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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 961 von 1171<br />

Die Planfeststellungsbehörde folgt den Ausführungen des Lärmmediziners, durch Schließen der<br />

Fenster und Einbau von Belüftungseinrichtungen ist hier ausreichender Schutz erzielbar. Gesundheitliche<br />

Auswirkungen sind generell nicht zu befürchten. Die Orientierung im Außenbereich ist nicht<br />

erschwert. Ausschlaggebend für eine Schutzauflage ist jedoch, dass neben den medizinischen Aspekten<br />

auch die von der Berufstätigkeit herrührende besonders gesteigerte Empfindlichkeit gegen<br />

Kommunikationsstörungen mit in die Beurteilung einbezogen werden muss. Der Einwender ist bei<br />

seiner Arbeit weitestgehend auf die Verständlichkeit der akustischen Sprachausgabe seines Computers<br />

angewiesen. Zudem hat er als Heimarbeiter kaum Möglichkeiten den Schallimmissionen angemessen<br />

auszuweichen. Wie von den Trägern des Vorhabens vorgeschlagen, sind durch sie auf<br />

Antrag an den Aufenthalts- und Schlafräumen geeignete Schallschutzvorrichtungen vorzusehen.<br />

Die Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass durch die An- und Abflüge am Flughafen Berlin-<br />

Schönefeld im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern und ausreichender Belüftung keine höheren<br />

A-bewerteten Maximalpegel als 45 dB(A) auftreten. Weitergehende Schutzmaßnahmen sind<br />

nicht erforderlich.<br />

3) Einwenderin (32)<br />

Die Einwenderin hat für ihre minderjährige Tochter vorgetragen, dass sie an einer chronischen Erkrankung<br />

im Hals- und Ohrenbereich sowie im Bronchialsystem leidet und der vom Vorhaben ausgehende<br />

Lärm für ihre Tochter unzumutbar sei.<br />

Die Träger des Vorhabens empfehlen hier auf der Grundlage der gutachterlichen Aussagen von<br />

Herrn Prof. Dr. Dr. Jansen Schallschutzmaßnahmen mit Lüftungseinrichtungen, weil für den Prognosefall<br />

20XX der kritische Wert von Lmax 56 dB(A) innen nachts nur durch ein Schließen der Fenster<br />

erreicht werden kann.<br />

Der energieäquivalente Dauerschallpegel hat im Bereich des Wohnorts der Einwenderin für das<br />

Endausbau-Szenario 20XX einen Wert von 63 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts. Nach dem von der<br />

Planfeststellungsbehörde aufgestellten Lärmschutzkonzept besteht bereits ein Anspruch auf Schallschutz.<br />

Die Träger des Vorhabens haben sicherzustellen, dass im Rauminnern bei geschlossenen<br />

Fenstern, nachts mit ausreichender Belüftung, keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55<br />

dB(A) auftreten. Weitergehende Schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.<br />

4) Einwenderin (33)<br />

Die Einwenderin trägt vor, an einem Hirntumor und Herzrhythmusstörungen zu leiden, zum Nachweis<br />

hat sie eine EKG-Aufzeichnung vorgelegt. Der bevorstehende Ausbau des Flughafens verursache<br />

bei ihr Angstzustände, die gemeinsam mit weiteren Ursachen die Krankheit verstärken können.<br />

Ein Leben unter der Einflugschneise sei ihr deshalb nicht zumutbar.<br />

Der energieäquivalente Dauerschallpegel hat am Immissionspunkt Bla4 (vgl. Gutachten M 4.0), der<br />

dem Wohnort der Einwenderin an nächsten liegt, für das Endausbau-Szenario 20XX einen Wert<br />

von 63 dB(A) tags und 55,8 dB(A) nachts. Der mittlere Maximalpegel beträgt tags 74,3 dB(A) und<br />

nachts 74,9 dB(A). Nach dem von der Planfeststellungsbehörde aufgestellten Lärmschutzkonzept<br />

besteht bereits Anspruch auf Schallschutz. Die Träger des Vorhabens hätten danach sicherzustellen,<br />

dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern, nachts mit ausreichender Belüftung, keine<br />

höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.

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