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Planfeststellungsbeschluss - BVBB eV

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Teil C - Entscheidungsgründe <strong>Planfeststellungsbeschluss</strong><br />

Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld<br />

Seite 752 von 1171 44/1-6441/1/101<br />

12.4.3 Schienenoberleitungen/Bahnstromversorgung/Bahnfunkmasten<br />

Im Zusammenhang mit der Schienenanbindung werden Anlagen gebaut, die elektrische und elektromagnetische<br />

Felder zu erzeugen. Es handelt sich hierbei um<br />

- die Ausstattung der Regional- und Fernbahngleise mit einer Oberleitung,<br />

- die Austattung der S-Bahn-Gleise mit einer Stromschiene,<br />

- den Bau von zwei S-Bahn-Unterwerken westlich von Waßmannsdorf (S-Bahn-km 104,1) sowie im<br />

unterirdischen Flughafenbahnhof (S-Bahn-km 107,9),<br />

- die Aufstellung eines Funkmastes am km 3,4 zur Austattung der Strecke mit digitalem Zugfunk.<br />

Auf den ursprünglich vorgesehenen Funkmast am S-Bahn-km 102,485 (zwischen Waßmannsdorf und<br />

Schönefeld hat die Bahn wegen der inzwischen vorgenommenen Ausstattung der vorhandenen Strecke<br />

mit digitalem Zugfunk verzichtet.<br />

Hinsichtlich der Hochfrequenzanlage des Bahnfunkmastes am km 3,4 (Plan D 4-04a, Bauwerksverzeichnis<br />

Nr. 401) haben die Träger des Vorhabens nachträglich genauere Angaben über die maximale<br />

Senderausgangsleistung (27 Watt pro Kanal) und über die Leistungsflussdichte in 15 m Entfernung (0,3<br />

W/m 2 in der Hauptstrahlrichtung) abgegeben, aus denen sich ersehen lässt, dass die Grenzwerte der<br />

26. BImSchV voraussichtlich eingehalten werden. Zudem muss auch hier in der Ausführungsplanung<br />

eine Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) eingereicht<br />

werden.<br />

Hinsichtlich der Anlagen der Schienenoberleitungen und Bahnstromversorgung erfolgt nur eine Vorplanung,<br />

in der die Standorte planfestgestellt werden (Plan D 4-01a bis D 4-05a, D 4-12a, D 4-14a, D 4-15<br />

bis D 4-22b; D 4-21, D 4-40 und D 4-10). Die Träger des Vorhabens haben in den Planunterlagen bereits<br />

allgemeine Angaben zur erwarteten elektromagnetischen Verträglichkeit der Schienenoberleitungen<br />

und Bahnstromversorgung gemacht (Band N 5, Seite 91). Die Ausführungen, wonach eine Unterschreitung<br />

der Grenzwerte der 26. BImSchV bei Einhaltung der als Schutzbereich ausgewiesenen Abstände<br />

zu erwarten ist, sind nach Ansicht der Planfeststellungsbehörde plausibel. Diese Annahmen<br />

werden auch vom Amt für Immissionsschutz Wünsdorf (Stellungnahme vom 03.07.2000 und<br />

14.11.2001) bestätigt.<br />

Für die Gleichrichterunterwerke der S-Bahn beträgt der Vorsorge-Grenzwert gemäß der 26. BImSchV<br />

bei 50 Hz-Betriebsfrequenz 100 µ T, der bei einem entsprechenden Standort des Gleichrichters im<br />

Gebäude bereits an der Außenwand erreicht werden kann, mit Sicherheit jedoch in einem Abstand von<br />

5 m vom Gebäude deutlich unterschritten ist. Das ist bei beiden S-Bahn-Unterwerksstandorten<br />

gegeben.<br />

Die Oberleitung, die mit einer Spannung von 15 kV gespeist wird, erzeugt unmittelbar unter dem<br />

Fahrdraht eine elektrische Feldstärke von 2 kV/m, wobei sie mit dem Quadrat der Entfernung abnimmt.<br />

Da der Grenzwert jedoch bei Dauerexposition 10 kV/m beträgt, kann das elektrische Feld in jeder<br />

Hinsicht vernachlässigt werden. Selbst Personen, die sich auf Bahnsteigen aufhalten, können<br />

unbedenklich die Betriebsanlagen der Bahn benutzen. Ähnlich verhält es sich mit dem magnetischen<br />

Feld, das bei der durch die Triebfahrzeuge entstehenden Leistungsaufnahme um das<br />

Oberleitungskettenwerk als Hinleiter und dem Gleis als Rückleiter entsteht. Es ist linear stromabhängig

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