb möglich ist. Mit den insgesamt vorhandenen 6 Start- und Landebahnen kann auch in der<br />

Summe nicht die Qualität eines modernen Zwei-Bahnen-Systems erreicht werden. Schon allein dadurch<br />

besteht eine Begrenzung der potenziellen Gesamtkapazitäten des bestehenden Flughafensystems.<br />

Hinzu kommt, dass die Nullvariante auch betriebswirtschaftlichen und qualitativen Anforderungen nicht<br />

gerecht werden kann. Erst die Herstellung eines ausreichenden Achsabstandes der Start- und Landebahnen<br />

erlaubt den Parallelbetrieb, wodurch der entscheidende Qualitätssprung erreichbar wird. Ein<br />

Flughafen mit Parallelbahnbetrieb kann, wenn er zusätzlich ausreichende sonstige Betriebsflächen bereit<br />

hält und die entsprechend erforderlichen Bodenverkehrsanbindungen vorhanden sind, allein eine<br />

Kapazität, wie sie hier benötigt wird, erreichen.<br />

Diese mit einer Kapazitätserweiterung der bestehenden Standorte verbundenen Nachteile stehen der<br />

von Einwendern erhobenen Forderung entgegen, das derzeitige Flughafensystem mit mindestens zwei<br />

Flughäfen aufrecht zu erhalten. Zur Begründung wird angeführt, bei Unfällen und Störungen sei ein<br />

Ersatzflughafen vorhanden, die Belastungen der Auswirkung des Flugbetriebs würden gleich verteilt<br />

bzw. wären erträglicher. Die Beibehaltung des derzeitigen Flughafensystems böte zwar bei großen Unfällen<br />

und Störungen die Möglichkeit des Ausweichens innerhalb des Flughafenverkehrsaufkommengebiets<br />

Berlin-Brandenburg. Diesem Vorteil steht jedoch entgegen, dass keines der geschilderten Probleme<br />

des derzeitigen Flughafensystems gelöst würde. Zudem erlauben die beiden in Schönefeld geplanten<br />

Start- und Landebahnen völlig voneinander unabhängige An- und Abflugoperationen, so dass eine<br />

Redundanz bei Störungen durch Unfälle, Wartung, Schnee etc. auf einem Bahnsystem besteht. Das<br />

vorgesehene Instrumentenlandesystem für Präzisionsanflüge erlaubt auch Landungen bei schlechten<br />

Witterungsverhältnissen und schlechter Sicht, z. B. bei Nebel. Zudem würde der Ausbau der Kapazität<br />

des bestehenden Flughafensystems die mit der Schließung der Flughäfen Tegel und Tempelhof und<br />

der „Single-Lösung“ am Flughafen Berlin-Schönefeld in der Gesamtbilanz verbundene Entlastung der<br />

vor allem vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung nicht erreichen (zu dieser Entlastung vgl. die Ausführungen<br />

im Kapitel Planrechtfertigung).

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