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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 590 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

1) Rollverkehr und Hilfsgasturbinen<br />

Die durch den Rollverkehr und den Betrieb von Hilfsgasturbinen in der Umgebung des Verkehrsflughafens<br />

Berlin-Schönefeld hervorgerufene Lärmbelastung wurde für das Verkehrsszenario 1997,<br />

das Szenario 2007ff, das Szenario 2007 und das Szenario 20XX berechnet.<br />

Zur Bewertung Lärmbelastung wurde für 69 Immissionsorte in der Umgebung des Flughafens der<br />

durch den Rollverkehr und den Betrieb von Hilfsgasturbinen erzeugte energieäquivalente Dauerschallpegel<br />

Leq(3) nach ISO 3891 für die Tagesperiode zwischen 6 und 22 Uhr sowie die Nachtperiode<br />

zwischen 22 und 6 Uhr ermittelt. Die 69 Immissionsorte wurden aus der oben bereits beschriebenen<br />

Liste von 111 Immissionsorten ausgewählt. Dabei wurden nur Immissionsorte in der näheren<br />

Umgebung des Flughafens herangezogen, wo Geräuschimmissionen durch Rollverkehr und den<br />

Betrieb von Hilfsgasturbinen zu erwarten sind. Die ermittelten Geräuschimmissionen wurden anschließend<br />

mit der durch den Flugverkehr hervorgerufenen Lärmbelastung verglichen.<br />

Der Berechnungsalgorithmus der AzB ist zwar von seiner Zielsetzung her in erster Linie auf die Berechnung<br />

von durch fliegenden Verkehr hervorgerufenen Immissionen ausgelegt. Dies gilt ebenso<br />

für die Struktur der Eingangsdaten, da in den Datensätzen nur die Operationen Abflug und Anflug<br />

vorgesehen sind. Auch die Form des Datenerfassungssystems ist auf diese Struktur zugeschnitten.<br />

Dennoch ist es ohne weiteres möglich, unter Verwendung der AzB Rollvorgänge und den Betrieb<br />

von Hilfsgasturbinen zu simulieren, indem man modifizierte, den zu untersuchenden Betriebszuständen<br />

entsprechende Datensätze verwendet und das Rechenverfahren selbst in geeigneter Weise<br />

erweitert.<br />

Bei allen zur Ermittlung des Bodenlärms durchgeführten Berechnungen wurden die in der AzB beschriebenen<br />

Ausbreitungseffekte berücksichtigt. Dies beinhaltet die Luftdämpfung durch atmosphärische<br />

Absorptionsvorgänge, die bei bodennaher Schallausbreitung auftretende Bodendämpfung<br />

sowie die Schallintensitätsabnahme von 6 dB pro Entfernungs-Verdoppelung für Ausbreitung von<br />

Kugelwellen. Weitere Dämpfungseffekte wie Abschirmung durch Bewuchs und Bebauung wurden<br />

nicht berücksichtigt. Dies stellt eine „worst case“-Annahme für die Berechnungen dar.<br />

Die Rollbahnen wurden in Anlehnung an das Datenerfassungssystem jeweils als Folge von geraden<br />

und kreisbogenförmigen Segmenten analog zu Flugstrecken definiert. Die Korridorbreite ist bei den<br />

Rollbahnen gleich Null.<br />

Für die Geschwindigkeit bei Rollvorgängen wurden 9 m/s, dies entspricht etwa 32 km/h, angesetzt.<br />

Dieser Wert stellt laut Auskunft der Deutschen Lufthansa AG einen unteren Grenzwert dar, der in<br />

der Regel überschritten wird. Da die Einwirkdauer eines Geräusches mit zunehmender Geschwindigkeit<br />

abnimmt, stellt dies eine weitere „worst case“-Annahme dar.<br />

Bei der Berechnung wurde ferner davon ausgegangen, dass während der Rollvorgänge keine Wartezeiten<br />

auftreten, da angenommen werden kann, dass die Kapazität des neuen Rollbahnsystems<br />

am ausgebauten Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld so dimensioniert ist, dass im Wesentlichen<br />

ein reibungsloser Ablauf des Rollverkehrs gewährleistet ist. Da zudem davon auszugehen wäre,<br />

dass Wartevorgänge in der Regel in der Nähe des Rollhalteortes am Beginn der Startbahn stattfinden,<br />

ist die Vernachlässigung möglicher Wartevorgänge auch deshalb unkritisch, weil in diesem Bereich<br />

der Einfluss des fliegenden Verkehrs die Lärmsituation bestimmt.

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