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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil B - Sachverhalt<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 213 von 1171<br />

den ein Zwischentanklager im Norden, ein neues Heizwerk, eine elektrische Heizersatzanlage, eine<br />

Umformstation, eine Kläranlage und zahlreiche Flugsicherungsanlagen erbaut. 50<br />

Die Ausbaupläne der 50er Jahre hatten auf der Annahme beruht, dass Schönefeld ein Interkontinentalflughafen<br />

für das gesamte Deutschland, insbesondere Gesamtberlin werden solle. Durch den Bau der<br />

Mauer 1961 wurde er zum einzigen internationalen Verkehrsflughafen und Zentralflughafen der DDR.<br />

Der von 1957 bis 1980 betriebene Inlandflugverkehr nach Barth, Dresden, Erfurt und Leipzig sowie<br />

Chemnitz/Karl-Marx-Stadt erbrachte gegenüber Bahn und Straße keine wesentliche Zeitersparnis, war<br />

aber für die meisten DDR-Bürger außer Rundflügen die einzige Möglichkeit zu fliegen. Er entwickelte<br />

sich von 44.300 Passagieren 1957 auf den Höhepunkt von 253.159 Passagieren im Jahr 1969, ging<br />

aber auf 48.700 beförderte Personen 1979 zurück. 51<br />

Im Auslandsverkehr flog die DDR-Lufthansa bzw. die Interflug seit 1956 nach Moskau, Prag, Budapest,<br />

Sofia, Bukarest, Belgrad und Tirana, ab1963 nach Wien, ab 1964 nach Nikosia, ab 1965 nach Kairo. 52<br />

Der „Zentralflughafen Berlin-Schönefeld“ erhielt vom Ministerium für Verkehrswesen der DDR am<br />

19. Juli 1961 eine vorläufige Genehmigung für den nationalen und internationalen Luftverkehr, die regelmäßig<br />

verlängert wurde. Am 5. Oktober 1965 wurde die vorläufige Genehmigung für den Betrieb der<br />

zweiten Start- und Landebahn (Nordbahn) erteilt. 53 Am 9. April 1981 wurde die endgültige Genehmigung<br />

erteilt, die bis zum 31. Dezember 1985 befristet war. Am 3. Dezember 1985 wurde die Gültigkeit<br />

der Genehmigung bis zum 31. Dezember 1990 verlängert. 54<br />

3.3 Zweite Ausbaustufe (1963 - 1989)<br />

Der Rat des Bezirkes Potsdam beschloss am 20. August 1962 die Vorplanung zum Ausbau des Zentralflughafens<br />

Schönefeld als Knotenpunkt des Straßen-, Schienen- und Luftverkehrs. 55 Rechtsgrundlage<br />

war die Verordnung über die Erteilung von Standortgenehmigungen vom 6. August 1959. 56 In der zweiten<br />

Ausbaustufe sollte eine zweite Start- und Landebahn sowie neue Abfertigungsanlagen im Norden<br />

errichtet werden.<br />

Die vom Ausbau betroffenen Gemeinden waren bei einer Standortberatung angehört worden. Zu den zu<br />

erwarteten Lärmbelästigungen lag ein Gutachten des Instituts für Schwingungstechnik und Akustik<br />

Dresden vor, das Geräuscheinwirkungen für die Gemeinden Selchow, Mahlow, Waßmannsdorf und<br />

Diepensee prognostizierte. In Diepensee wurde die Viehhaltung als gefährdet angesehen. Von<br />

20:00 Uhr bis 5:00 Uhr sollten keine Starts und Landungen stattfinden. Es wurde die Auflage gemacht,<br />

50 Hass, Ernst (1962b): Moderne Flughäfen für den zivilen Luftverkehr, VEB Verlag für Bauwesen, Berlin S. 147. Grenzdörfer<br />

(2000), S. 51/ 52.<br />

51 Seifert (1994), S. 93, Grenzdörfer (200), S. 53.<br />

52 von Przychowski (1996), S. 22 ff.<br />

53 Luftfahrtregister - Flugplätze der DDR, Nr. 4, BMV; Genehmigung zum Betrieb des Flugplatzes Schönefeld vom<br />

09.04.1981, Archiv der FBS.<br />

54 Luftfahrtregister - Flugplätze der DDR, Nr. 4, BMV.<br />

55 Archiv der FBS.<br />

56 GBl. I DDR, S. 795.

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