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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 1102 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

die BAB 113 n verläuft und dann die Ackerflächen zwischen der BAB 113 n und BAB 113 alt in freier<br />

Trassierung durchfährt, um südlich der Siedlung Hubertus auf die Güterbahntrasse zu treffen, wurde<br />

bereits im Vorplanungsstadium von den Trägern des Vorhabens verworfen, da sie funktional keine Vorteile<br />

bietet und aus Umweltsicht nachvollziehbar vor allem wegen der zusätzlichen Zerschneidungen als<br />

ungünstiger zu beurteilen wäre. Ab km 10,8+30 wurde mit der Planänderung Nr. 02 die Anbindung an<br />

die Görlitzer Bahn vom Verfahren für den Ausbau des Flughafens abgetrennt. Die Variantenuntersuchungen<br />

zur Ostanbindung sind deshalb nur noch für die Gesamtbetrachtung des Vorhabens im Rahmen<br />

der Abschnittsbildung relevant (vgl. C.I.5.5.2 „Zulässigkeit der Abspaltung der östlichen Schienenanbindung/Abschnittsbildung“,<br />

ab Seite 293).<br />

3.3.4.3 Varianten der Trassenführung für die S-Bahnanbindung:<br />

Die Verschwenkung der S-Bahntrasse vom Berliner Außenring in das Mittelfeld des neuen Flughafens<br />

lässt in der entwickelten Lösung ebenfalls nur sehr kleinräumige Variationen zu und wird durch technische<br />

Zwangspunkte (Bebauung Waßmannsdorf, Kreuzung mit B 96 a, Tieflage vor Kopf der Start- und<br />

Landebahn) bestimmt. Alternativ zur Vorzugsvariante (Anbindung westlich Waßmannsdorf) wurde eine<br />

Trassenführung geprüft, die bereits vor der Ortslage Waßmannsdorf nach Süden schwenkt und die<br />

bestehende Start- und Landebahn (spätere Start- und Landebahn Nord) in Tunnellage quert. Nach Einschätzung<br />

der Planfeststellungsbehörde wäre diese Variante im Hinblick auf das Schutzgut Mensch mit<br />

geringeren Auswirkungen verbunden. Die Träger des Vorhabens haben diese Lösung jedoch aus Wirtschaftlichkeitsgründen<br />

verworfen. Die gewählte Variante hat wegen des parallelen Verlaufs zur geplanten<br />

Fernbahntrasse im Vergleich zu den anderen untersuchten Varianten den geringsten Flächenverbrauch,<br />

quert aber den Oberlauf des westlichen Selchower Flutgrabens. Dieser besitzt jedoch in<br />

diesem Bereich nur eine eingeschränkte naturschutzfachliche Bedeutung. Durch die beantragte Variante<br />

ergeben sich unter Berücksichtigung der Ausführungen in der ergänzten Fassung des LBP keine<br />

nicht kompensierbaren Eingriffe.<br />

3.3.5 Technische Infrastruktur<br />

Die Träger des Vorhabens haben nachvollziehbar dargestellt, dass für die Neuordnung der erdverlegten<br />

Kabel und Leitungen Zwangspunkte und Bündelungserfordernisse bestehen, so dass keine sinnvollen<br />

Varianten außerhalb der gewählten Lösung denkbar sind.<br />

Ein Gestaltungsspielraum ergab sich bei der Trassenfindung für die Umverlegung der 110-kV Freileitung<br />

Wildau-Großbeeren sowie der 110-kV Leitung Anschluss Süd zur Versorgung des Flughafens als<br />

Ersatz für die rückzubauende Leitung nach Diepensee. Die untersuchten Varianten sind im Hinblick auf<br />

die Auswahlgründe unter Umweltgesichtpunkten wie folgt zu beurteilen:<br />

3.3.5.1 Varianten der Trassenführung für die Umverlegung der 110-kV Freileitung Wildau-Großbeeren:<br />

Aus umweltfachlichen Gesichtspunkten ist gegenüber der von den Trägern des Vorhabens gewählten<br />

Trassenführung keine der anderen geprüften Varianten zu bevorzugen. Dies ergibt ein Vergleich der<br />

Auswirkungen der Varianten (dies sind im Wesentlichen der Flächenverbrauch und Zerschneidungswirkungen)<br />

auf die hiervon betroffenen Schutzgüter. Für die Umverlegung der 110-kV Freileitung Wildau-<br />

Großbeeren wurde eine Variante gewählt, welche die Groß-Kienitzer Berge quert und von dort zum<br />

Einspeisepunkt nördlich der Groß-Kienitzer Berge verläuft. Damit erfolgt eine weitgehende Bündelung<br />

mit dem Verlauf des vorhandenen Waldrandes und eine Querung der Groß-Kienitzer Berge angrenzend<br />

an den Rodungsbereich ohne zusätzliche Zerschneidung. Die anderen Trassenvarianten hätten zusätz-

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