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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 1135 von 1171<br />

Nach Auffassung der Planfeststellungsbehörde ist der Erholungswert der Landschaft jedoch durch die<br />

entsprechende Erholungsnutzung der Bevölkerung bestimmt und daher letztlich auf das Schutzgut<br />

Mensch gerichtet. Die relevanten Auswirkungen durch eine vorhabensbedingte Verlärmung der Landschaft<br />

sind daher im Abschnitt C.III.4.2 „Schutzgut Mensch“, ab Seite 1109, dargestellt. Sie sind auf das<br />

Schutzgut Landschaft übertragbar.<br />

4.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

4.9.1 Untersuchungsraum<br />

Ausgehend von der zu erwartenden Reichweite der Wirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut, die<br />

im Wesentlichen eine unmittelbare Inanspruchnahme bzw. eine Schädigung nach sich ziehen dürften,<br />

wird als Untersuchungsraum das Gebiet des Flughafenausbaus einschließlich einer Pufferzone von 1<br />

km Breite berücksichtigt. Für die Verkehrsanbindungen wird ein Untersuchungsraum von 500 m beiderseits<br />

der Trassen festgelegt zuzüglich eines 200 m breiten Puffers als Absicherung bei evtl. Trassenverschiebungen.<br />

Darüber hinaus werden die Eingriffsgebiete der Gewässerneuordnung und der Ver-<br />

und Entsorgungsmedien berücksichtigt.<br />

4.9.2 Beschreibung und Bewertung der derzeitigen Situation des Schutzguts<br />

4.9.2.1 Kulturgüter<br />

In den Siedlungsbereichen des Untersuchungsraumes findet sich eine Reihe von nach Brandenburgischen<br />

Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Denkmalen. Es handelt sich im Wesentlichen um<br />

die örtlichen Kirchen und einige Gedenksteine. Auch das Regierungs- und Empfangsgebäude des Flughafens<br />

Berlin Schönefeld ist als Baudenkmal eingestuft. Alle in der Denkmalliste des Landkreises Dahme-Spreewald<br />

gelisteten Baudenkmale des Untersuchungsraumes sind als regional bedeutsam einzustufen.<br />

Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Bodendenkmalen. Für den gesamten Untersuchungsraum wurden<br />

83 bekannte Bodendenkmale ermittelt. Die meisten bekannten Fundstellen besitzen einen hohen<br />

Urkunden- und kulturgeschichtlichen Wert. Die ur- und frühgeschichtlichen Funde weisen eine deutliche<br />

Konzentration im Bereich der Groß-Kienitzer Berge und im Bereich der Niederungszone bei Selchow bis<br />

südlich Waßmannsdorf auf. Eine weitere Verdichtung von Fundstellen ist im Bereich Rotberg/Kiekebusch<br />

zu verzeichnen. Neben den ur- und frühgeschichtlichen Hinterlassenschaften stellen<br />

die Reste mittelalterlicher Siedlungstätigkeit in Diepensee und Selchow einen weiteren wichtigen Teil<br />

der Bodendenkmale dar. Aufgrund langjähriger Erfahrungen wird vermutet, dass die bisher bekannten<br />

Bodendenkmale nur 5 bis max. 10 % aller im Boden ruhender Bodendenkmale darstellen. Daher wurde<br />

durch die Träger des Vorhabens durch Prospektion das im Untersuchungsraum vorhandene und durch<br />

die Flughafenerweiterung bedrohte archäologische Potential erschlossen. Auf neun von 10 untersuchten<br />

Teilbereichen wurden die Hinweise auf das Vorhandensein von Bodendenkmalen durch die Prospektion<br />

bestätigt.<br />

Weiter kommen im Untersuchungsraum 5 Flächennaturdenkmale vor. Sie sind bereits im Schutzgut<br />

Tiere und Pflanzen berücksichtigt worden.<br />

Sonstige kulturhistorisch wertvolle Strukturen wie historische Ortskerne und historische Kulturlandschaften<br />

besonderer Ausprägung sowie Zeugen der Industrie-, Gewerbe- und Verkehrsgeschichte sind im<br />

Untersuchungsraum nicht vorhanden.

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