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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 501 von 1171<br />

Im Hinblick auf den prognostizierten Verkehr seien geeignete Auflagen zur Begrenzung des Durchgangsverkehrs<br />

durch die jetzige Ortsdurchfahrt Selchow vorzusehen. 8.000 Kraftfahrzeuge pro Tag<br />

könne man in der Ortslage nicht hinnehmen.<br />

Weiterhin wirkten sich die – durch Flugverkehrsanlagen, Straßenverkehrs- und Schienenanbindungen<br />

unterbrochenen – Straßen und Wege auch auf die landwirtschaftliche Produktion negativ aus. Die Wegstrecken<br />

vom Sitz der Betriebe zu den Produktionsflächen erhöhten sich um ein Vielfaches, so dass<br />

eine rentable und wettbewerbsfähige Bewirtschaftung nicht mehr gewährleistet sei. Aus den Umwegen<br />

ergäben sich erhöhte Kosten. Insbesondere trug die Berliner Stadtgutliegenschaftsmanagement GmbH<br />

& Co Grundstücks KG vor, dass sich ihre Wege zu Anbauflächen in der Nähe der Gemeinde Waßmannsdorf<br />

unzumutbar verlängern.<br />

Als Ersatz für unterbrochene Wege fordern Landwirte die Zulassung des landwirtschaftlichen langsamfahrenden<br />

Verkehrs auf der B 96/B 96n.<br />

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow verlangt verkehrstechnische Lösungen für den Knoten der L 402<br />

mit der B 96(alt) und eine Netzergänzung nach dem Rückbau der L 75.<br />

Andere Einwender fordern die Anbindung der „Mittenwalder Straße“ an die L 75n, Ortsumgehung Selchow.<br />

Ferner gibt es vereinzelt Bedenken in Bezug auf die vorgesehene Breite und Befestigung der geplanten<br />

Gemeindestraßen bzw. sonstigen öffentlichen Straßen und Wege am Rande des Flughafengeländes.<br />

Der Ausbau des Flughafens Schönefeld führt zwangsläufig zur Unterbrechung einiger vorhandener<br />

Straßen und Wege. Zur Wiederherstellung der vorhandenen Grundstückserschließung und der straßenverkehrlichen<br />

Beziehungen im über- und untergeordneten Verkehrsnetz haben die Träger des Vorhabens<br />

ein verkehrstechnisches Konzept entworfen, das unter Einbeziehung der planfestgestellten Deckblätter<br />

von der Planfeststellungsbehörde bestätigt wird.<br />

Durch eine Reihe neuer Wirtschaftswege werden insbesondere am Rande des Flughafengeländes Verbindungen<br />

zwischen abgetrennten querenden Wegen hergestellt. Die zerschnittenen Wegebeziehungen<br />

sind im Wesentlichen durch funktionierende neue Wegeverbindungen ersetzt worden.<br />

Insbesondere wurde eine Wegebeziehung südwestlich am Rande des Flughafengeländes (beginnend<br />

an der K 6163 bis zur abzubindenden L 75 südlich des Flughafens) ergänzt (Planänderung Nr. 06).<br />

Damit wurde u. a. den Bedenken der Berliner Stadtgutliegenschaftsmanagement GmbH & Co Grundstücks<br />

KG Rechnung getragen. Der Verbindungsweg befindet sich im Bauschutzbereich. Die Deutsche<br />

Flugsicherung hat keine Einwendungen, möchte aber, dass der Einsatz von Baumaschinen bei der<br />

Herstellung des Verbindungsweges der Luftfahrtbehörde zur Zustimmung vorgelegt wird, was durch die<br />

Auflage A.II.10.2.6 „Flugsicherungsbelange“, ab Seite 130, gewährleistet wird.<br />

Die Zugänglichkeit verinselter Flächen innerhalb der Straßenverkehrsanbindungsschleifen des Flughafens<br />

wird, soweit die Flächen nicht dauerhaft einer landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden sollen,<br />

um als Kompensationsflächen zu dienen, gemäß festgestelltem Plan wieder hergestellt.<br />

Soweit die Einwender und Träger öffentlicher Belange die Herstellung weiterer Straßen und Wege gefordert<br />

haben, werden diese Forderungen von der Planfeststellungsbehörde zurückgewiesen. Über den

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