18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 584 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

10.1.4 Ermittlung der Fluglärmbelastung<br />

Zum Fluglärm zählen alle Geräuschemissionen, die sich dem Flugbetrieb direkt zuordnen lassen. Dies<br />

sind insbesondere die bei Start und Landung sowie im Landeanflug und im Steigflug auftretenden Geräuschemissionen<br />

des Flugverkehrs. Darüber hinaus sind die durch den Rollverkehr, durch Triebwerksprobeläufe<br />

und den Betrieb von Hilfsgasturbinen verursachten Geräuschemissionen dem Fluglärm zuzuordnen.<br />

Da auch die Bodenabfertigung der Luftfahrzeuge einen Bestandteil des Flugbetriebs darstellt,<br />

sind die durch Servicefahrzeuge und Abfertigungsanlagen verursachten Geräuschemissionen ebenfalls<br />

dem Fluglärm zuzuordnen.<br />

10.1.4.1 Methodik<br />

Die durch den Fluglärm in der Umgebung des Flughafens verursachte Lärmbelastung wurde auf der<br />

Grundlage des beantragten Ausbaus unter Berücksichtigung von Art und Umfang des voraussehbaren<br />

Flugbetriebs ermittelt.<br />

Aus diesem Grund war es einerseits notwendig, eine detaillierte Prognose für den Flugbetrieb zu erstellen.<br />

Hierzu haben die Träger des Vorhabens eine Verkehrsprognose einschließlich Modellflugplan vorgelegt.<br />

Andererseits sind für die Berechung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung des Flughafens Informationen<br />

zu den An- und Abflugverfahren erforderlich. Die An- und Abflugverfahren sind hier nicht Gegenstand<br />

des Planfeststellungsverfahrens und werden erst unmittelbar vor der Inbetriebnahme des<br />

ausgebauten Flughafens durch Rechtsverordnung des Luftfahrt-Bundesamtes auf der Grundlage einer<br />

Planung der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) festgesetzt. Um die notwendigen Fluglärmberechnungen<br />

dennoch in dem erforderlichen Umfang vornehmen zu können, hat die DFS im Auftrag des<br />

Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen eine Grobplanung für die An- und Abflugverfahren<br />

des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld erarbeitet, die den Fluglärmberechnungen<br />

zugrunde gelegt wurde.<br />

10.1.4.1.1 Flugverkehrslärm<br />

Zur Aufbereitung der Prognosedaten für die Lärmberechnung sowie zur Beschreibung der Geometrie<br />

der An- und Abflugverfahren in einer für das Lärmberechungsverfahren geeigneten Weise dient das<br />

Datenerfassungssystem für die Ermittlung von Lärmschutzbereichen an zivilen Flugplätzen (DES). 212<br />

Die Einzelheiten des Berechnungsverfahrens sind in der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen<br />

(AzB) festgelegt. Die AzB dient zur Sicherung der einheitlichen Berechung von Lärmschutzbereichen<br />

an Flugplätzen.<br />

Die AzB besteht aus zwei Komponenten, einer Berechnungsvorschrift zur Ermittlung der äquivalenten<br />

Dauerschallpegel und der dafür notwendigen, auf einer Flugzeugklasseneinteilung basierenden Datengrundlage.<br />

Die Berechnungsvorschrift wird seit Erscheinen der AzB in unveränderter Form angewendet.<br />

Das Berechnungsverfahren nach AzB stellt einen Kompromiss zwischen den Anforderungen an Rechenaufwand<br />

und der Rechengenauigkeit dar. Es hat sich als standardisiertes Verfahren in der Vergangenheit<br />

bewährt und spiegelt die tatsächliche Lärmbelastung in der Umgebung von Flughäfen gut wie-<br />

212 BMI (1975)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!