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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 418 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Luftfahrt mit kleinen Flugzeugen zu vermeiden, verlaufen die Sichtflugrouten getrennt von den Instrumentenflugrouten.<br />

Die Flugsicherung hat in die Grobplanung der An- und Abflugrouten ein entsprechendes<br />

Konzept für Sichtflugrouten aufgenommen.<br />

Im Gegensatz zu den Flugrouten für Instrumentenflugverfahren existieren Flugrouten für die Flüge nach<br />

Sichtflugregeln nur im Nahbereich eines Flughafens, d. h. sie sind in der Regel auf den innerhalb der<br />

jeweiligen Kontrollzone gelegenen Luftraum beschränkt. Standardmäßig fliegen ankommende Luftfahrzeuge<br />

einen am Rand der Kontrollzone gelegenen Meldepunkt an und bekommen dort entsprechende<br />

Anweisungen für den weiteren Anflug. Um die nach Instrumentenflugregeln verkehrenden Flugzeuge<br />

nicht zu behindern, liegen die Meldepunkte für Sichtanflüge häufig querab der Start- und Landebahnen.<br />

Die Sichtflugrouten orientieren sich im Wesentlichen an aus der Luft gut erkennbaren geographischen<br />

Merkmalen. Im Falle des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld sind dies beispielsweise<br />

die Autobahn A113 für die in Richtung Süden verlaufenden Richtflugrouten und das Kraftwerk Berlin-<br />

Lichterfelde für die nach Norden verlaufenden Sichtflugrouten.<br />

Wie die Instrumentenflugrouten sind auch die Sichtflugrouten nicht Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens.<br />

Die endgültige Ausdehnung der Kontrollzone für den ausgebauten Flughafen Berlin-<br />

Schönefeld, die Meldepunkte für Sichtanflüge sowie die Sichtanflugrouten werden von der Flugsicherung<br />

erst unmittelbar vor der Inbetriebnahme des Ausbauvorhabens geplant und durch das Luftfahrt-<br />

Bundesamt festgelegt.<br />

Die Planfeststellungsbehörde ist auch im Hinblick auf die Sichtflugrouten zu der Auffassung gelangt,<br />

dass der Grobplanung der Flugsicherung realistische und nachvollziehbare Annahmen zugrunde liegen<br />

und der Verlauf der Sichtflugrouten ein plausibles Konzept für die Durchführung des Flugbetriebs nach<br />

Sichtflugregeln am ausgebauten Flughafen Berlin-Schönefeld darstellt.<br />

7.1.4.3 Rollverkehr<br />

Die Leistungsfähigkeit des Flugbetriebs wird nicht nur durch die Kapazität des Start- und Landebahnsystems,<br />

sondern auch durch die benötigten Rollzeiten bzw. die zurückzulegenden Entfernungen beim<br />

Rollen bestimmt. Rollverzögerungen und Rollzeiten lasen sich durch direkte und kurze Rollbahnen sowie<br />

kreuzungsfreie bzw. kreuzungsarme Rollbahnen minimieren. Insbesondere die Relation zwischen<br />

zurückzulegender Entfernung und Bewegungsgeschwindigkeit ist von entscheidender Bedeutung, d. h.<br />

große Entfernungen sollten möglichst geradlinig und ohne große Richtungsänderungen überbrückt werden.<br />

Das Konzept der Rollverkehrsführung basiert daher auf der Zielsetzung, einen möglichst kreuzungsfreien<br />

und zügigen Rollverkehr zu erreichen, d. h. es wird eine Trennung des ankommenden und des abfliegenden<br />

Verkehrs sowie eine Harmonisierung der Rollrichtungen durch Einbahn- und Kreisverkehrskonzepte<br />

angestrebt. Die Auslegung des Rollbahnsystems am ausgebauten Flughafen Berlin-<br />

Schönefeld begünstigt diese Zielsetzung durch das System der parallelen Rollbahnen sowohl auf dem<br />

Vorfeld im Bereich der Passagierabfertigungsanlagen als auch bei den parallel zu den Start- und Landebahnen<br />

verlaufenden Rollbahnen.<br />

Das Rollbahnsystem des ausgebauten Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld setzt sich aus den parallel<br />

zu den Start- und Landebahnen verlaufenden Hauptrollbahnen A, B, C und D, den Hauptverbindungsrollbahnen<br />

O, P1 und P2, Q1 und Q2, R1 und R2 zur Verbindung mit den Abfertigungsbereichen, den<br />

Schnellabrollbahnen H1, I1 bis I3, K1 und K2 und L1 bis L3 für die nördliche Start- und Landebahn, den<br />

Schnellabrollbahnen M1 bis M3 und N1 bis N3 für die südliche Start- und Landebahn, den Zu- und Ab-

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