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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1117 von 1171<br />

worden, so dass eine Ausweitung des Untersuchungsraums für das Schutzgut Tiere und Pflanzen nicht<br />

erforderlich war. Mit der von der Planfeststellungsbehörde definierten Abgrenzung und dem Grundwassermonitoring<br />

ist sichergestellt, dass alle relevanten Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

erfasst werden. Alle weitreichenden entscheidungserheblichen Auswirkungen durch Grundwasserabsenkung<br />

und Verlärmung/Überflug von Vogellebensräumen sowie alle übrigen Auswirkungen liegen<br />

innerhalb dieses Untersuchungsraums.<br />

4.3.2 Beschreibung und Bewertung der derzeitigen Situation des Schutzguts Tiere und Pflanzen<br />

Die Träger des Vorhabens haben in Band N und H umfassende Angaben in textlicher Form und in Plänen<br />

zu der derzeitigen Situation des Schutzgutes Tiere und Pflanzen vorgelegt. Diese Angaben waren<br />

auch Grundlage für die Eingriffserfassung der ergänzten Fassung des LBP vom März 2004.<br />

Als Lebensräume von besonderem naturschutzfachlichem Wert sind insbesondere die folgenden vier<br />

Räume im Nahbereich des Vorhabens anzusehen, in denen sich Feucht- und Trockengebiete konzentrieren:<br />

- Selchower Niederung inklusive Glasowbachniederung<br />

- Waltersdorfer Flutgrabenaue<br />

- Groß-Kienitzer Berge und die Sölle in ihrer Umgebung<br />

- Rinne der Schönefelder Seen bei Kienberg<br />

In diesen Bereichen haben sich wertvolle Biotopkomplexe ausgebildet, die für diesen Teil der Mittleren<br />

Mark charakteristisch sind. Trotz räumlicher Nähe zueinander sind diese Komplexe nicht miteinander<br />

verbunden. Das macht sie gegenüber Eingriffen empfindlich. Für die Avifauna wertvolle und sehr wertvolle<br />

Flächen konzentrieren sich hier besonders auf die Feuchtgebiete sowie auf die Grünlandbereiche.<br />

In den genannten vier Räumen sind folgende nach den Unterlagen als wertvoll zu bewertende Biotopkomplexe<br />

ausgebildet:<br />

- Selchower Niederung<br />

- Selchower Flutgrabenaue/Torfbusch/Selchower Seen/Glasowbach<br />

- Biotopkomplex östlicher Selchower Flutgraben<br />

- Waltersdorfer Flutgrabenaue<br />

- Biotopkomplex Waltersdorfer Flutgrabenaue<br />

- Groß Kienitzer Berge und die Sölle in ihrer Umgebung<br />

- Biotopkomplex Groß Kienitzer Berge<br />

- Soll nördlich der Groß Kienitzer Berge in der Offenlandschaft<br />

- Rinne der Schönefelder Seen bei Kienberg<br />

- Biotopkomplex Kienberg<br />

- Biotopkomplex Schönefelder Seen<br />

Zudem ist im Untersuchungsraum auf folgende weitere wichtige Biotopkomplexe hinzuweisen:<br />

- Biotopkomplex Niederung südlich von Rotberg<br />

- Biotopkomplex Offenlandschaften auf der Schönefelder Platte<br />

- Biotopkomplex Ortslagen Diepensee, Selchow, Schönefeld, Bohnsdorf<br />

- Biotopkomplex Bohnsdorfer Forst

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