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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 515 von 1171<br />

Die anderen geäußerten Auffassungen, nach denen die Schienenanbindung nicht ausreichend sei, um<br />

möglichst viele Kunden für den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr zu gewinnen, sind im Landesentwicklungsplan,<br />

in dem die in einem gesonderten planungsrechtlichen Verfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz<br />

festzustellende Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 enthalten ist, bereits berücksichtigt.<br />

Dass eine solche Verlängerung nicht Gegenstand dieses <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es ist,<br />

bedeutet jedoch nicht, dass die geplante Schienenanbindung nicht leistungsfähig wäre. Auf die o. g.<br />

Aussagen zur bedarfsgerechten Schienenanbindung wird Bezug genommen.<br />

9.2 Varianten<br />

Die Planfeststellungsbehörde hat geprüft, ob die durch die Träger des Vorhabens gewählte Planung<br />

den Erfordernissen aus den Minimierungs- und Optimierungsgeboten entspricht oder eine andere Variante<br />

vorzugswürdig wäre. Die Prüfung hat ergeben, dass andere Planungsvarianten als diejenige, die<br />

mit den Änderungen des Planes im Verlauf des Planfeststellungsverfahrens verfolgt wird, nicht zu bevorzugen<br />

sind. Letztlich war die Lage des Terminals maßgebend für die planfestgestellte Grundvariante.<br />

Varianten für die Anordnung des Flughafenbahnhofes westlich des derzeitigen Bahnhofes oder an der<br />

Stelle des bestehenden Bahnhofes Schönefeld hätten den Nachteil langer Wege und würden ein ergänzendes<br />

Personentransportsystem erfordern (vgl. Antrag, Band D 1, S. 16 ff.). In der Planungsprämisse<br />

„Schiene/Luft Verbund“ wird verlangt, dass der Flughafen ein Bindeglied zwischen Luftverkehr<br />

und Bodenverkehr - insbesondere Schienennetzen - sein solle und einen möglichst nahtlosen Wechsel<br />

der Verkehrsmittel ermöglichen solle. Bei allen Planungen der Verkehrserschließung sei die Verkehrserschließung<br />

und die Integration der verschiedenen Verkehrsträger besonders zu berücksichtigen (Antrag,<br />

Band Y I 3, S. 12). Der Anteil des Schienenverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen soll ca. 50 %<br />

betragen (Antrag, Band M 16, S. 11). Eine entsprechend hohe Akzeptanz der Nutzung der Schienenanbindung<br />

durch die Fluggäste kann nur mit kurzen Wegen zwischen den Verkehrsträgern und damit einer<br />

Lage des Bahnhofs unmittelbar unter dem Terminal erreicht werden.<br />

Möglichkeiten der Optimierung bestanden deshalb lediglich in der bautechnischen Ausgestaltung der<br />

Anbindung westlich und östlich des Flughafens in das bestehende Schienennetz sowie in einer Feintrassierung<br />

der Ostanbindung. Durch die Änderung der westlichen Anbindung im Änderungsantrag<br />

Nr. 03 wurde die bautechnische Lösung soweit optimiert, dass der bautechnische Aufwand deutlich<br />

verringert und Auswirkungen des neuen Schienenweges auf die Nachbarschaft durch Lärm vermieden<br />

wurden. In gleicher Weise besteht eine Optimierungsmöglichkeit für die Ostanbindung in die Görlitzer<br />

Strecke. Diese tiefergehende Variantenuntersuchungen sind jedoch nicht mehr Gegenstand dieses<br />

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong>es. Auf den Änderungsantrag Nr. 02 zur Abtrennung der Ostanbindung wird<br />

verwiesen.<br />

Verschiedene Träger öffentlicher Belange und Einwender, darunter die Gemeinden Gosen, Erkner und<br />

Diedersdorf, haben in ihren Stellungnahmen Vorschläge unterbreitet, die Schienenanbindung nicht in<br />

östliche, sondern in nördliche Richtung weiter zu führen und einen erneuten Anschluss an den südlichen<br />

Berliner Außenring, gegebenenfalls auf der Trasse der Bundesautobahn BAB 113alt, zu suchen<br />

und/oder als quasi Kreisverkehr wieder in Richtung Dresdener Bahn zurückzuführen. Hintergrund dieser<br />

Vorschläge ist eine befürchtete höhere Belastung der an der Eisenbahnstrecke Richtung Görlitz liegenden<br />

Gemeinden.<br />

Eine solche Variante ist abzulehnen, denn sie würde jedoch nicht nur größere Aufwendungen mit größeren<br />

Eingriffen in die Siedlungsstruktur von Berlin-Altglienicke nach sich ziehen, sondern es würden<br />

auch die erhofften Entlastungen nicht eintreten, da unabhängig von der Lage des Anschlusses an das

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