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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 556 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Einwendungen und Stellungnahmen zweifeln die Aussagen der lärmmedizinischen Gutachten M 8 und<br />

M 9 an. Da die Einteilung der Schutzgebiete in Gebiete mit Gesundheitsbeeinträchtigung/-gefährdung,<br />

erheblicher lärmbedingter Belästigung und einfacher lärmbedingter Belästigung basierend auf dem<br />

lärmmedizinischen Gutachten erfolge, soll nach Auffassung der Einwender auf der Grundlage präziser<br />

wissenschaftlicher Daten und weiterer objektiver Informationen sowohl das lärmmedizinische Gutachten<br />

als auch die Schutzgebietsausweisung neu überarbeitet werden.<br />

Eine vorgenommene statistische Auswertung der nach 1980 publizierten Studien zeige, dass für Fluglärm<br />

der Beginn der erheblichen Belästigung bei einem Dauerschallpegel von 59 dB(A) tags liege. Dieser<br />

Wert sei zu unterschreiten. Empfohlen werde von den Einwendern die Einhaltung eines Immissionswertes<br />

unter 55 dB(A). Das UBA habe für neue oder wesentlich geänderte Flughäfen für den Dauerschallpegel<br />

festgestellt: „Bei Fluglärmbelastungen unterhalb von 55 dB(A) tags...sind Beeinträchtigungen<br />

weitgehend ausgeschlossen. Bei Fluglärmbelastungen von 55 dB(A) tags werde die Grenze zur<br />

erheblichen Belästigungen erreicht. Rechtsfolgen seien: Sicherstellung ausreichenden baulichen Schallschutzes<br />

gemäß Nutzung. Keine neuen schutzwürdigen Einrichtungen.“ „Bei Fluglärmbelastungen von<br />

60 dB(A) tags... sind aus präventivmedizinischer Sicht Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten“.<br />

Im Eckpunktepapier zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm werde ebenfalls die<br />

Absenkung auf 55 dB(A) für die Schutzzone 2 gefordert.<br />

Die in den Planungsunterlagen verwendeten Dauerschallpegel spiegeln nach Auffassung der Einwender<br />

als Durchschnittswerte auch nicht das wahre Lärmempfinden der Menschen wider. Als Beispiel<br />

könnten die gegenwärtig den Flughafen Schönefeld zur Landung anfliegenden Flugzeuge genannt werden,<br />

die bereits jetzt vielfach als Lärmbelästigung empfunden würden und damit als Stressfaktor anzusehen<br />

seien. Diese Flugbewegungen sollten nach dem Ausbau von Schönefeld auf das 10-12fache<br />

steigen. Die Einwender führen weiter an, eine stete Belästigung, die als Stressfaktor angesehen werde<br />

und somit den Wert der Wohnung enorm herabsetze, werde vom Interdisziplinären Arbeitskreis zu<br />

Lärmwirkungsfragen beim Umweltbundesamt ab einem Mittelungspegel von 30-35 dB(A) tags und 25-<br />

30 dB(A) nachts innerhalb der Wohnung angenommen. Eine Belästigung im Außenwohnbereich solle<br />

tagsüber bei einem Mittelungspegel von 50 - 55 dB(A) beginnen. Bereits die geringste Belästigungswirkung<br />

entwerte das Grundstückseigentum erheblich. Somit sei die Zumutbarkeitsgrenze des Planantrages,<br />

der von 55/65 dB(A) nachts/tags ausgehe, falsch bemessen.<br />

Einwendungen und Stellungnahmen heben darauf ab, dass der zu schützende Personenkreis bei luftverkehrsrechtlichen<br />

Planfeststellungen in der Regel durch die Ausweisung von Lärmgrenzlinien bzw. -<br />

schutzgebieten bestimmt werde. Die vorgeschlagene Festlegung des Tag-Lärmschutzbereichs durch<br />

die Träger des Vorhabens folge dabei nicht neueren lärmmedizinischen Erkenntnissen, nach denen der<br />

Grenzwert für die erhebliche Belästigung bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 60 dB(A) in<br />

Verbindung mit einem Maximalpegel von 83 dB(A) angegeben werde (vgl. Umweltbundesamt, Fluglärm,<br />

Qualitätsziele: Schutz und Vorsorge, Oktober 1999). Der Wert von 60 dB(A) entspreche auch den Empfehlungen<br />

des Länderausschusses für Immissionsschutz (vgl. LAI-Leitlinie). Auch das Mediationsverfahren<br />

zum Ausbau des Flughafens Frankfurt rekurriere auf diesen Wert. Der Dauerschallpegel von 60<br />

dB(A) sei bei der Planfeststellung des Flughafenausbaus Erfurt im Hinblick auf die schutzwürdigen Einrichtungen<br />

ebenfalls zu Grunde gelegt. Starke Belästigungen durch Fluglärm träten nicht erst über einem<br />

Dauerschallpegel von 62 dB(A) tagsüber auf, sondern bereits ab 55 dB(A).<br />

Auch die Belästigungswerte und Vorsorgewerte werden nach Auffassung der Einwender mit zweifelhafter<br />

Begründung von den Trägern des Vorhabens zu hoch angesetzt. Während eine EU -Studie, die in<br />

dem Lärmgutachten M 8 erwähnt werde, bei einem Dauerschallpegel von ca. 63 dB(A) ca. 40 % highly<br />

annoyed (HA) feststelle, gehe der Gutachter erst von einem sicheren Beginn von erheblicher Belästigung<br />

ab einem “Richtwert" von ca. 65 dB(A) aus. Damit widerspreche er nicht nur dieser älteren Unter-

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