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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1130 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

4.7.3.2.3 Trinkwassergewinnung<br />

Im näheren Umfeld des Vorhabens liegen Trinkwassergewinnungsanlagen, deren Schutzgebiete bzw.<br />

Vorbehaltsgebiete in den Untersuchungsraum bzw. das hydrogeologische Modellgebiet reichen. Die<br />

Wasserschutzgebiete Altglienicke (im Norden), Eichwalde (im Osten) sowie Rangsdorf (im Südwesten)<br />

liegen im Abstrombereich des zukünftigen Flughafenumgriffs. Im Nordwesten ist im Bereich Großziethen<br />

ein Wasservorbehaltsgebiet ausgewiesen. Aufgrund der Entfernungen von über 5 km und der<br />

relativ geringen Fließgeschwindigkeiten bestehen relativ lange Fließzeiten des Grundwassers vom künftigen<br />

Flughafengelände zu den Trinkwasserfassungen. So liegt die Fließzeit zum direkt im Unterstrom<br />

des künftigen Flughafenumgriffs gelegenen Wasserwerks Eichwalde bei bis zu 100 Jahren. In weiteren<br />

Grundwasserfassungen in der Umgebung des Flughafens wird das Grundwasser für private Brunnen<br />

und Feuerlöschbrunnen genutzt. Im weiteren Umfeld des Vorhabens liegen weitere Wasserschutzgebiete<br />

und Einzugsgebiete von Trinkwassergewinnungsanlagen, die jedoch in keinem direkten hydraulischen<br />

Kontakt zum Vorhaben stehen.<br />

4.7.4 Beschreibung der relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser<br />

Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser ergeben sich durch die Flächeninanspruchnahme, die<br />

Ableitung von Niederschlagswasser aus dem Flughafenbereich sowie die dadurch erforderlichen wasserbaulichen<br />

Maßnahmen und durch die baubedingte Grundwasserabsenkung.<br />

4.7.4.1 Totalverluste von Oberflächengewässern<br />

Durch die Anlage des Flughafens kommt es zu Totalverlusten von Fließgewässern. Diese betreffen den<br />

(östlichen) Selchower Flutgraben auf einer Länge von 3200 m und einen im westlichen Teil des Flughafens<br />

an den westlichen Selchower Flutgraben angeschlossenen Graben auf 200 m Länge. Darüber<br />

hinaus werden durch den Bau der Schienenanbindung drei Fließgewässer, die aufgrund ihrer starken<br />

anthropogenen Überprägung von geringer Bedeutung sind, auf rund 190 m Länge beseitigt und ein<br />

weiteres Gewässer mittlerer Bedeutung verlegt und verrohrt.<br />

Im Umgriff des zukünftigen Flughafengeländes werden vier Kleingewässer in Anspruch genommen.<br />

4.7.4.2 Abflussänderungen in Fließgewässern<br />

Niederschlagswasser von Oberflächenwasser aus dem Flughafenbereich und Grundwasser aus der<br />

Bauwasserhaltung wird bei Bedarf in die Vorfluter Glasowbach (bis zu 1,0 m 3 /s) und östlichen Selchower<br />

Flutgraben (bis zu 2,0 m 3 /s) eingeleitet. Die Einleitungen verändern Wasserstände und Fließgeschwindigkeiten.<br />

Damit sind aus Sicht der Planfeststellungsbehörde Auswirkungen in den betroffenen<br />

Oberflächengewässern, verbunden mit Sohlenerosion und Rückstau in Zuflüssen, nicht auszuschließen.<br />

Besonders sensibel ist wegen seiner hohen naturschutzfachlichen Bedeutung in diesem Zusammenhang<br />

der Glasowbach.<br />

4.7.4.3 Ausbau von Fließgewässern<br />

In Ergänzung zur Versickerung von Oberflächenwasser ist die betriebszeitliche Ableitung von Oberflächenabflussspitzen<br />

bei Starkregenereignissen in den Selchower Flutgraben und in den Glasowbach<br />

vorgesehen. Die geplanten Einleitungen aus dem Bereich des künftigen Flughafengeländes erfordern<br />

wasserbauliche Ausbaumaßnahmen am östlichen Selchower Flutgraben und am Glasowbach. Vor allem<br />

der östliche Selchower Flutgraben wird im oberen Abschnitt in seinem Verlauf verändert und im

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