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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 723 von 1171<br />

11.3.5.3 Schwebstäube/Ruß<br />

Die von den Trägern des Vorhabens vorgelegten Untersuchungen zeigen, dass die Konzentrationen an<br />

Schwebstaub in den acht untersuchten Gemeinden in der Umgebung des Flughafens Berlin-Schönefeld<br />

im Jahr 1997 zwischen 29,5 µg/m³ und 42,67 µg/m³ lagen. In der Prognose für das Szenario 20XX, dem<br />

Szenario der Endkapazität, liegen die Veränderungen der Werte im Zehntel-µg/m³-Bereich, teilweise<br />

geringfügig über den Werten von 1997, teilweise aber auch darunter. Insgesamt betrachtet wird sich die<br />

Belastung der Luft demnach nicht wesentlich verschlechtern.<br />

11.3.5.3.1 Schwebstäube, insbesondere PM10<br />

Auf Anforderung der Planfeststellungsbehörde wurde von den Trägern des Vorhabens eine gesonderte<br />

Immissionsberechnung für die PM10 - Fraktion der Luftstäube durchgeführt.<br />

Die 22. BImSchV sieht für Partikel der Fraktion PM10 ab dem 1. Januar 2005 einen 24-h-<br />

Immissionsgrenzwert von 50 µg/m³ vor, bei dem bis zu 35 Überschreitungen im Kalenderjahr erlaubt<br />

sind. Der Jahres-Immissionsgrenzwert beträgt ab diesem Zeitpunkt 40 µg/m³.<br />

Die Langzeit-Immissionskenngrößen für PM10 werden in keiner der untersuchten Ortschaften zum Zeitpunkt<br />

des Endausbaus im Szenario 20XX überschritten. Sie befinden sich im Bereich zwischen<br />

26,8 µg/m³ und 28,5 µg/m³. Die Hintergrundbelastung wird mit ca. 26 µg/m³ im Jahresdurchschnitt angegeben.<br />

In Bezug auf die Kurzzeit-Immissionsgrenzwerte sind Überschreitungen der Tagesgrenzwerte an acht<br />

Stellen im unmittelbaren Nahbereich von Straßen nicht auszuschließen. Im Gutachten der iMA/argumet<br />

wird darauf hingewiesen, dass insgesamt die Prognosen zur Entwicklung der Emissions- und Immissionswerte<br />

der PM10-Fraktion der Luftstäube mit gewissen Unsicherheiten behaftet sind. Diese Unsicherheit<br />

ergibt sich u. a. daraus, dass das verwendete MISKAM-Modell zur direkten Berechnung von Tagesmittelwerten<br />

nicht geeignet ist. Die maximalen Tageswerte werden daher rechnerisch durch Multiplikation<br />

der Jahresimmissions-Zusatzbelastung mit dem Faktor 10 ermittelt. Damit unterliegen die weiteren<br />

Hochrechnungen einer gewissen Unsicherheit. Dem soll durch Einsatz von Messeinrichtungen<br />

Rechnung getragen werden.<br />

Weitere Berechnungen zur Abschätzung der Belastungsprognose erfolgen unter Berücksichtigung des<br />

90,4-Perzentils der Tagesmittelwerte, welches 35 Überschreitungen des Tages-Immissionsgrenzwertes<br />

gemäß 22. BImSchV entspricht. Die Auswertung von gemessenen PM10-Jahreszeitreihen von Messstationen<br />

aus verschiedenen europäischen Ländern hat eine weitgehend lineare Abhängigkeit des 90,4-<br />

Perzentilwertes vom Jahresmittelwert ergeben. Der 90,4-Perzentil-Wert liegt danach bei 1,7 des Jahresmittelwerts.<br />

Auf dieser Grundlage wird der Kurzzeitgrenzwert von 50 µ g/m³ auch in den kritischen<br />

Bereichen, wenn auch knapp, unterschritten. Aus diesen Berechungen ergeben sich Tagesimmissionswert-Prognosen,<br />

die unterhalb des Grenzwertes der 22. BImSchV liegen. Insgesamt sind Überschreitungen<br />

daher nicht sicher vorhersehbar aber auch nicht vollständig auszuschließen.<br />

11.3.5.3.2 Ruß<br />

Die mittlerweile außer Kraft getretene 23. BImSchV sah für Rußpartikel als Grenzwert einen arithmetischen<br />

Jahresmittelwert von 8 µg/m³ vor, welcher hier hilfsweise herangezogen wird.

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