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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 980 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

Die Planfeststellungsbehörde hielt ein ausführliches Gutachten zur Beurteilung der Wertentwicklung von<br />

Wohnimmobilien im Bereich des Ausbaus des Flughafens Schönefeld für erforderlich, dass von den<br />

Trägern des Vorhabens in Auftrag gegeben und am 29.08.2003 von der IboMa in Kooperation mit Spiekermann<br />

und Wegener Stadt- und Regionalforschung vorgelegt wurde. Die Gutachter wurden zu zwei<br />

Fragenkomplexen um Prüfung gebeten:<br />

a) Wertentwicklung seit Anfang der neunziger Jahre bis Anfang 2003<br />

Hier wurde gefragt, wie die Wertentwicklung von Wohnimmobilien in der näheren und weiteren Umgebung<br />

des Flughafens verlaufen sei, welche Gründe für abweichende Wertentwicklungen es geben könne,<br />

welche Auswirkungen die Entscheidungen der Flughafengesellschaft auf die Wertentwicklung gehabt<br />

habe, insbesondere 1994 (Raumordnungsverfahren) und 1996 (Konsensbeschluss), ob es Gebiete<br />

mit einer nachweisbaren Wertminderung bei Wohnimmobilien in Gemeinden bzw. Berliner Bezirken<br />

gebe aufgrund von Befürchtungen über den Verlust von Wohnqualität (sog. Sonderentwicklung), und ob<br />

diese Gebiete mit den prognostizierten Fluglärmbelastungen [Isolinien des energieäquivalenten Dauerschallpegels<br />

Leq(3,Tag) (entsprechend ISO 3891) Szenario 20XX] korrespondierten.<br />

b) Wertentwicklung nach erfolgtem Ausbau<br />

Hier wurde gefragt, wie sich der Wert von Wohnimmobilien in ausgewählten Standorten nach der Realisierung<br />

des Flughafenausbaus entwickeln werde, insbesondere ob die durch den Ausbau des Flughafens<br />

voraussichtlich auftretenden Wachstumseffekte die eventuellen Wertminderungen kompensierten<br />

oder überstiegen, und wie hoch im Fall einer Sonderentwicklung die durch Fluglärm ausgelösten Wertminderungen<br />

unter Berücksichtigung einer Kompensation durch wachstumsbedingte Wertsteigerungen<br />

sein würden. Da die Prognose der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung der Bodenwerte über einen<br />

längeren Zeitraum nicht möglich ist, wurden für diese Annahmen Szenarien möglicher Entwicklungen<br />

zugrundegelegt.<br />

Die Gutachter kamen zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen (zu den Einzelheiten der gutachterlichen<br />

Untersuchung wird auf das Gutachten vom 29.08.2003 (zit. IboMa) verwiesen):<br />

Es ist davon auszugehen, dass der Preis von Wohnimmobilien durch Fluglärm mitbestimmt wird. Untersuchungen<br />

in Deutschland, Großbritannien und den USA haben ergeben, dass sich Lärm grundsätzlich<br />

wertmindernd auf Wohnimmobilien auswirkt (IboMa S. 38), wobei die Minderungen zwischen 0 und fast<br />

30 % schwanken. Das Ausmaß der Wertminderung richtet sich auch nach der Nutzung des Grundstücks;<br />

mit Einfamilienhäusern bebaute Grundstücke sind mehr im Wert gemindert als Grundstücke mit<br />

Mietwohnungsbau oder Büroraum (vgl. IboMa S. 43 ff.). Flughafenbedingte Wachstumseffekte, die<br />

zweifellos vorhanden sind, werden im Schrifttum dagegen praktisch nicht behandelt (IboMa S. 70).<br />

Immobilienpreise hängen generell von einer Vielzahl von Einflussfaktoren ab. Für die Entwicklung in<br />

Brandenburg gilt, dass aufgrund des hohen Nachfragedrucks nach Wohnungen und Häusern sowie<br />

einer starken Begünstigung des Wohnungsbaus durch hohe steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten<br />

die Preise für Immobilien in der ersten Hälfte der neunziger Jahre sehr hoch waren. Mit dem Auslaufen<br />

der Sonderabschreibungsmöglichkeiten, der wachsenden Konkurrenz der Anbieter untereinander und<br />

einem zunehmend von einem Überangebot geprägten Markt kam es in der zweiten Hälfte der neunziger<br />

Jahre zu einem relativ starken Preisverfall. Gerade große, einförmige Wohnungsbauprojekte („Wohnparks“)<br />

mit eher gleichförmigen Standardangeboten haben aufgrund des Konkurrenzdrucks durch kleinere,<br />

individuellere Angebote Schwierigkeiten bei der Vermarktung bis hin zu Konkursen (IboMa,<br />

S. 100 f.).

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