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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 690 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Kontur des vom Fluglärm verursachten energieäquivalenten Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von 70 dB(A),<br />

so dass für die in diesem Bereich gelegenen Grundstücke aufgrund der hohen Fluglärmbelastung bereits<br />

ein Anspruch auf Übernahme des Grundstücks durch die Träger des Vorhabens besteht.<br />

Von den außerhalb der Kontur des energieäquivalenten Dauerschallpegels Leq(3,Tag) von 70 dB(A) gelegenen<br />

Grundstücken werden die in der Dorfstraße 13 und 16 gelegenen Grundstücke durch die Geräuschimmissionen<br />

des Schienenverkehrs am höchsten belastet, da diese beiden Grundstücke der neu<br />

zu errichtenden Westanbindung des Flughafens am nächsten liegen. Der durch die Geräuschimmissionen<br />

des Schienenverkehrs am Tag verursachte Beurteilungspegel erreicht jedoch für das Grundstück<br />

Dorfstraße 13 lediglich Werte von bis zu 47 dB(A) und für das Grundstück Dorfstraße 16 Werte von bis<br />

zu 49 dB(A). Der durch den Flugbetrieb verursachte Leq(3,Tag) beträgt in diesem Bereich zwischen 69<br />

dB(A) und 70 dB(A).<br />

In der Nacht erreicht der durch die Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs verursachte Beurteilungspegel<br />

am Grundstück Dorfstraße 13 Werte von bis zu 42 dB(A) und am Grundstück Dorfstraße 16<br />

Werte von bis zu 43 dB(A). Der durch den Flugbetrieb verursachte energieäquivalente Dauerschallpegel<br />

Leq(3,Nacht) erreicht Werte zwischen 63 dB(A) und 64 dB(A).<br />

Eine weitere Betrachtung dieser Grundstücke ist hinsichtlich der Beurteilung der Gesamtlärmbelastung<br />

entbehrlich, da der Schienenlärm mehr als 10 dB(A) unter den Werten des Fluglärms liegt und damit<br />

keine Belastungssteigerung darstellt.<br />

c) Waßmannsdorf<br />

Im Ort Waßmannsdorf ist das Gebiet im Bereich der Gleise des Berliner Außenrings von den Geräuschimmissionen<br />

der geplanten Schienenanbindung betroffen. Am höchsten belastet sind die Grundstücke<br />

in der Dorfstraße 34 und 35, da diese beiden Grundstücke der neu zu errichtenden Westanbindung des<br />

Flughafens am nächsten liegen. Der durch die Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs am Tag<br />

verursachte Beurteilungspegel erreicht für das Grundstück Dorfstraße 34 Werte von bis zu 58 dB(A)<br />

und für das Grundstück Dorfstraße 35 Werte von bis zu 51 dB(A). Der durch den Flugbetrieb verursachte<br />

energieäquivalente Dauerschallpegel Leq(3,Tag) beträgt in diesem Bereich 65 dB(A).<br />

In der Nacht erreicht der durch die Geräuschimmissionen des Schienenverkehrs verursachte Beurteilungspegel<br />

am Grundstück Dorfstraße 34 Werte von bis zu 54 dB(A) und am Grundstück Dorfstraße 35<br />

Werte von bis zu 46 dB(A). Der durch den Flugbetrieb verursachte energieäquivalente Dauerschallpegel<br />

Leq(3,Nacht) erreicht Werte zwischen 56 dB(A) und 57 dB(A).<br />

Eine hohe Gesamtbelastung durch Flugbetrieb und Schienenverkehr ist auch hier zu erwarten. Bereits<br />

die Geräuschimmissionen des Flugbetriebs erreichen tagsüber einen Dauerschallpegel von 65 dB(A)<br />

und nachts Werte zwischen 56 dB(A) und 57 dB(A) hohe Werte. Hinzu kommen die Geräuschimmissionen<br />

des Schienenverkehrs, die in Teilen des Ortes die gleiche Größenordnung wie die Geräuschimmissionen<br />

des Flugbetriebs erreichen. Eine weitere Betrachtung dieser Grundstücke ist hinsichtlich der<br />

Beurteilung der Gesamtlärmbelastung erforderlich, da der Schienenlärm weniger als 10 dB(A) unter den<br />

Werten des Fluglärms liegt und damit eine Belastungssteigerung darstellt.<br />

d) Mahlow<br />

Im Ort Mahlow ist ebenfalls das Gebiet im Bereich der Gleise des Berliner Außenrings von den Geräuschimmissionen<br />

des Schienenverkehrs der neu zu errichtenden Westanbindung betroffen. Ausweis-

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