18.12.2012 Aufrufe

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Planfeststellungsbeschluss</strong> Teil C - Entscheidungsgründe<br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

44/1-6441/1/101 Seite 753 von 1171<br />

und folgt somit den bahntypischen starken und kurzzeitigen Stromschwankungen. Ein Vergleich der<br />

zulässigen Grenzwerte (300 µ T bei Dauerexposition bzw. 600 µ T bei Kurzzeitexposition) mit den<br />

entstehenden Spitzenwerte an stark frequentierten Strecken zeigt, dass selbst schutzbedürftige<br />

Personengruppen (z. B. Personen mit Herzschrittmachern) sich keine Beeinträchtigung aussetzen,<br />

wenn sie sich auf Bahnsteigen diesen Anlagen nähern.<br />

Eines besonderen Nachweises für die mit 1000 Volt Gleichspannung arbeitende Stromschiene für die<br />

S-Bahn bedarf es nicht. Es entstehen keine Feldstärken, die eine Beeinträchtigung befürchten lassen.<br />

12.4.4 Erdkabel<br />

Für die nötigen Neuerrichtungen/Verlegungen von 10-, 20- bzw. 30-kV-Erdkabel werden die Lage und<br />

die Trassenführungen planfestgestellt (koordinierter Leitungsplan F 5.1-1 bis F 5.1-5 sowie die Deckblätter<br />

F 5.1-1A1 bis F 5.1-5A1; Anschluss Nord Plan F 5.6-13 mit dem Deckblatt F 5.6-13A1).<br />

Die Träger des Vorhabens haben hier zwar keine gesonderten Aussagen zur elektromagnetischen Verträglichkeit<br />

gemacht, aufgrund der geplanten Verlegetiefen (100 cm) ist aber davon auszugehen, dass<br />

die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Dies wird auch vom Amt für Immissionsschutz<br />

Wünsdorf (Stellungnahme vom 03.07.2000 und 14.11.2001) bestätigt.<br />

12.4.5 Einwendungen<br />

Hinsichtlich elektromagnetischer Felder befürchten einige Einwender<br />

- Einschränkungen beim Rundfunk- und Fernsehempfang,<br />

- Interferenzen mit dem sonstigen Funkverkehr und dadurch Sicherheitsrisiken,<br />

- Gesundheitsstörungen.<br />

Gefordert wird daher ein zusätzliches Gutachten zur Ermittlung der Belastung der Bevölkerung mit Radarstrahlen,<br />

die Darstellung der Auswirkungen auf Herzschrittmacher und die Darstellung der durch die<br />

Flugzeuge selbst emittierten Felder.<br />

Falls der Satellitenempfang durch das Vorhaben nachweislich gestört wird, haben die Träger des Vorhabens<br />

eine Verkabelung auf ihre Kosten zugesagt. Durch die Aufnahme der Zusage in den verfügenden<br />

Teil wird sie als rechtsverbindlich bestätigt.<br />

Durch die Flughafenanlagen kann es nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde nicht zu Störungen<br />

im Rundfunk- und Fernsehempfang kommen. Insbesondere sendet das Voreinflugzeichen auf einer<br />

Frequenz, die außerhalb des terrestrischen Fernsehempfangs und auch Kabelempfangs liegt. Allgemein<br />

ist eine Störung des Fernsehempfangs überhaupt nur durch Störung des Sendesignals bei Flugzeugüberflügen<br />

möglich. Dafür, dass der zu erwartende vermehrte Flugbetrieb tatsächlich zu erheblichen<br />

Störungen des Fernsehempfangs führen würde, liegen der Planfeststellungsbehörde keine Anhaltspunkte<br />

vor. Ob Flugzeugüberflüge nach Einführung des digitalen Fernsehens in der Region Berlin<br />

und Brandenburg überhaupt noch zu Störungen führen kann, bleibt ohnehin abzuwarten. Störungen der<br />

Flugfunkfrequenzen durch Kabelnetze für den Fernsehempfang sind generell nicht ganz ausgeschlossen,<br />

können nach Überzeugung der Planfeststellungsbehörde aber vermieden werden. Ein Sicherheitsrisiko<br />

besteht nicht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!