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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 814 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Für Böschungserhöhungen soll kein Material aus der Gewässersohle verwendet werden. Steinschüttungen<br />

sollen darüber hinaus mit regional vorkommenden Materialien vorgenommen werden. Verwallungen<br />

und Böschungen sollen an die vorhandene Topografie angepasst werden. Bepflanzungen zur<br />

Sicherung und Beschattung der Ufer sollen nach dem Standort und dem Landschaftsbild angepasst<br />

werden.<br />

Bei den Maßnahmen zur technischen Infrastruktur sollen die Versiegelungen durch Maste auf die technisch<br />

erforderlichen Fundamente beschränkt werden und es sollen möglichst Rammpfahlgründungen<br />

verwandt werden.<br />

Durch die Nebenbestimmung A.II.9.1.21 „Vermeidungs- und Verminderungsmöglichkeiten in der Ausführungsplanung“,<br />

ab Seite 122, wird gesichert, dass die Träger des Vorhabens in den entsprechenden<br />

Planungen weitere Vermeidungs- und Verminderungsmöglichkeiten prüfen und im Rahmen des Verhältnismäßigen<br />

umsetzen. Dabei sind die von den Trägern des Vorhabens in den Kapiteln 5.1 bis 5.6<br />

der ergänzten Fassung des LBP aufgeführten Möglichkeiten einzubeziehen und die Abstimmung mit<br />

den Fachbehörden zu suchen. Die Freigabe der Planungen erfolgt durch die Planfeststellungsbehörde.<br />

15.1.5.5 Beobachtung der Grundwasserabsenkungswirkungen durch Monitoring<br />

Als Instrument zur Überwachung der Effektivität der Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

sowie zur Dokumentation potenzieller Auswirkungen wird durch die Nebenbestimmungen A.II.12.7<br />

„Monitoring“, ab Seite 170, zum Kapitel „Wasserwirtschaft“ und A.II.9.1.13.2 „Überwachung durch Biotopmonitoring“,<br />

ab Seite 116, zu diesem Kapitel ein Grundwasser- und Biotopmonitoring verbindlich<br />

festgelegt. Durch das Monitoring werden die möglichen Veränderungen durch die baubedingte Grundwasserabsenkung<br />

überwacht.<br />

In der ergänzten Fassung des LBP wurde ein zuvor mit den Fachbehörden abgestimmtes Biotopmonitoringkonzept<br />

eingearbeitet. Im Kapitel 5 des LBP sind die Flächen und die Vorgehensweise beschrieben,<br />

in den Plänen H 4.4-1E und H 4.4.-2E und dem Plan Anlage I der FFH Verträglichkeitsuntersuchung<br />

„Brunnluch“ ist die Lage der Flächen dargestellt. Die zu beobachtenden Flächen und Grundsätze zur<br />

Erfassungsmethodik sind in der Nebenbestimmung A.II.9.1.13.2 „Überwachung durch Biotopmonitoring“,<br />

ab Seite 116, als Ausgangsbasis für das in der Ausführungsplanung konkret auszuarbeitende<br />

Monitoring festgelegt.<br />

Danach soll in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden eine Fortschreibung auch in Abhängigkeit von<br />

den Ergebnissen des Grundwassermonitorings, erfolgen. In diesem Rahmen soll insbesondere eine<br />

Anpassung erfolgen, wenn sich im Rahmen des Grundwassermonitorings im westlichen Bereich der 0,1<br />

m Differenz-Linie, welche den erweiterten Untersuchungsraum abgrenzt, Auswirkungen zeigen. Dies ist<br />

erforderlich, da die für die Beurteilung der Auswirkungen relevante 0,1 m Differenz-Linie aus modelltechnischen<br />

Gründen nicht geschlossen ist. Mögliche Auswirkungen an diesem Modellrand konnten<br />

daher nicht vollständig ermittelt werden. Sie sind aber als eher unwahrscheinlich anzusehen, da das<br />

numerische Modell hier eine größere Absenkung zeigt, als sich später während der Baumaßnahme<br />

einstellen wird, (sogenannter „No-flow-Rand“, bei dem sich der Absenkungstrichter eintieft, weil er sich<br />

modelltechnisch nach Westen nicht ausdehnen kann). Zur Verifizierung wird das Monitoring westlich<br />

des Modellrandes erweitert. Durch das in den Nebenbestimmungen festgelegte dynamisch fortzuentwickelnde<br />

Grundwassermonitoring ist aber sichergestellt, das Auswirkungen rechtzeitig erkannt und durch<br />

geeignete Maßnahmen vermieden würden.

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