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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 953 von 1171<br />

21.2.9 Gemeinde Grünheide (Mark)<br />

Stellungnahme der Gemeinde:<br />

Die Gemeinde macht geltend, dass aufgrund der Betroffenheit durch das planfestzustellende Vorhaben<br />

eine Reihe von Wohnungsbauplanungen nicht weitergeführt werden könne.<br />

Zur Betroffenheit durch das Vorhaben allgemein:<br />

Die Gemeinde Grünheide (Mark) liegt ca. 6 km nordöstlich der östlichen Grenze der Planungszone<br />

Siedlungsbeschränkung und ist weder durch das planfestzustellende Vorhaben noch den LEP FS betroffen.<br />

Zu den einzelnen Belangen:<br />

Die Einschätzung der Gemeinde geht fehl. Der Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld hat<br />

keine Auswirkungen auf die Siedlungsentwicklung der Gemeinde Grünheide (Mark).<br />

21.2.10 Gosen-Neu Zittau (amtsangehörige Gemeinde des Amtes Spreenhagen)<br />

Stellungnahme der Gemeinde:<br />

Die Gemeinde weist darauf hin, durch das Vorhaben erfolge ein Eingriff in die Gebiets- bzw. Planungshoheit<br />

mit erheblichen Belastungen. Betroffen seien insbesondere Gebietsausweisungen für lärmempfindliche<br />

Nutzungen (soziale Infrastruktur, Erholung/Freizeit). In diesem Zusammenhang wird auf dem<br />

planfestzustellenden Vorhaben widersprechende Pläne, wie dem Teilregionalplan der Region Oderland-<br />

Spree „Zentralörtliche Gliederung“ und den in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde<br />

verwiesen. Die Gemeinde verweist auf mehrere Bebauungspläne, deren Weiterführung bzw.<br />

Realisierung durch die von dem geplanten Vorhaben ausgehenden Lärm- bzw. Schadstoffbelastungen<br />

gefährdet sei.<br />

Die Gemeinde fordert, auf das planfestzustellende Vorhaben zu verzichten und einen geeigneten anderen<br />

Standort festzulegen. Falls dies nicht möglich sei, werde die Auflage eines Städtebau- bzw. Regionalförderprogramms<br />

gefordert, das eine Entwicklung der Gemeinden im Umfeld des Flughafens gewährleiste<br />

bzw. Nachteile durch die Flughafennähe kompensiere.<br />

Zur Betroffenheit allgemein:<br />

Etwa 14 % der Fläche der östlich des geplanten Vorhabens gelegenen Gemeinde Gosen-Neu Zittau<br />

wird durch die Planungszone Bauhöhenbeschränkung (144 m ü. NN) überlagert. Betroffen ist ausschließlich<br />

der Ortsteil Gosen. Mit Einschränkungen hinsichtlich der zulässigen Bauhöhe ist aufgrund<br />

der ortsüblichen dörflichen Bebauung grundsätzlich nicht zu rechnen.<br />

Zu den einzelnen Belangen:<br />

Das Gebiet der Gemeinde Gosen-Neu Zittau liegt außerhalb der Planungszonen Siedlungsbeschränkung<br />

I und II und wird durch die Planungszone Bauhöhenbeschränkung nur randlich berührt. Eine Einschränkung<br />

der gemeindlichen Entwicklung (Wohnen) durch den LEP FS bzw. das planfestzustellende

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